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HPR Bericht November 2015

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Johanna Markl

Ausweitung der Wohnraumarbeit +++ Dienstvereinbarung zu BayZeit +++ Aufgabenverlagerungen aus Erlangen – Finanzämter im Landkreis Cham +++ Zusammenlegung der Zentralstellen für die Bewertung des Betriebsvermögens für Zweck der E/S-Steuer

Ausweitung der Wohnraumarbeit

Änderung der Dienstvereinbarung steht bevor

Bei der Dienstvereinbarung zur mobilen bzw. alternierenden Wohnraumarbeit sind Anpassungen vorgesehen. Die Gespräche dazu laufen bereits seit längerem und stehen vor einem positiven Abschluss. Es geht zum einen um eine Öffnung für Vorgesetzte und Anpassungen an technische Entwicklungen.

Ausweitung der Arbeitsgebiete

Darüber hinaus muss angesichts technischer und organisatorischer Veränderungen und insbesondere angesichts der vorgesehenen Aufgabenverlagerungen über die vom HPR bereits mehrfach angeregte Ausweitung der als geeignet bezeichneten Arbeitsbereiche im Bereich der Finanzämter nachgedacht werden. Eine Arbeitsgruppe beim Landesamt für Steuern hat dazu Vorschläge erarbeitet, die dem Ministerium bis Ende November zugeleitet werden sollen. Es wird zu prüfen sein, ob dadurch weitere Änderungen an der Dienstvereinbarung notwendig werden.
Beim Landesamt für Finanzen ist eine Ausweitung auf ein weiteres Arbeitsgebiet bereits erfolgt: Telearbeit ist nun im Aufgabenbereich „Versorgungsfestsetzung“ (Sachbearbeitung 3. QE) grundsätzlich möglich.

Dienstvereinbarung zu BayZeit

Vor einiger Zeit hatten wir mitgeteilt, dass der HPR eine Dienstvereinbarung mit dem Finanzministerium anstrebt, in dem der Umfang von Speicherung und Auswertung von Zeiterfassungsdaten geregelt wird. Ein erster Entwurf wurde vom HPR erarbeitet. Das Ministerium hat nun angekündigt zeitnah mit dem HPR Gespräche darüber zu führen. Wie mitgeteilt, soll diese Vereinbarung nicht in die individuellen Regelungen vor Ort eingreifen.

Aufgabenverlagerungen aus Erlangen – Finanzämter im Landkreis Cham

Der HPR hatte zur Einrichtung einer Bearbeitungsstelle (BASt) des FA Erlangen in Waldmünchen und der Schließung der Außenstelle Waldmünchen des FA Cham die Sorgen der Beschäftigten aufgegriffen und dem Finanzministerium vorgetragen.
Dieses hat nun versucht, diese in einem umfangreichen Schreiben auszuräumen.
Der Standort Waldmünchen werde nicht nur erhalten, sondern zukunftssicher ausgebaut und künftig gestärkt sein. Die Beschäftigten Waldmünchens könnten in der Bearbeitungsstelle – u. U. mit einem Aufgabenbereichswechsel – am Ort verbleiben oder, wenn gewünscht, nach Cham oder Kötzting wechseln. Zwangsversetzungen werde es nicht geben, auch nicht von der BASt Waldmünchen ans Stammamt Erlangen. Das gelte auch andernorts schon für Stammamt und Bearbeitungsstelle. Diese Zusicherung soll, so der HPR, seitens des Ministeriums auch den betroffenen Beschäftigten übermittelt werden.
Alle organisatorischen und personellen Details der Verlagerung würden in einer Arbeitsgruppe beim Landesamt unter Einbeziehung aller betroffenen Dienststellen und deren Personalvertretung festgelegt.
Die Forderung, in Folge der Aufgabenverlagerungen das Rotationssystem aufzugeben, wurde nicht aufgegriffen. Aktuell hätten nahezu alle betroffenen Beamtinnen und Beamten die notwendigen Punkte erreicht; außerdem seien noch ausreichend Möglichkeiten für Wechsel vorhanden. Dieses Thema wird den HPR weiter beschäftigen.
Die zeitliche Umsetzung wird insbesondere von der Frage der geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten abhängen. Hier ist die IMBY am Prüfen.
Und schließlich wird zur Forderung nach Ausweitung der Telearbeit auf die Arbeitsgruppe des Landesamtes und deren angekündigten Bericht verwiesen.

Zusammenlegung der Zentralstellen für die Bewertung des Betriebsvermögens für Zweck der E/S-Steuer

Die gesonderte Feststellung zur Bewertung von Betriebsvermögen usw. für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke erfolgt bislang in zentralen Bearbeitungsstellen bei allen Finanzämtern. Da dies meist nur kleine Arbeitszeitanteile umfasst, soll diese Aufgabe bei den sechs Erbschaftsteuerämtern konzentriert werden und dort „Zentralstellen § 151 BewG“ eingerichtet werden. Die große Einheit beim FA München bleibt bestehen. Von der Ansiedlung bei den Erbschaftsteuerämtern und der Bildung größerer Einheiten werden eine effizientere Arbeitsweise und eine größere Routine in der Bearbeitung erwartet.
Dem HPR wurde die Maßnahme, die in einer Arbeitsgruppe beim Landesamt entwickelt wurde, im Beteiligungsverfahren vorgelegt. Er hatte die zeitliche Umsetzung ab Januar 2016 sowohl personalpolitisch wie organisatorisch als sehr ambitioniert angesehen. Durch die Umschichtung werden sich im Stellenplan der abgebenden Ämter jeweils nur geringfügige Änderungen bei den A 12-Stellen ergeben, bei den aufnehmenden wird es um ein Plus von 1 bis 2 Stellen gehen. Hierzu müssten, so der HPR, die Bezirkspersonalräte vom Landesamt schnellstens beteiligt werden, damit die notwendigen Anpassungen beim ZuSo sowie in der Personalverteilung noch rechtzeitig erfolgen können. Als weiteren wichtigen Baustein für eine erfolgreiche Zusammenlegung hat er zeitnahe und umfassende Schulungen gefordert. Beides wurde zugesagt.