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HPR-Bericht November 2021

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Florian Köbler

Gespräch mit Finanzminister Albert Füracker +++ MISTRAL +++ Ergebnis Zwischenprüfung Steuer +++ Ergebnis Zwischenprüfung Steuer +++ Bayerisches Personalvertretungsgesetz +++

Gespräch mit Finanzminister Albert Füracker

Zu einem intensiven Meinungsaustausch kamen der Hauptpersonalrat und der Bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat, Albert Füracker, im großen Sitzungssaal des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) in München zusammen. Der Finanzminister wurde begleitet von den Abteilungsleitern Dr. Nicole Lang, Norbert Rossmeisl und Dr.-Ing. Rainer Bauer.
In seinem Eingangsstatement stellte der Finanzminister die Leistungsbereitschaft der Beschäftigten heraus. Gerade in der Corona-Pandemie sei es nur durch den Einsatz jedes Einzelnen möglich gewesen, die Handlungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes aufrechtzuerhalten. Geholfen habe die im Vergleich zu anderen Verwaltungen weit fortgeschrittene Digitalisierung der Arbeit im Finanzressort. Diesen Weg müsse man konsequent weitergehen.
Von Seiten des Gremiums wurde auf die vielen pandemiebedingten originären Aufgaben (Änderung der Steuergesetze, Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen usw.), aber auch auf die vielen Zusatzaufgaben außerhalb des Zuständigkeitsbereichs verwiesen. Noch heute seien Kolleginnen und Kollegen an die Gesundheitsverwaltung oder die IHK abgeordnet. Im Angesicht der originären Aufgaben, aber auch im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft (z.B. Bewältigung der Grundsteuerreform) forderte der Hauptpersonalrat, diese Abordnungen zu beenden. Zudem sollte den Beschäftigten eine Honorierung für das Arbeiten unter erschwerten Pandemiebedingungen zugebilligt werden.

Homeoffice und Telearbeit

Sowohl Staatsminister Füracker als auch der Hauptpersonalrat zogen ein positives Fazit über die pandemiebedingten Homeoffice-Lösungen. Die bereits geschlossene Dienstvereinbarung Telearbeit werde zukünftig das Beste aus beiden Welten zusammenführen. Der Finanzminister versicherte, dass durch die nun geschlossene Dienstvereinbarung mehr Flexibilität und mobiles Arbeiten möglich sein werde. Daher dürfe es durch die Dienstvereinbarung zu keinen Verschlechterungen bereits bestehender Telearbeitsmodelle kommen. Auf Nachfrage erläuterte der Finanzminister, dass die Dienstvereinbarung selbstverständlich in allen Bereichen des Finanzressorts umzusetzen sei und dies natürlich auch für die Bayerische Schlösserverwaltung gelte.

Ausbildung/Nachwuchswerbung

Einen weiteren Schwerpunkt des Gesprächs bildete das Thema Ausbildung und Nachwuchsgewinnung. Der Hauptpersonalrat zeigte sich in Anbetracht der hohen Durchfallquoten um die Zukunftsfähigkeit der Finanzverwaltung besorgt. Eine genauere Analyse dieser Zahlen zeige deutlich, dass die Wahrscheinlichkeit des Durchfallens mit zunehmender Platzziffern beim LPA-Test signifikant steige. Während man vor rund zehn Jahren lediglich dem ersten Sechstel der erfolgreichen Absolventen des LPA-Tests ein Einstellungsangebot machte, müsse man derzeit beinahe alle Bewerber auf der LPA-Rangliste anschreiben. Der HPR forderte daher die Nachwuchsgewinnung gerade im Hinblick auf die immer geringer werdenden Schulabgängerzahlen zu intensivieren. Das langwierige LPA-Verfahren müsse überarbeitet werden, um auch für Quereinsteiger attraktiv zu werden. Zudem müssten mehr finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um sich beispielsweise auf Berufsmessen als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren. Auch das sehr erfolgreiche Projekt Schule und Steuern müsse weiter forciert werden und in möglichst allen bayerischen Schulen durchgeführt werden.
Der Finanzminister teilte die Sorgen des Hauptpersonalrats und bat, an dieser Sache gemeinsam mit dem Finanzministerium dranzubleiben.

MISTRAL

Der Hauptpersonalrat konnte ein Erörterungsgespräch mit dem Organisationsreferat des StMFH in Sachen MISTRAL führen. Ausgangspunkt war eine angekündigte Änderung der Kennziffern. Die Vertreter des StMFH erläuterten: MISTRAL soll nicht ausgebaut oder um weitere Kennziffern erweitert werden. Allerdings ergibt sich aufgrund der pandemischen Lage und den dadurch beschlossenen Fristverlängerungen die Notwendigkeit temporär Kennziffern anzupassen. Um der längeren Bearbeitungsdauer Rechnung zu tragen, soll MISTRAL um die Kennziffer VZ-3 erweitert werden.
Auf Nachfrage versicherten die Vertreter des StMFH, dass diese zusätzliche Kennziffer unverzüglich wieder entfernt werde, sobald sie wegen der Rückkehr zu normalen Abgabefristen nicht mehr benötigt werde.
Darüber hinaus soll die bereits im Arbeitnehmerbereich eingesetzte Kennziffer „vollmaschinelle Fälle“ auch auf die AVST ausgeweitet werden. Es sei das erklärte Ziel, auch in der AVST eine signifikante Anzahl an Fällen vollautomatisch zu veranlagen. Auf Nachfrage des Hauptpersonalrats räumten die Ministerialbeamten ein, dass die sogenannte Autofallquote derzeit viel zu gering sei. In einer Arbeitsgruppe „Hinweisfälle“ werde momentan daran gearbeitet, in den Grunddaten Änderungen zu ermöglichen, um damit die Aussteuerung der Fälle zu senken.

Ergebnis Zwischenprüfung Steuer

Bei der Zwischenprüfung 2021 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene fachlicher Schwerpunkt Steuer betrug die Durchfallquote im Erstversuch knapp 40 Prozent (!). In den Vorjahren betrug diese im Schnitt rund 20 Prozent. Wie bereits geschildert wurden in der Folge der bereits schlechten Klausurergebnisse Intensivkurse für leistungsschwache Anwärter/innen zur Vorbereitung der Wiederholung der Zwischenprüfung während der Berufspraxis (digitaler Unterricht, Tutorien, Präsenzwoche am Fachbereich) angeboten. Nach der Wiederholungsprüfung konnte die Durchfallquote nun auf knapp unter 30 Prozent verbessert werden.

Ergebnis Zwischenprüfung Staatsfinanz

Auch im Bereich der Staatsfinanz verschlechterten sich die Durchfallquoten bei der Zwischenprüfung im Vergleich zu den Vorjahren. Mit rund 25 Prozent wurden allerdings keine so drastischen Prozentzahlen wie im Fachbereich Steuer erreicht.

Einstellungsermächtigung 2. QE Steuer

Die bisherige Einstellungsermächtigung für den Einstieg in der 2. QE, fachlicher Schwerpunkt Steuer, wurde für das Einstellungsjahr 2022 um insgesamt 130 Anwärterinnen und Anwärter erhöht. Dadurch können nun 700 Neueinstellungen (davon 130 eingliederungsberechtigte Soldatinnen und Soldaten auf Zeit) vorgenommen werden. Der Hintergrund für die Erhöhung dürfte die nun erfolgte Entlassung von Anwärterinnen und Anwärtern mit gravierenden Leistungsdefiziten (siehe HPR Bericht Oktober 2021) sein.

Bayerisches Personalvertretungsgesetz

Wie bereits in der bfg-Zeitung berichtet fand am 15. Juni 2021 im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag eine Expertenanhörung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz statt. Darin wurden unter anderem die Themenbereiche Digitalisierung, Personalratswahlen sowie Freistellungs- und Schulungsansprüche für Mitglieder der Personalvertretungen behandelt und die Sachverständigen zu möglichem Änderungsbedarf befragt. Im Nachgang hat der Ausschuss beschlossen, dass die Staatsregierung aufgefordert wird, auf Basis der aus der Anhörung gewonnen Erkenntnisse sowie der im Nachgang hierzu zu erhebenden Daten erforderliche Anpassungsbedarfe zu prüfen und gegebenenfalls schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes vorzulegen. Hierzu hat das StMFH nun die nachgeordneten Bereiche gebeten einen diesbezüglichen Fragenkatalog auszufüllen.