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HPR Bericht November 2014

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Florian Köbler

Bewertung – Verbindungsdatenbank +++ BayRMS in den Finanzämtern +++ Onlineanbindung kleiner Außendienste +++ Onlineanbindung kleiner Außendienste +++ IHV – Integriertes Haushaltsverfahren +++ VIVA in den Finanzämtern +++ Verbeamtung von Scankräften in Wunsiedel

Bewertung – Verbindungsdatenbank

Ein sehr ausführliches Erörterungsgespräch konnte der HPR zum Thema Erstellung einer Verbindungsdatenbank in den Bewertungsstellen mit dem StMFLH führen. Wie bereits berichtet befürchtet der HPR hier eine ganz gravierende Zusatzbelastung für die Kolleginnen und Kollegen. Erreicht werden konnte bereits, dass ein Budget für Aushilfskräfte, die bei den Eingaben unterstützen sollen, bereitgestellt wurde und frei werdende DUNAN-Kräfte für diesen Bereich eingesetzt werden dürfen. Nichtsdestotrotz wird eine erhebliche Mehrarbeit zu schultern sein. Grund genug für den HPR sich nach den Hintergründen für die Erstellung dieser Datenbank zu erkundigen.
Ausgangspunkt war der einhellige Wunsch mittelfristig Grundstückswerte automationsgestützt ermitteln zu können. Dies wäre sowohl bei der Bearbeitung der Grund- und Grunderwerbssteuer, als auch für die Erbschafts-/Schenkungssteuer von großem Vorteil. Problem ist derzeit, dass verschiedene Stellen Vorgänge mehrfach erfassen müssen (z.B. Grundbuchamt und dann Finanzamt), weil die Datenbanken untereinander nicht verknüpft sind. In Zukunft sollen dann die erforderlichen Daten direkt an die Finanzverwaltung geliefert werden, ohne dass diese nochmals eingegeben werden müssen (z.B. bei einer Zurechnungsfortschreibung). Um diese Verknüpfung zu ermöglichen müsse nunmehr eine Verbindungsdatenbank erstellt werden. Profitieren von dieser Verknüpfung würde in erster Linie die Steuerverwaltung.
Auf Nachfrage erklärte das StMFLH, dass in den vergangenen Jahren bereits mehrfach erfolglos versucht worden sei, die Daten maschinell zu übernehmen. Daher habe man sich nun bundesweit darauf verständigt die erforderlichen Daten manuell zu erfassen. Einen ersten Schritt stelle die vom LfSt zur Verfügung gestellte Excel-Tabelle dar. Die Befüllung sei aber freiwillig.
Bekräftigt haben die Vertreter des StMFLH auch die Prämisse, dass die laufende Arbeit in der Bewertungsstelle Vorrang habe vor dem Befüllen der Excel-Tabelle. Voraussichtlich Mitte des Jahres 2015 werde eine UNIFA-Anwendung namens FA/LK zur Verfügung gestellt, mit der die Verbindungsdatenbank befüllt werden könne. Ab diesem Zeitpunkt werde dann die Befüllung der Datenbank verpflichtend. Auf Nachfrage erläuterte das StMFLH man wisse um die derzeitigen Probleme bei der Arbeit mit dem Programm ALKIS. Eine neue Programmversion verursache diese Probleme. Man sei bemüht das Problem alsbald zu lösen. Von Seiten des Gremiums wurde nochmals auf den extremen personellen Aufwand hingewiesen. Bei einer vorsichtigen Schätzung gehe man bayernweit von 6 Millionen Bewertungsakten aus, die jeweils etwa 3-4 Minuten Eingabeaufwand verursachen. Diese Zusatzarbeit müsse personell unterfüttert werden. Die Vertreter des StMFLH erkannten den Mehraufwand an. Es sei aber schwierig hierfür Personal zu erhalten, da die Aufgabe nicht dauerhaft zu bewerkstelligen sei. Man sei aber optimistisch ein ausreichendes Budget für Aushilfskräfte zur Verfügung stellen zu können. Man hoffe, dass die Aussicht auf gravierende Arbeitserleichterungen die Kolleginnen und Kollegen motiviere.

BayRMS in den Finanzämtern

Dem HPR wurde auf sein Vorbringen hin zugesichert, dass im Verfahren BayRMS vereinzelte Verbesserungen durchgeführt werden, die der Benutzerfreundlichkeit dienen. Insbesondere beim Layout der Startseite und den Löschfunktionen sollen in den kommenden Programmversionen Änderungen erfolgen. Die Barrierefreiheit der Software ist sichergestellt.
Die von uns geforderten Präsenzschulungen beim Rollout des Verfahrens BayRMS können jedoch aufgrund der beschränkten personellen Kapazitäten nicht angeboten werden. Hier soll am System der vom Landesamt für Finanzen geschulten Multiplikatoren festgehalten werden. Ob die Multiplikatoren für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort Präsenzschulungen abhalten oder die Einführung mittels Handout durchführen, bleibt den einzelnen Dienststellen überlassen.

Onlineanbindung kleiner Außendienste

Bereits seit längerem hat der HPR gefordert, den sog. kleinen Außendiensten (z.B. Umsatzsteuersonderprüfung) ähnlich der Betriebsprüfung eine Onlineanbindung zu ermöglichen. Nunmehr ist das StMFLH dieser Forderung nachgekommen. Die Onlineanbindung soll über UMTS erfolgen. Die Prüferinnen und Prüfer können sich dann mit ihren Laptops von außerhalb des Finanzamtsnetzes einwählen und mobil arbeiten. Die vor kurzem geforderte Möglichkeit BayRMS (Reisekostenmanagementsystem) auch im Außendienst nutzen zu können, ist damit realisiert. Die Prüfer sollen in den nächsten Wochen den Online-Zugriff per UMTS erhalten. Der flächendeckende Einsatz ist bis spätestens Ende des Jahres 2014 vorgesehen.

IHV – Integriertes Haushaltsverfahren

In einem Erörterungsgespräch mit dem StMFLH konnte sich der HPR über das Verfahren IHV informieren. Das Verfahren stellt eine sogenannte Basiskomponente dar und wird derzeit an über 800 Dienststellen der Staatsverwaltung mit rund 9.000 Benutzern eingesetzt. Die Komponente, mit der die meisten Benutzer arbeiten, ist IHV-Mittelbewirtschaftung. Über diese Komponente müssen alle Ausgaben mit den zuvor zugewiesenen Haushaltsmitteln verbucht werden.
Im Verfahren IHV existieren aber auch vorgeschaltete Verfahren, wie BayBAS oder BayRMS, mit denen beabsichtigte Auszahlungen in das IHV-System eingespielt werden. Die so erfassten Auszahlungen erscheinen dann gesammelt in einer Ergebnisliste, wo sie  nach Prüfung  vom Anordnungsbefugten angeordnet werden können. Einmal täglich am Morgen werden die angeordneten Zahlungen dann an die Kasse überspielt und erscheinen danach nicht mehr in der Ergebnisliste. Allerdings hat der Anordnungsbefugte, der in der Regel der Dienstvorgesetzte des jeweiligen Bearbeiters ist, zusätzlichen Zugriff auf die Haushaltsüberwachungsliste HÜL. In dieser Liste können zeitlich unbegrenzt Zahlungen gesucht und weitere Auswertungen vorgenommen werden. Suchläufe nach zahlreichen Kriterien (z. B. Zeitraum, Bearbeiter …) sind möglich. Diese sind, so die Vertreter der Verwaltung haushaltsrechtlich auch erforderlich.
Im Gespräch sah der HPR die HÜL auch unter einem kritischen Aspekt, da in bestimmten Arbeitsbereichen jede Tätigkeit des Bearbeiters im Festsetzungsverfahren zu einer Maßnahme im Erhebungsverfahren führe. In der Folge könne zum Beispiel im Bereich der Beihilfebearbeitung der Vorgesetzte anhand der HÜL genau analysieren, wie viele Fälle ein Bearbeiter in welchem Zeitraum erledigt hat. Dies führe zu einer Kontrollmöglichkeit, die sich bislang jeglicher Beteiligung einer Personalvertretung entzogen habe. In der Folge wurde vereinbart eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu zwischen HPR und StMFLH einzurichten, die sich mit dieser Problematik auseinandersetzen soll.

VIVA in den Finanzämtern

Im Wege der vertrauensvollen Zusammenarbeit wurde der HPR in einem Erörterungsgespräch informiert, dass derzeit beabsichtigt sei, den Finanzämtern für einzelne Personalvorgänge ebenfalls einen Zugriff auf das Verfahren VIVA bereitzustellen. Das Landesamt für Steuern hat zu diesem Zweck das Projekt „VIVA bei den Finanzämtern“ aufgesetzt. Bereits in der Vergangenheit gab es Überlegungen die personalverwaltenden Stellen der Finanzämter an VIVA anzuschließen. Der Vorteil, so die Vertreter des StMFLH, liege in einer Vermeidung von doppeltem Eingabeaufwand. Es seien viele Prozesse identifiziert worden, die derzeit vom LfSt und den Finanzämtern vorgenommen werden müssen. Derzeit müssten die Finanzämter Vorgänge wie einen Arbeitsgebietswechsel oder einen Anschriftenwechsel der Mitarbeiter per Papiervordruck ans LfSt melden, das es dann ins Programm VIVA eingebe. Wenn beide Seiten an VIVA angeschlossen seien, könne man hier Synergieeffekte erhalten und derartige Eingaben bereits in den Ämtern direkt in VIVA vornehmen. Die frühere Einführung scheiterte jedoch an Kapazitätsgründen. Diese soll jetzt nachgeholt werden, um auch den Ministerratsbeschlüssen aus den Jahren 2005-2007 Rechnung zu tragen, wonach flächendeckend bei allen Dienststellen des Freistaats Bayern das Verfahren VIVA zum Einsatz zu bringen ist. Zum jetzigen Zeitpunkt werde das Fachkonzept für das Verfahren entwickelt. Im Jahr 2015 soll mit der Pilotierung des Verfahrens begonnen werden. Im Vorfeld soll jedoch der HPR formell beteiligt werden.

Verbeamtung von Scankräften in Wunsiedel

Sehr erfreulich ist die Möglichkeit die in Wunsiedel eingesetzten Scankräfte beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zu verbeamten. Hier ist das StMFLH den Bitten des HPR nachgekommen, die Scankräfte besser zu entlohnen und ihre hoheitliche Aufgabe zu würdigen. Für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die nicht verbeamtet werden können bzw. wollen, hält der HPR an seiner Forderung fest, dass die Befristung in den bestehenden Verträgen aufgehoben werden müsse und die Eingruppierung nach E4 gerechtfertigt sei.