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HPR Bericht März 2015

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Florian Köbler

Risikomanagement AVSt +++ Gesundheitsmanagement +++ Ausbildung der 3. QuE

Risikomanagement AVSt

Im Zuge der Mitwirkung wurde der Hauptpersonalrat im Bereich des Risikomanagements für den Bereich der AVSten beteiligt. Hintergrund ist die geplante flächendeckende Einführung des Risikomanagementsystems Veranlagung 2.0 inkl. der Anwendung RMS Datenblatt Stufe 1 in den Finanzämtern. Bisher wurde das Verfahren in einigen Ämtern pilotiert. Gegen Ende der eigentlichen Pilotierung wurde das Verfahren zusätzlich auf weitere Finanzämter ausgedehnt, um die Belastung der Computerserver zu prüfen. Die Serverbelastung war zwar spürbar, sollte jedoch für einen geplanten Flächeneinsatz keine gravierenden Folgen haben.
Die Erfahrungsberichte der pilotierenden Ämter waren überwiegend positiv, aber es gab auch vereinzelte Kritikpunkte. Daher versuchte der Hauptpersonalrat in einer Erörterung mit dem StMFLH diese Punkte einvernehmlich zu klären bzw. Verbesserungen herbeizuführen.
Grundintention des Verfahrens ist es, langfristig so viele Fälle wie möglich vollautomatisch zu bearbeiten. Daher wurde ein sogenanntes Datenblatt geschaffen, in dem jeder Steuerfall von den Beschäftigten in sogenannte Risikoklassen eingestuft werden muss. Ziel ist, bei zuverlässigen Steuerpflichtigen die Hinweisfälle zu minimieren. Für den HPR war an dieser Stelle der Erörterung sehr wichtig, nochmals nachdrücklich auf die Notwendigkeit von guten Schulungen hinzuweisen. Man dürfe die Beschäftigten nicht alleine lassen, wie die einzelnen Fälle einklassifiziert werden müssen. Dies wurde vom StMFLH vollumfänglich zugesichert. Man verzichte hier bewusst auf Multiplikatorenschulungen sondern schule mit Hilfe von Mitarbeitern des LfSt. Hierdurch und durch das ausgearbeitete Schulungskonzept werde eine einheitliche Vorgehensweise sichergestellt. Die aus Sicht des HPR ebenfalls notwendige Schulung der Führungskräfte soll dadurch sichergestellt sein, indem die Amtsleiter bei der Einführung des Systems in ihrem Amt speziell darauf vorbereitet werden und es auch immer wieder bei den Amtsleitertagungen thematisiert wird. Bei den Sachgebietsleitern will man das Risikomanagementsystem sowohl auf SL-Workshops als auch auf SL-Fortbildungen schulen.
Aus Sicht des HPR wären vorgegebene Quoten von Risikoklassen nicht zielführend, da bei diesem Verfahren vor allem die Erfahrung der einzelnen Mitarbeiter mit einfließen soll. Diese Auffassung teilten die Vertreter des StMFLH. Man werde sowohl in den Schulungen als auch in der Startverfügung nochmals explizit darauf hinweisen, dass es keine festgeschriebenen Quoten geben solle.
Wichtigste Zusage in der Erörterung gegenüber dem HPR war jedoch, dass das Verfahren, nicht zur Personalsteuerung dienen werde. Es solle definitiv keine Auswirkungen auf das Zuteilungssoll haben. Auch eine Personaleinsparung sei mit der derzeitigen Anwendung nicht realistisch durchführbar. Langfristig soll jedoch das Verfahren ein Puzzleteil der derzeit auf Bundesebene diskutierten Gesetzesänderungen zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens sein. Oberstes Ziel dieser Modernisierung soll die Erhöhung der sogenannten Autofallquote sein. Also diejenigen Steuerfälle, die mittels computergestützten Risikomanagementsystems maschinell veranlagt werden.

Gesundheitsmanagement

Der HPR wurde über den Gesundheitsbericht 2013 im Bereich des Finanzressorts informiert. Für das Gesundheitsmanagement wurden im Jahr 2013 insgesamt Mittel in Höhe von rund 155.000 Euro verausgabt. Dadurch konnten 635 Veranstaltungen (ohne Staatsbetriebe) durchgeführt werden. An den Veranstaltungen haben insgesamt 14.081 Beschäftigte teilgenommen. Neben einer durchschnittlichen Arbeitszeitanrechnung von 3,44 Stunden je Teilnehmer gab es noch eine durchschnittliche Dienstbefreiung von rund einer Stunde je Teilnehmer. Der HPR begrüßt jede einzelne Maßnahme im Gesundheitsmanagement und bedankt sich für die Leistungen der beteiligten Kolleginnen und Kollegen auf diesem Gebiet, die diese über ihre originäre dienstliche Tätigkeit erbringen. Insgesamt fordert der HPR jedoch eine Professionalisierung des Gesundheitsmanagements. Daher wurde zuletzt in der Stellungnahme zum Doppelhaushalt eine zusätzliche Personalstelle für das Gesundheitsmanagement gefordert. Die Entwicklung der durchschnittlichen Fehltage im Jahr 2013 war mit 12,2 Tagen je Bearbeiter leicht rückläufig (2012: 12,9 Tage).

Ausbildung der 3. QuE

Vor rund 1,5 Jahren gab es auf Wunsch des HPR einen sogenannten runden Tisch zur Verbesserung der Ausbildung. Hintergrund waren damals die aus Sicht des HPR zu hohen Durchfallquoten in der Ausbildung der 3. QuE. Damals einigte man sich auf eine Reihe von Maßnahmen.
Nun war es aus Sicht des HPR an der Zeit für eine weitere Besprechung, um sich über die durchgeführten Maßnahmen unterrichten zu lassen. An der Besprechung nahmen neben dem Abteilungsleiter II Dr. Voitl Vertreter des Ausbildungsreferats beim StMFLH und Dr. Braun von der FHVR in Herrsching teil. Dr. Voitl betonte, er sei der Einladung zu einem Folgegespräch zu diesem Thema sehr gerne nachgekommen, da er die Wichtigkeit der Ausbildung seit seinem Amtsantritt als Abteilungsleiter als sehr zentrales Thema wahrgenommen habe. Von inhaltlichen Fragen abgesehen werde in die Ausbildungsstandorte immens investiert. Neben dem neuen A1-Bau in Herrsching, sei in Kaufbeuren nun eine dauerhafte Lösung realisiert, die bis voraussichtlich Oktober 2015 noch weiter ausgebaut wird, der Bereich der LFS in Ansbach werde zu einem Steuercampus erweitert und in Kronach finde nun eine Auslagerung der FHVR nach Nordbayern statt. Diese sei ebenfalls als dauerhafte Einrichtung geplant.
Es sei daher immens, was von den Schulen und dem zuständigen Referat im StMFLH an Verwaltungsaufgaben zu leisten sei. Er teile die Auffassung des HPR, der Ausbildungsgipfel vor rund 1,5 Jahren sei sehr wichtig gewesen. Daher sei er auch sehr froh, dass nunmehr ein Anschlussgipfel stattfinde, bei dem eine Bestandsaufnahme möglich sei.
Weiter wurde berichtet, es seien folgende Maßnahmen bereits realisiert:
Die Verlagerung des EDV-Unterrichts zurück an die Ämter sei mittlerweile abgeschlossen. Der EDV-Unterricht sei in der Vergangenheit über die 2.200 Pflichtveranstaltungsstunden hinaus am Fachbereich unterrichtet worden. Diese wegfallenden Stunden würden jetzt den Stundenplan und damit auch direkt die Studierenden entlasten. Es sei deutlich weniger Nachmittagsunterricht erforderlich.
In den Lehrplänen habe man nun als Orientierungshilfe für die Studierenden die Rechtsgrundlagen angegeben. So sei nunmehr leichter nachvollziehbar, ob entsprechende Themen gelehrt wurden.
In der Vergangenheit hatte man den Befund, die Studierenden würden nach dem Grundstudium 1 im langen Praxisteil in ein Loch fallen. Hierfür habe man nun einen Zeitplan erarbeitet, wie das theoretische Wissen in der Praxis aufrechterhalten werden könne.
Zudem habe man zu Beginn des GS 2a und des 2b sogenannte Kurztests eingeführt, um Lernanreize für die vorhergehenden Praxisabschnitte zu setzen. Auch das ins Auge gefasste Tutorensystem habe man installiert. Die Resonanz sei sehr positiv gewesen und man habe ausreichend Freiwillige gefunden. Ziel sei es, die Tutoren in kniffligen Fragen oder Verständnisfragen einzuschalten. Ein reiner Nachhilfeunterricht sei nicht Teil des Verfahrens.
Für die Schulung der Klausur- und Subsumtionstechnik habe man nun im GS 1 in jedem Prüfungsfach zwei Stunden mehr Zeit zur Verfügung.
Von Seiten des HPR wurde unter anderem gefordert weiter an einheitlichen Skripten zu arbeiten. Herr Dr. Braun sicherte zu, an diesem Thema weiter dranzubleiben. In einem Großteil der Fächer gebe es aber bereits entsprechendes Unterrichtsmaterial.
Weiter wurde zugesichert die neu eingeführten Schwerpunktfächer würden den Stundenplan nicht weiter belasten, sondern würden im Rahmen der vorgesehenen Stunden des jeweiligen Faches durchgeführt. Auch das Anmeldeverfahren solle weiter verbessert werden.
Weiter erläuterte Dr. Voitl, für den neuen Auslagerungsstandort der FHVR erarbeite man derzeit einen Bauantrag. Man wolle hier auch die Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung mit einbeziehen. Danach ergehe ein Planungsauftrag an die Bauverwaltung, die dann wiederum die Hochbauvorlage erstelle. Man sei bemüht, das Vorhaben so schnell wie möglich zu realisieren, da man die räumlichen Kapazitäten dringend benötige.