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HPR Bericht März 2019

Der monatliche Bericht aus dem HPR

e-Akte Finanzgerichte +++ Beschäftigung schwerbehinderter Menschen +++ Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Verfall von Urlaub +++ Ergebnis der Qualifikationsprüfungen 2018 +++ Ergebnis der Zwischenprüfung 2018 +++ Digitalisierung der Beihilfe +++

e-Akte Finanzgerichte

Das fortschreitende E-Government macht auch vor den bayerischen Finanzgerichten nicht halt. Spätestens ab dem Jahr 2026 schreibt § 52 Abs. 1a FGO vor, dass eine elektronische Akte an den Finanzgerichten geführt werden muss. Allerdings lässt das Gesetz zu, dass die Prozessakten bereits gegenwärtig elektronisch geführt werden können. Um die Umstellung auf eine elektronische Aktenführung schonend zu gestalten, wurde nun von Seiten der Finanzgerichte der Wunsch an das StMFH herangetragen, senatsweise und auf sicherer Rechtsgrundlage mit der Umstellung zu beginnen. In der Folge wurde eine Verordnung zur elektronischen Aktenführung in der Finanzgerichtsbarkeit im Land Bayern (eAktVO FG) entworfen, die eine senatsweise Umstellung auf eine elektronische Akte ab dem Juli 2019 erlaubt. Gemeinsam mit dem Hauptrichterrat hat der HPR diese Verordnung besprochen und zugestimmt.

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Der Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beim Freistaat Bayern für das Jahr 2017 wurde dem HPR zur Kenntnis zugeleitet. Mit 5,57 % wird die Pflichtquote beim Freistaat Bayern zwar überschritten, ist jedoch zum wiederholten Male rückläufig. Erfreulich ist jedoch, dass im Bereich des Finanzressorts die Quote mit 8,29 % stabil geblieben ist. Gesteigert werden konnte im Jahr 2017 die Auftragsvergabe an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen.

Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Verfall von Urlaub

Der EUGH hat in einem Urteil entschieden, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nur dann erlischt, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Das StMFH hält daher ein Urlaubserinnerungsmanagement für erforderlich. In diesem Zusammenhang soll daher am Jahresende ein E-Mail an die Beschäftigten versandt werden, in der eine Aufklärung über die Rechtslage und die gesetzlichen/tariflichen Einbringungs- und Verfallfristen erfolgen soll. Ob es konkreterer Einzelmaßnahmen bedarf, will man erst dann entscheiden, wenn die Urteilsbegründung des (in der Folge zum EUGH Urteil) ergangenen Urteils des Bundesarbeitsgerichts veröffentlicht ist.

Ergebnis der Qualifikationsprüfungen 2018

Dem HPR wurde das Ergebnis der Wiederholungsprüfung der Qualifikationsprüfung 2018 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer mitgeteilt. Insgesamt sind von 56 Prüfungsteilnehmern 34 durchgefallen. Insgesamt haben in der Folge unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse von 503 Prüfungsteilnehmern 45 Kandidaten die Qualifikationsprüfung nicht bestanden. Dies entspricht einer Durchfallquote bei der Qualifikationsprüfung von 8,95 %.
Bei der Qualifikationsprüfung 2018 für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene haben nach der Wiederholungsprüfung von insgesamt 509 Kandidaten 43 Kandidaten diese nicht bestanden. Die Gesamtdurchfallquote bei der Qualifikationsprüfung beträgt daher 8,4 %.

Ergebnis der Zwischenprüfung 2018

Bei der Zwischenprüfung in der Ausbildung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer sind nach dem Abschluss der Wiederholungsprüfung von 603 Gesamtteilnehmern 64 Kandidaten durchgefallen. Dies entspricht einer Quote von 10,6 Prozent.

Digitalisierung der Beihilfe

In einem Erörterungsgespräch wurde der HPR über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Beihilfe informiert. Beim Projekt PSB sei man derzeit an der Stufe 2. Ziel sei es, eine computergestützte Rechnungsprüfung einzuführen. Hierzu laufen aktuell die technischen, fachlichen und organisatorischen Vorarbeiten. Man rechne damit, dass man das Verfahren im Jahr 2020 flächendeckend produktiv setzen könne.
Für die Beihilfeempfänger sei seit dem Oktober 2018 im Portal „Mitarbeiterservice Bayern“ ein digitaler Rückkanal für die rechtswirksame Bekanntgabe der Beihilfebescheide (mit Belegen) installiert worden. Dort sei auch eine Ampellösung installiert, die den Bearbeitungsstand des eingereichten Beihilfeantrags dokumentiere. In der Pilotierung befinde sich derzeit die elektronische, schriftformwahrende Antragstellung mit Beleg-Upload. Diese finde derzeit in Bereichen des LfF und dem StMFH statt. Geplant sei ein sukzessiver Rollout für alle Beschäftigten des Freistaats Bayern mit Abschluss im Jahr 2019.
Auf vielfachen Wunsch sei man auch bestrebt, den Beschäftigten im Sinne einer modernen Verwaltung eine Beihilfe-App anzubieten. Diese soll einen einfachen und schnellen Weg darstellen, die Beihilfe elektronisch zu beantragen. Wie bereits von der privaten Versicherungswirtschaft bekannt, versuche man in der App die Belege mittels Handyfoto zu digitalisieren und dann auf den Weg zum Beihilfesachbearbeiter zu bringen. Dies stelle auch für den Dienstherrn einen Vorteil dar, da dann der bisher notwendige Arbeitsprozess des Digitalisierens (Scanverfahren) entfalle.

Behördensatelliten

Der Ministerrat hat im Oktober 2017 die Errichtung von sogenannten „Be-hördensatelliten“ beschlossen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und gleichzeitig Pendlerströme zu reduzieren. In einem ersten Pilotverfahren sollen nun an den fünf Standorten Aichach, Altötting, Bad Aibling, Landsberg am Lech und Schwandorf Behördensatelliten eingerichtet werden. Nutzen kann sie jeder Fernpendler, der beim Freistaat Bayern beschäftigt ist, sofern die Aufgaben ein Tätigwerden außerhalb der Dienststelle zulassen. So sollen die einpendlerstärksten Regionen München, Nürnberg und Regensburg entlastet werden. Die ARGE-HPR wurde nun über drei verschiedene Vorschläge für ein Designkonzept der Behörden-satelliten informiert.
Bei einer Fläche von rund 350 m² sollen insgesamt 20 Arbeitsplätze (überwiegend Einzelbüros) und ein Besprechungsraum entstehen. Wie zu erwarten wird die Gestaltung sehr modern, großzügig und vollständig barrierefrei sein. Darüber hinaus wird es loungeartige Besprechungsbereiche, Wasserspender und eine Teeküche geben.