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HPR Bericht Monat Juli 2014

Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat von Johanna Markl

Stellenverbesserungen im Nachtragshaushalt +++ Beurteilungen in 2014 – auf Gleichbehandlung achten +++ Mehrarbeit in den Bewertungsstellen wegen Aufbau einer Verbindungsdatei +++ Eingruppierung Steuerfahndungshelfer/innen +++ Projekt Papierlose Sachbearbeitung in der Beihilfe - HPR stimmt einer Pilotierung zu

Stellenverbesserungen im Nachtragshaushalt

Wie mehrfach berichtet, hat sich auch der Hauptpersonalrat bemüht, im Rahmen des Nachtragshaushalts dringend notwendige Stellenverbesserungen zu erreichen. Der Nachtragshaushalt ist mittlerweile verabschiedet und es ist gelungen, 150 Planstellen, die wegen Wegfalls der Kfz-Steuerbearbeitung frei werden, zu „retten“ und künftig in Stellen der QE 3 auszuweisen. Es handelt sich um 35 Planstellen in der Besoldungsgruppe A 10, 85 Stellen in A 11 und 30 Stellen in A 12, die zum 1 Juli diesen Jahres besetzbar sind. Um die großen Nöte im IuK-Bereich zu mildern, sind 25 Stellen diesem Bereich vorbehalten.
Die Stellen kommen insbesondere der Allgemeinen Verwaltung zu Gute. In der BesGr A 12 werden sie auf alle Dienstzweige – Allgemeine Verwaltung, BP, Steuerfahndung – verteilt.

Beurteilungen in 2014 – auf Gleichbehandlung achten

Derzeit steht die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 an. Der Hauptpersonalrat hat in dem Zusammenhang auf das Benachteiligungsverbot nach dem Gleichstellungsgesetz hingewiesen. Demnach ist bei der Erstellung der Beurteilungen darauf zu achten, dass weder Frauen noch Männer benachteiligt werden, noch dass Teilzeitbeschäftigung das berufliche Fortkommen beeinträchtigt. Eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten ist danach nur zulässig, wenn sachliche Gründe sie rechtfertigen.

Mehrarbeit in den Bewertungsstellen wegen Aufbau einer Verbindungsdatei

Weiter für große Unruhe in den Bewertungsstellen – und darüber hinaus – sorgen die Anweisungen für den Aufbau einer sog. Verbindungsdatei. Dem HPR wurde mittlerweile das zugrunde liegende „Fachkonzept zum Aufbau einer Verbindungsdatei nach bundeseinheitlichem Rahmen“ zugeleitet. Für den HPR stellt sich nach wie vor die Frage, wie diese enorme Mehrarbeit geleistet werden soll, von der die Steuerverwaltung am Ende möglicherweise wenig haben wird. Dazu kommt, dass es nicht um einen einmaligen Kraftakt geht, sondern zur bleibenden Aktualität als Daueraufgabe bleibt.
Auch das Ministerium sieht die Mehrbelastung und stellt den Einsatz von evt. frei werdenden DUNAN-Kräften nach der notwendigen Einarbeitung frei und schließt Haushaltsmittel zur Beschäftigung von Aushilfskräften nicht aus.
Zur Frage nach der in Aussicht gestellten maschinellen Zuordnung von Daten wird mitgeteilt, dass dies nur in den Fällen möglich sein wird, in denen die Lagebezeichnung im Datenbestand der Einheitsbewertung eindeutig mit einem Flurstück in Bezug gesetzt werden kann. Dies sei nur in geringem Umfang zu erwarten.
Der HPR will wegen der großen Auswirkungen die Notwendigkeit und das Vorgehen in der Angelegenheit in Kürze mit dem Ministerium eingehend besprechen.

Eingruppierung Steuerfahndungshelfer/innen

Seit einigen Jahren sind bei verschiedenen Steuerfahndungsstellen sog. Fahndungshelferinnen als Tarifbeschäftige eingesetzt. Das Finanzministerium hat auf Nachfrage das Tätigkeitsfeld der Kolleginnen und deren Eingruppierung überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die bisherige Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 tarifgerecht sei. Insbesondere wegen der zunehmenden Bedeutung des in der Steuerfahndung eingesetzten sehr komplexen Fallerfassungssystems EASyS, sowie der neuen Fahndungsmöglichkeiten im IT-Bereich seien gründliche Fachkenntnisse der betroffenen Kolleginnen erforderlich und rechtfertigten eine Eingruppierung nach E 5. Eine höhere Eingruppierung, so das Ministerium, komme nicht in Betracht. Insofern bleibe es bei der bisherigen Eingruppierung.
Projekt Papierlose Sachbearbeitung in der Beihilfe – HPR stimmt einer Pilotierung zu
Das Projekt zur papierlosen Sachbearbeitung in der Beihilfe PSB steht vor seinem Praxistest. Ab 7. Juli steht eine Pilotierung an der Beihilfestelle Straubing des Landesamtes für Finanzen an. Der Hauptpersonaltrat war über den Lenkungsausschuss in die Entwicklung des Projekts eingebunden und hat nun dieser Pilotierung zugestimmt. Nach der umfangreichen Entwicklungsphase muss jetzt die Praxis zeigen, ob und wo noch Schwächen vorhanden sind und wo nachgesteuert werden muss. Der HPR wird sich über die praktischen Erfahrungen und auftretende Probleme informieren, für die vor der beabsichtigten flächendeckenden Einführung Lösungen gefunden werden sollten. Die bestehende Dienstvereinbarung zur Beihilfebearbeitung bedarf einer Anpassung; darüber wird ebenfalls derzeit mit dem Finanzministerium verhandelt.