Neuordnung der staatlichen Rechenzentren +++ Testbetrieb des Scan-Zentrums Wunsiedel wird positiv bewertet +++ Entgeltsicherung für Beschäftigte der Kfz-Steuerstellen +++ Fixierte Dienstposten für Geschäftsstellenleitung der Finanzämter
Ausgehend von mehrfachen Forderungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs hat, so Amtschef Wolfgang Lazik in einer Besprechung mit dem Hauptpersonalrat, der Ministerrat am 17. Dezember 2013 einen Beschluss zur Bündelung der Rechenzentren gefasst. Ziel sei eine optimale Aufgabenverteilung. Es gebe eine politische Standortgarantie für München und Nürnberg und die Zusage, dass es keine Zwangsversetzungen geben werde. Der Standort Nürnberg werde nicht geschwächt werden.
Die vielfältigen Fragen der Umsetzung dieser Grundsatzentscheidung berühren die Beschäftigten des IT-Bereichs seitdem natürlich sehr. Was wird sich verändern? Welche Aufgaben bleiben oder gehen vielleicht? Wie bin ich davon betroffen? Wann wird was umgesetzt? Sind berufliche Perspektiven tangiert?
Unter Federführung des Finanzministeriums wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die eine Bestandsaufnahme vorlegen und zügig Klarheit über das weitere Vorgehen herstellen soll. Der HPR-Vorsitzende hat in dieser ersten Sitzung betont, dass es gelte, bewährte und gute Strukturen und das Know-how des Rechenzentrums Nord zu erhalten, das dort auch für die Aufgabenerledigung der Justiz und Gerichtsbarkeit aufgebaut wurde. Alles andere würde zu Mehraufwand führen statt dem Ziel zu dienen Synergien zu erzielen. Neben den fachlichen Fragen müssten auch die betroffenen Beschäftigten und deren berufliche Entwicklung im Focus stehen.
Sukzessiver Ausbau des Scannens ist vorgesehen; der HPR fordert den
Übergang der befristeten in unbefristete Arbeitsverhältnisse und eine bessere Eingruppierung
Seit Jahren gibt es Überlegungen und Bemühungen, die Daten der Steuererklärungen zur Bearbeitung elektronisch bereit zu stellen. Auch wenn die Zahl der ELSTER-Erklärungen steigt, die Papiererklärungen überwiegen bei weitem.
Im Jahr 2010 wurde die politische Entscheidung für die Einrichtung einer zentralen Datenerfassungs- bzw. Scanstelle beim Finanzamt Wunsiedel getroffen – eine in erster Linie strukturpolitische Entscheidung, die bei nahezu allen Experten auf viel Skepsis stieß. In Wunsiedel erfolgten Neueinstellungen von DE-Kräften, die zunächst die Vorwegerfassung von Erklärungen aus den Bereichen AVSt und Personengesellschaften aus den umliegenden Ämtern übernahmen, später wurden weitere Ämter einbezogen. Heute liefern nur 9 Ämter nicht nach Wunsiedel.
Daneben wurde das Scanverfahren aufgebaut; es startete Mitte 2013. Geliefert werden alle Steuer- und Feststellungserklärungen der AVSt sowie alle Steuererklärungen und alle Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Personengesellschaften, also auch EÜR, GewSt, USt samt Anlagen. Die Erfahrungen werden sowohl von den Beschäftigten in Wunsiedel wie den beteiligten Ämtern positiv bewertet. Die gescannten Erklärungen hätten den Vorteil, dass ein einheitlicher Einstieg in die Fallbearbeitung möglich sei, unabhängig vom Eingangsweg (ELSTER, gescannte Papiererklärung). Allerdings ist auch festzuhalten, dass die Veranlagung über die Daten am Bildschirm von vielen Bearbeiterinnen und Bearbeitern als sehr anstrengend empfunden wird. In Wunsiedel wird die Scan-Tätigkeit interessanter bewertet als die Erfassungsarbeit.
Nun soll die Datenerfassung in Wunsiedel sukzessive durch das Scannen ersetzt werden und ein flächendeckendes Scannen im Bereich der AVSt und Personengesellschaften erreicht werden.
Angedacht ist, bei einem Anstieg der ELSTER-Quote auch die Arbeitnehmerfälle in Wunsiedel zu scannen. Hier müsste aber ein schlüssiges Konzept für die derzeit mit DUNAN-Aufgaben beschäftigten Kolleginnen entwickelt werden. Die Pilotprojekte zum Scannen in Kaufbeuren und Bad Neustadt a. d. Saale sollen mittelfristig aufgegeben werden.
Vertreter des HPR haben sich bei einem Besuch vor Ort über die Pilotierung des Scan-Verfahrens in Wunsiedel informiert und waren sehr angetan von den dort erbrachten Arbeiten, aber auch von der Arbeits-atmosphäre.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vollziehen im Wesentlichen drei Arbeitsschritte, nämlich die Scanvorbereitung, das Scannen und die Klassifizierungen und Nachbearbeitung. Nach Überzeugung der HPR-Vertreter gerät der Arbeitsschritt, der dieser Stelle den Namen gegeben hat, das eigentliche Scannen, zeitlich zunehmend ins Hintertreffen. Die gewissenhafte Scanvorbereitung sei essentiell, da hier evtl. wichtige Vermerke und Angaben der Steuerpflichtigen erkannt und für die weitere Bearbeitung in den Finanzämtern weitergegeben werden müssten. Auch die Nachkorrektur bzw. Klassifizierung seien anspruchsvolle und anstrengende Arbeiten, in deren sorgfältiger Ausführung aber der Schlüssel zu guten Ergebnissen liege, die den Ämtern eine Erleichterung bringt. Nicht scanbare Erklärungen würden nicht zurückgegeben, sondern vor Ort via Datenerfassung eingegeben. Der Anteil nicht scanbarer Erklärungen betrage so nur noch 0,5 %. Auch angesichts der Bestrebungen, das Risikomanagement auszudehnen und als unbedenklich erkannte Fälle ohne weitere Sachbearbeiterprüfung zu veranlagen, komme der Arbeit ein ganz entscheidendes Gewicht zu.
Der HPR hat in einer Besprechung mit dem Finanzministerum deutlich gemacht, dass er deshalb eine Eingruppierung in E 4 für angemessen hält. Dazu wird es einen weiteren vor-Ortstermin in Wunsiedel geben. Zugesagt wurde eine zügige Prüfung der Frage, wie viele Arbeitskräfte in Wunsiedel dauerhaft benötigt werden. Dann könnten die bislang befristeten Arbeitsverhältnisse in unbefristete umgewandelt und den Betroffenen Sicherheit über ihren Arbeitsplatz gegeben werden.
Die Verwaltung der Kfz-Steuer geht bekanntermaßen von den Finanzämtern auf den Bund (Zoll) über. Von dem Aufgabenwegfall sind auch Tarifbeschäftigte betroffen, für die nun zur Vermeidung möglicher finanzieller Einbußen durch notwendige Umsetzungen entgeltsichernde Regelungen analog dem Rationalisierungsschutzvertrag zugesagt wurden.
Die Dienstposten für die Geschäftsstellenleitung wurden bisher bei einer Personalzuteilung von mehr als 100 Kräften mit A 11 im Stellenplan fixiert. Im Kassenanschlag 2013/14 konnten vier zusätzliche A 16-Stellen für die Amtsleitungen ausgebracht werden, so dass nun auch bei Ämtern mit einer Personalzuteilung von unter 100 Kräften die Amtsleitung mit A 16 bewertet ist. Die Fixierung des Dienstpostens der Geschäftsstellenleitung nach A 11 folgt künftig analog der A 16-Bewertung der Amtsleitung und soll mit dem nächsten Stellenplan umgesetzt werden.