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HPR Bericht Juni 2015

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Johanna Markl

Landesamt für Finanzen - Änderung der Beurteilungsgruppen +++ Staatsfinanz: Erhöhung der Einstellungszahlen +++ Mehr schwer behinderte Beschäftigte eingestellt +++ Zeiterfassungssystem BayZeit – HPR strebt Rahmendienstvereinbarung an +++ Zuteilungssoll bei den Finanzämtern +++ Einführung des Verfahrens MISTRAL in den Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen

Landesamt für Finanzen – Änderung der Beurteilungsgruppen

Beim Landesamt für Finanzen werden die nach Besoldungsgruppen geschnittenen Beurteilungsgruppen geändert.
Mit Inkrafttreten des Neuen Dienstrechts im Jahr 2011 wurden die Beurteilungsregelungen neu gefasst und dabei festgelegt, dass die im dreijährigen Turnus vorgesehene Beurteilung nach Besoldungsgruppen gestaffelt erfolgt.
Das Finanzministerium hat den HPR nun über eine beabsichtigte Änderung der damals getroffenen Einteilung für den Bereich des Landesamts für Finanzen informiert. Begründet wird diese damit, dass bei der Besetzung höherwertiger Dienstposten im Landesamt häufig Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Statusgruppen konkurrieren. Diese sind z. T. verschiedenen Beurteilungsgruppen zugeordnet und haben demzufolge ihre Beurteilung u.U. in unterschiedlichen Jahren erhalten. Insbesondere geht es um die BesGr A 8 und A 9 bei der Bewerbung auf A9-Z-Dienstposten und die BesGr A 11 und A 12 bei Bewerbung auf A 13-Dienstposten. Die Neuschneidung soll in Konkurrenzsituationen eine uneingeschränkte Vergleichbarkeit von Beurteilungen der Bewerberinnen und Bewerber ermöglichen. Um zu der Angleichung zu kommen, sind im Übergang Verkürzungen bei den Beurteilungszeiträumen erforderlich. Nicht zuletzt aus den Erfahrungen mit der letzten Umstellung hält der HPR Änderungen bei den Beurteilungszeitpunkten für eine sehr sensible Angelegenheit, die wohlüberlegt und gut vorbereitet sein muss. Er hat die geplante Änderung deshalb sehr intensiv mit Vertretern des Staatministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat erörtert. Im Landesamt, so das Ministerium, seien die Änderung und deren Auswirkungen eingehend geprüft worden. Die Besorgnis, dass eine recht kurzfristige Änderung beim Beurteilungszeitraum zu Verwerfungen führen könne, sei nicht begründet.
Konkret werden zur Angleichung der Beurteilungszeiträume folgende Änderungen notwendig: Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 3 bis A 7 werden in 2016 statt 2017, der BesGr A 9 und A 9 +Z in 2017 statt 2018 beurteilt. In A 12 wird die Beurteilung auf dieses Jahr – 2015 – vorgezogen und erfolgt damit bereits nach 2 Jahren. In den BesGr A 13 – A 16 bleibt es bei der Beurteilung im Jahr 2016. Die nächste reguläre Beurteilung erfolgt dann aber bereits in 2018.

Staatsfinanz: Erhöhung der Einstellungszahlen

Jede Einstellung zählt und ist wichtig. Die Zahl der Einstellungen im Jahr 2015 für die 2. Qualifikationsebene im Bereich des Staatsfinanzdienstes wurde um 4 auf 24 erhöht, in der 3. Qualifikationsebene um 12 auf 47. Hintergrund sind eine aktualisierte Prognose der freien Stellen im Jahr der Übernahme bzw. Stellenübertragungen.

Mehr schwer behinderte Beschäftigte eingestellt

Dem HPR wurde der jährliche Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in den Dienststellen des Finanzressorts für das Jahr 2014 vorgelegt. Mit dem Bericht soll nicht nur der gesetzlichen Verpflichtung genüge getan werden, sondern auch das Bewusstsein für die Einstellung schwerbehinderter Menschen und deren Teilhabe an beruflicher Entwicklung geschärft werden. Die ermittelten Zahlen bieten hierzu Anhaltspunkte. So geht daraus hervor, dass bei der Besetzung von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen die sog. Pflichtquote von 5 % nicht nur erfüllt, sondern mit 8,41 % wiederum übertroffen wurde.
Sowohl die Beschäftigungsquote wie auch die Gesamtzahl der Menschen mit Schwerbehinderung stiegen leicht an. Insgesamt waren 2014 in der Finanzverwaltung 2081 Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt (1150 Männer und 937 Frauen).
Auch die Einstellungen schwerbehinderter Menschen haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 61 auf 86 deutlich erhöht. Es wurden 37 Beamtinnen und Beamte und 49 Tarifbeschäftigte eingestellt, davon 35 bzw. 24 auf Grundlage von Art. 6 c Haushaltsgesetz; das sind für die Einstellung zusätzlicher schwerbehinderter Menschen vorbehaltene Stellen. Im Übrigen erfolgten Einstellungen mit Befristungen, insbesondere im Tarifbereich.
Bei Beförderungen bzw. Höhergruppierungen war eine Steigerung zu verzeichnen, der Anteil bei Leistungskomponenten war dagegen rückläufig.
Die Inklusion schwerbehinderter Menschen und die Beschäftigungssituation, so das Ministerium, sollen weiter vorangetrieben werden. In 2015 seien dazu bereits Weichenstellungen erfolgt.

Zeiterfassungssystem BayZeit – HPR strebt Rahmendienstvereinbarung an

Zug um Zug wird das für die staatlichen Dienststellen entwickelte Zeit-erfassungsverfahren BayZeit in der Finanzverwaltung eingeführt. Es löst die bisherigen Verfahren wie ISGUS ab. Bereits für die bisherigen Zeiterfassungssysteme gibt es Regelungen zum Umfang der Speicherung und Auswertung von Zeiterfassungsdaten. Da das neue Verfahren weit umfangreichere technische Möglichkeiten bietet, strebt der HPR eine Rahmenvereinbarung mit dem Ministerium an, in dem die Erfassung und Auswertung von Daten sowie Zugriffsberechtigungen geregelt werden. Die Verhandlungen über individuelle Regelungen der Arbeitszeit-
erbringung in den einzelnen Dienststellen sollen weiterhin den örtlichen Verhandlungspartnern – Amtsleitung und Personalrat – vorbehalten bleiben und dort in Dienstvereinbarungen getroffen werden.

Zuteilungssoll bei den Finanzämtern

HPR kritisiert geänderte Darstellung
Die Verteilung des Personals auf die Finanzämter und die Arbeitsgebiete soll transparent sein und es soll gerecht zugehen.
Das Finanzministerium hat den HPR über eine Änderung der Grundlagen für die Personalverteilung informiert, und diese eben mit größerer Transparenz begründet. Auf der neuen Berechnungsgrundlage hat das Landesamt für Steuern mittlerweile das sog. Zuteilungssoll für die Finanzämter ermitteln.
Wurde bisher als Grundlage der Kassenanschlag verwendet, der alle haushaltsrechtlich vorhandenen Stellen enthält, werden künftig nur die Stellen dem Zuteilungssoll zugrunde gelegt, die auch tatsächlich mit Beschäftigten besetzt werden können. Herausgerechnet werden alle Planstellen, auf denen Anwärter und Anwärterinnen, Beamte in Ausbildungsqualifizierung oder abgeordnete Beamte sitzen und Planstellen, die wegen der Wiederbesetzungssperre oder Altersteilzeit nicht besetzt werden können. Das Ergebnis: Die Unterbesetzung der Finanzämter scheint aufs Erste weit niedriger.
Der HPR hat die Absicht, das Zuteilungssoll neu zu definieren, kritisiert und gebeten, von einer Änderung der Darstellung abzusehen. Damit werde der Eindruck erweckt, die Unterbesetzung sei marginal, obwohl sie weiter mit 10 % erheblich sei und sich am Personalproblem absolut nichts ändere: Der Personalstand liege erheblich unter den 2000er Jahren, obwohl die Fallzahlen erheblich zugenommen hätten und neue Aufgaben zu übernehmen waren, der Unterschied zwischen vorhandenen Haushaltsstellen und tatsächlich vorhandenem Personal habe sich zwar etwas verringert, liege aber immer noch bei etwa 1600 Vollzeitkräften und beim Prüfungsturnus sowie der Fallzahlenbelastung liege man bundesweit dennoch am unteren Ende. Auch Anwärterstellen fehlten noch in erheblichem Umfang, so dass Anwärter auf Beamtenstellen ausgebildet werden müssten.
Das Finanzministerium hat sich zu dieser Kritik leider noch nicht geäußert.

Einführung des Verfahrens MISTRAL in den Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen

MISTRAL wurde in den letzten Jahren Zug um Zug in verschiedenen Bereichen der Finanzämter als Controlling-Instrument eingeführt. Seit 2012 werden entsprechende Kennzahlen auch in den Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen pilotiert und die Ergebnisse im Verfahren MISTRAL dargestellt.
In einer Befragung im Jahr 2013 haben die pilotierenden Ämter Korrekturen bzw. Verbesserungen angemeldet, die nach Mitteilung des Finanzministeriums mittlerweile größtenteils programmiert wurden.
Es ist beabsichtigt, das Pilotverfahren zu beenden und das Verfahren für den endgültigen Flächeneinsatz freizugeben. Der HPR hat die Personalräte der betroffenen Finanzämter im Rahmen des Beteiligungsverfahrens um eine Einschätzung zu dem Verfahren gebeten und wird dazu in Kürze eine Erörterung mit dem Finanzministerium führen.