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HPR Bericht Monat Mai 2014

Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat von Johanna Markl

Baumaßnahmen im Doppelhaushalt 2015/16 +++ Beihilfebearbeitung bald ohne Papier +++ Personelle Erhebung von Personaldaten für den Betriebsärztlichen Dienst kann eingestellt werden

Baumaßnahmen im Doppelhaushalt 2015/16

HPR unterstützt die Forderungen der Personalräte nach Neubaumaßnahmen und fordert Investitionen in Bauunterhalt, energetische Maßnahmen und die Förderung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Der HPR hat nach Rückkopplung mit den örtlichen Personalräten seine Forderungen zu Hoch- und sonstigen Baumaßnahmen gegenüber dem Ministerium erstellt. Der Entwurf des Finanzministeriums sieht für mehrere bereits länger anstehende Baumaßnahmen Planungs- bzw. Baumittel vor. Der HPR begrüßt dies.
Besonders erfreulich ist, dass der Finanzminister nun nach langem Hin und Her den Baubeginn für das Finanzamt München, den Steuercampus, für Herbst 2014 angekündigt hat. Notwendig ist die zuverlässige Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel für einen raschen Baufortgang.

Ausbildungsstätten

Ein weiteres Augenmerk ist auf die Ausbildungsstätten zu richten. Nach den Einstellungsprognosen des StMFLH werden sich in der Steuerverwaltung in den kommenden Jahren permanent weit über 2000 Anwärter in der Ausbildung befinden. Bereits im letzten Jahr wurde beschlossen, die FHVR Herrsching werde in Kronach eine Auslagerungsstätte erhalten. Die Immobilien Freistaat Bayern prüft derzeit Möglichkeiten, den zusätzlichen Standort zu realisieren. Von einer Anmietung kann mangels geeigneter Gebäude nicht ausgegangen werden. Der Hauptpersonalrat ist der Meinung, nur mit einem gut geplanten Neubau (Campuslösung, Einzelzimmer) könne der neue Standort zu einem Erfolgsmodell für Studierende und Dozenten werden. Aber auch der Studienstandort Herrsching dürfe nicht vernachlässigt werden. Neben der Sanierung der Caféteria und des C-Baus (Duschen, Fenster, Wände und Fußböden) sei bereits mehrfach ein Multifunktionsfeld für sportliche Aktivitäten beantragt worden.
Die für die Landesfinanzschule geplanten Erweiterungsbauten sind gerade im Hinblick auf die immer wichtiger werdende Fortbildung der Kolleginnen und Kollegen wichtig. Auf eine zeitnahe Fertigstellung dieses Vorhabens ist daher besonderes Augenmerk zu legen.

Bauunterhalt und energetische Maßnahmen

Neben den Hochbaumaßnahmen ist eine Reihe weiterer baulicher Maßnahmen erforderlich, für die entsprechende Mittel einzuplanen sind. Dabei geht es um grundlegende Sanierungen der Dienstgebäude aber auch die Sanierung von Heizungen, Sanitäranlagen, Fassaden, Dächern, Fenstern. Der HPR hält derartige Maßnahmen zum einen zum Erhalt der Bausubstanz, aber auch wegen der damit meist verbundenen Einsparungen beim Energiebedarf für notwendig. Zum anderen sind sie auch zum Wohle der dort arbeitenden Kolleginnen und Kollegen notwendig. Schließlich sind auch für die Verwirklichung des Zieles der Bayerischen Staatsregierung, alle öffentlichen Einrichtungen im Freistaat bis zum Jahr 2023 barrierefrei zu gestalten, finanzielle Mittel erforderlich.

Arbeits- und Gesundheitsschutz und Gesundheitsvorsorge

Vielfach sind Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wie Sonnenschutz, Klimaanlagen und Umbaumaßnahmen in den Servicezentren oder die Einrichtung von Teeküchen erforderlich und schließlich – im Sinne eines Gesundheitsmanagements muss in den Dienststellen auch eine entsprechende Infrastruktur wie Räumlichkeiten usw. eingerichtet werden können.

Beihilfebearbeitung bald ohne Papier

Pilotierungsphase steht vor der Tür

In den Beihilfestellen des Landesamtes für Finanzen soll die papierlose Beihilfebearbeitung Einzug halten. Die soll mit dem Verfahren Papierlose Sachbearbeitung Beihilfe – kurz PSB – umgesetzt werden. Das Ministerium verspricht sich dadurch Erleichterungen bei der Arbeitsbelastung und Entlastung von Erfassungstätigkeit und will damit die Grundlage schaffen für weitere Automatisierungen und vor allem für die maschinelle Unterstützung bei der Prüfung von Belegen.
Mittlerweile ist die Entscheidung für den Erwerb der entsprechenden Software gefallen und bei der federführenden Dienststelle Regensburg steht der erste Hochleistungsscanner zu Testzwecken. Weitere solcher High-Tech-Geräte sollen im Sommer für die weiteren Scanstellen in Ansbach, Augsburg und Würzburg geliefert werden. An allen vier Scanstandorten werden bereits Vorbereitungen für den baldigen Einsatz getroffen.

Der HPR hat sich in Regensburg über die Geräte informiert. Positiv auffallend war die hohe Geschwindigkeit und die Leistungsfähigkeit des Scanners, bedenklich andererseits der hohe Lärmpegel, den das Gerät erzeugt. Sollte hier keine Abhilfe möglich sein, erscheint für Arbeiten während des Scanbetriebes das Tragen von Gehörschutz unbedingt erforderlich.

Derzeit laufen noch Installationsarbeiten und Verbesserungen im Bereich der Technik. So gilt es z. B. für die zahlreichen Telearbeiter eine zuverlässige Bereitstellung der Programme sicherzustellen. Nach den internen Testphasen ist ab Juli eine voraussichtlich dreimonatige Pilotierung des neuen Verfahrens am Standort Straubing des Landesamtes für Finanzen vorgesehen. Im Vorfeld werden die Bearbeiterinnen und Bearbeiter weiter informiert und für das neue Verfahren geschult. Einen erfolgreichen Verlauf dieser Pilotierung vorausgesetzt, sollen bis Frühjahr 2015 die einzelnen Beihilfestellen beim Landesamt für Finanzen Zug um Zug auf das neue Verfahren umgestellt werden. Alle Eingänge, insbesondere jährlich weit über eine Million Beihilfeanträge mit allen Anlagen, werden in dem neuen Verfahren eingescannt und die Daten den Beihilfebearbeiterinnen und bearbeitern zur Weiterverarbeitung im Verfahren BayBAS digital bereit gestellt. Dazu sind mehrere neue Arbeitsvorgänge, wie Aufbereitung der Papierunterlagen für das Scannen zu erledigen. Man geht zwar von einem hohen Erkennungsgrad der Scanner aus; dennoch wird es nicht oder nicht richtig erkannte Belege und Daten geben, die nachbearbeitet werden müssen. In den detaillierten Fach und Feinkonzepten erläutert die Projektgruppe das neue Verfahren ausführlich. Es scheint, dass für viele Fragestellungen Lösungsmöglichkeiten gegeben sind.

Auswertungen und Überwachung im Focus

Bei neuen Verfahren steht für die Personalvertretung stets auch die Frage der Auswertung vorhandener Daten mit der Möglichkeit der Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Beschäftigten und Überwachungsmöglichkeiten im Mittelpunkt. Mit dem Lenkungsausschuss wurde nach mehreren intensiven Gesprächen Übereinstimmung erzielt, dass zumindest während der Pilotierung im Verfahren PSB keinerlei Auswertungen mit direktem Personenbezug realisiert werden. Dieses Thema wird im Zusammenhang mit der Anpassung bzw. dem Abschluss einer Dienstvereinbarung zwischen Ministerium und Hauptpersonalrat gegebenenfalls eine Rolle spielen.

Pilotierungsphase startet in Straubing

Die erste Pilotierungsphase ist in der Bearbeitungsstelle Straubing vorgesehen. Seitens der Beihilfeberechtigten sind demnach aus dem Bereich der Finanzverwaltung die Versorgungsempfänger betroffen. Es wurde zugesichert, dass diese im Vorfeld rechtzeitig über die Umstellung auf das neue Verfahren informiert werden und die Änderungen für die Beihilfeberechtigten erläutert werden.

Personelle Erhebung von Personaldaten für den Betriebsärztlichen Dienst kann eingestellt werden

Der HPR hatte die im letzten Jahr angeordnete personelle Erhebung einer Reihe Personaldaten in den Dienststellen für die Arbeit des Betriebsärztlichen Dienstes wegen des hohen Arbeitsaufwands für die Geschäftsstellen kritisiert. Ihm wurde mitgeteilt, dass dies zum einen für die Überwachung der zeitgerechten Durchführung von vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen unumgänglich wäre und dass auch an der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit keine Zweifel bestünden. Der Forderung des HPR auf die manuelle Erfassung zu verzichten und auf eine in Aussicht gestellte maschinelle Unterstützung zu warten, wollte oder konnte das Ministerium nicht nachkommen.

Nun wurden wir informiert, dass unserer Forderung nach einer zügigen Entwicklung der Schnittstelle zwischen dem Personalverwaltungsverfahren VIVA-PSV und dem Programm des Betriebsärztlichen Diensts entsprochen wurde. Diese sei nun fertig gestellt; ab Oktober könnten die Daten automatisch überspielt werden. Auf die händische Erfassung in den Ämtern kann dann verzichtet werden.