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HPR-Bericht März 2018

Der monatliche Bericht aus dem HPR

BayZeit +++ LSI +++ Ausbildungsqualifizierung +++ Zeichnungsrecht +++ Prüfungsergebnisse Steuer +++ Prüfungsergebnisse Verwaltungsinformatik +++ Hinweise zum Vollzug des § 257 SGB V +++ Strukturiertes Interview

BayZeit

Das Verfahren BayZeit zur elektronischen Zeiterfassung ist mittlerweile in den meisten Bereichen der bayerischen Staatsverwaltung im Einsatz. Ausgangspunkt war ein Ministerratsbeschluss, der vorsah, nur noch ein gemeinsames Zeiterfassungssystem für alle staatlichen Bereiche anzuschaffen. Von Seiten des HPR wurde darauf hingewiesen, dass bei der Benutzerfreundlichkeit noch erheblicher Verbesserungsbedarf vorhanden sei. Die Benutzeroberfläche entspreche nicht dem heutigen Standard. Auch die vollständige Barrierefreiheit der Software wurde gemeinsam mit der Hauptschwerbehindertenvertretung seit dem Jahr 2013 immer wieder eingefordert. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat stand diesen Forderungen immer aufgeschlossen gegenüber. In der Zusammenarbeit mit der Firma Breitenbach, die das Grundgerüst der Software bereitstellt, kam es allerdings zu Verzögerungen. Zwischenzeitlich wurde beim Finanzamt Fürth mit der Pilotierung der sogenannten webbasierten Version begonnen. Dieses Update verspricht einerseits eine bessere Bedienbarkeit. Andererseits soll diese barrierefrei sein. Wann mit dem flächendeckenden Rollout begonnen werden kann, hängt vom Erfolg der Pilotierung ab und kann derzeit noch nicht vorhergesagt werden.

LSI

Die Aufbauarbeiten beim Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik schreiten immer weiter voran. Nachdem bisher noch kein örtlicher Personalrat besteht, nimmt der Hauptpersonalrat derzeit bei Einstellungsgesprächen und Gesprächen zum Arbeitsschutz teil. Zudem befindet sich derzeit eine Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit in Abstimmung.

Ausbildungsqualifizierung

Auf Anregung des HPR hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat entschieden, die Zulassungszahl für Beamtinnen und Beamte zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene für das Jahr 2018 auf nunmehr 50 zu erhöhen. Aus Sicht der HPR ist dies ein wichtiger Schritt, besonders leistungsstarke Kolleginnen und Kollegen zu fördern und langfristig an die Steuerverwaltung zu binden. In der Vergangenheit zeichneten sich die sogenannten „Aufstiegler“ auch immer wieder mit sehr guten Leistungen und höchsten Bestehensquoten in der Ausbildungsqualifizierung aus.
Im Gegenzug wurde die Einstellungsermächtigung für das Jahr 2018 in der 3. QuE um 15 Plätze auf 818 verringert.

Zeichnungsrecht

Der HPR wurde darüber informiert, dass die bisherigen Wertgrenzen des Zeichnungsrechts für Feststellungen der gemeinen Werte von (Anteilen an) Betriebsvermögen, Kapitalgesellschaften, Vermögensgegenständen und Schulden nach § 151 Abs. 1 Nr. 2-4 BewG aufgrund der effizienteren Bearbeitung durch die Zentralisierung der Aufgaben erhöht wurden. Diese Entscheidung fällt in den allgemeinen Trend, den Bearbeiter/innen sukzessive höhere Entscheidungskompetenzen einzuräumen.

Prüfungsergebnisse Steuer

An der Wiederholungsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen – fachlicher Schwerpunkt Steuer haben insgesamt 63 Personen teilgenommen. Davon haben die Prüfung 38 Bewerber/innen bestanden. Damit haben unter der Berücksichtigung der Wiederholungsprüfung von den 376 Prüfungsteilnehmern 40 Kandidaten die Prüfung nicht bestanden. Die Gesamtdurchfallquote beträgt daher 10,6 Prozent (Die Quote bezieht sich ausschließlich auf die Inspektorenprüfung).

Prüfungsergebnisse Verwaltungsinformatik

Gänzlich anders gestalten sich die Prüfungsergebnisse im Bereich der Verwaltungsinformatik. Von den insgesamt 46 Prüfungsteilnehmern haben 43 die Prüfung beim ersten Versuch bestanden. In der Geschichte des Studiengangs ist damit erstmalig mehr als ein Bewerber bei der Prüfung gescheitert. Die Noten allerdings bewegen sich im Vergleich zur Steuer auf einem gänzlich anderen Niveau. Neben einem Prädikat „sehr gut“ gab es 25 „gut“, 17 „befriedigend“ und kein einziges „ausreichend“. Diese Ergebnisse nahm der HPR erfreut zur Kenntnis.

Hinweise zum Vollzug des § 257 SGB V

Der HPR wurde darüber informiert, dass es sich beim Beitragszuschuss nach § 257 SGB V nach der Rechtsprechung des BAG um einen sozialversicherungsrechtlichen Anspruch handelt. Damit stellen auch Ansprüche auf Rückzahlung überzahlter Beitragszuschüsse grundsätzlich sozialversicherungsrechtliche Ansprüche dar, die der sozialversicherungsrechtlichen Verjährungsfrist und nicht der Ausschlussfrist des § 37 TV-L unterfallen.

Strukturiertes Interview

Neben der bereits in Ausgabe 1-2/2018 angesprochenen Änderung der Entscheidungsmodalitäten sieht der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe zum „Einstellungsverfahren für den Einstieg in der 3. Qualifikationsebene“ folgende Neuerungen vor:
Ab dem Jahr 2019 könne bei den folgenden Gruppen auf die Teilnahme am Strukturierten Interview verzichtet werden:

  • Praktikantinnen/Praktikanten, die ein mindestens zweiwöchiges Praktikum erfolgreich absolviert haben;
  • Bewerberinnen/Bewerber, die das Strukturierte Interview bereits in den Vorjahren bestanden haben
  • Quereinsteiger aus der 2. QE, es sei denn, die Eignung wird ihnen in Abrede gestellt.
    Darüber hinaus werde künftig den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die bereits beim Strukturierten Interview der 2.QE gescheitert sind, die Teilnahme am Strukturierten Interview der 2. QE im selben Jahr verwehrt.
    Um sicherstellen zu können, dass für die Auswahl der geeigneten Bewerber/Bewerberinnen einheitliche Maßstäbe angelegt werden, soll die Schulung der Prüferinnen und Prüfer intensiviert werden. Eine erneute Evaluation des Einstellungsverfahrens ist in fünf Jahren vorgesehen.
    Der Hauptpersonalrat begrüßt diese Maßnahmen, da sie geeignet sind, den Aufwand für die Durchführung des Strukturierten Interviews, der in Zeiten der höchsten Anwärterzahlen die Jahresarbeitsleistung von drei Vollzeitbeschäftigten bindet, zu reduzieren.