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HPR Bericht Mai 2016

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Johanna Markl

Zusammenlegung von Umsatzsteuervoranmelde- und Clearingstelle zu einer Umsatzsteuerstelle +++ Aufbau der Verbindungsdatei – Modifizierung für Beschäftigung von Aushilfskräften erreicht +++ Einführung der ZEB-Stelle – Entgeltsicherung für Tarifbeschäftigte erreicht +++ Facility-Management – Privatisierung von Hausmeisterdiensten +++ Heimatstrategie – Neubau für Waldmünchen +++ Anhebung der Messzahl im Bezügebereich Arbeitnehmer des Landesamts für Finanzen

Zusammenlegung von Umsatzsteuervoranmelde- und Clearingstelle zu einer Umsatzsteuerstelle

Die vorgesehene Zusammenlegung von UStVA und Clearingstelle wird nach den Verhandlungen des Hauptpersonalrats mit dem Finanzministerium flexibel gestaltet werden. Die unterschiedlichen Situationen der Ämter und die Belange der Beschäftigten werden berücksichtigt. Es werden Fortbildungsveranstaltungen erfolgen. Die Dienstpostenbewertung wird verbessert.

Vor dem Hintergrund zunehmenden Umsatzsteuerbetrugs und Firmenneugründungen mit betrügerischen Absichten, aber auch der Unkenntnis mancher Neugründer über ihre steuerlichen Verpflichtungen wurden 2005 Zentralstellen für Unternehmensneugründungen eingeführt und bei den Umsatzsteuervoranmeldestellen angesiedelt. Damit wollte man eine frühzeitige Risikoabwägung und Prüfung von Unternehmensangaben – vor Erteilung einer Steuernummer und eines USt-Signals – erreichen. In der Folge wurden neben den UStVA-Stellen sog. Clearingstellen eingerichtet. In einigen Ämtern erledigen diese Aufgabe Sachbearbeiter der UStVA-Stellen in einer Art Gesamtfallbearbeitung; dort wurde formal keine eigene Stelle eingerichtet.
Gut zehn Jahre später beabsichtigt das Ministerium eine Modifizierung der Organisation der UStVA- und Clearingstelle in genau diese Richtung. Als Gründe dafür gelten u.a. die Rechtsprechung, die die Chancen für das Versagen einer Steuernummer gegen Null gebracht hat, und eine wachsende Unzufriedenheit bei den Beschäftigten der Clearingstellen wegen dieses eingeschränkten Handlungsspielraums. Vorgesehen ist eine Zusammenführung der beiden Stellen zu einer Umsatzsteuerstelle und damit eine stärkere Gesamtfallbearbeitung und Risikobewertung „aus einer Hand“, die bei Risikofällen eine längerfristige Beobachtung und Überwachung der angegebenen unternehmerischen Tätigkeit beinhaltet.

Eingehende Diskussionen mit der Verwaltung

Der Hauptpersonalrat hat eingehende Diskussionen mit Vertretern des Ministeriums und des Landesamts geführt und betont, dass der Arbeitsanfall unabhängig von der Organisationsform sehr hoch sei und auch nach wie vor Beratungsbedarf bestehe. Eine zentrale Forderung des HPR war eine Öffnung des ursprünglich sehr strikten Konzepts für die Gegebenheiten der Ämter und die Belange der Beschäftigten. Die UStVA- und Clearingstellen der Finanzämter seien schon wegen ihrer unterschiedlichen Größe nicht einfach vergleichbar. Nicht jeder Kollege, nicht jede Kollegin könne z.B. Nachschauen vornehmen, weil vielleicht der motorisierte Untersatz fehle, eine körperliche Einschränkung dies nicht zulasse, oder, oder … Es stelle sich die Frage nach den Tätigkeiten der Tarifbeschäftigten. Auch die räumlichen Gegebenheiten ließen nicht überall eine Zusammenführung zu.

Forderung nach flexibler Gestaltung erfüllt

Das Ministerium hat die Bedenken des HPR aufgegriffen und in einem modifizierten Konzept die geforderte Flexibilität für die Gegebenheiten der Finanzämter eröffnet. Die Festlegung der einzelnen Zuständigkeiten kann im Wege der Selbststeuerung erfolgen. So können die Zuständigkeiten nach Steuernummern oder Buchstaben getroffen werden. Die Aufgaben umfassen dann sowohl die Neuaufnahmen wie die Bearbeitung der USt-Voranmeldungen inklusive weiterer notwendiger Überwachung eines Falles. Es können Sonderzuständigkeiten eingerichtet sowie Nachschauen und der Publikumsverkehr nach örtlichen Notwendigkeiten geregelt werden.

Dienstpostenbewertung verbessert

Wie bereits berichtet hat der Finanzminister zugesagt, die Dienstpostenbewertung der Umsatzsteuerstelle zu verbessern. Pro 2,5 MAK wird künftig ein A9-fähiger Dienstposten ausgewiesen; in Zahlen sind das 15 zusätzliche A9-fähige Dienstposten.
Auswirkungen beim LPE
Der „Wechsel“ aus UStVA- und Clearingstelle in die Umsatzsteuerstelle beinhaltet für die Betroffenen in gewissem Umfang auch neue Aufgaben. Er gilt als Arbeitsgebietswechsel und wird mit 3 Rotationspunkten „bewertet“.

Fortbildung geplant

Zur Fortbildung der bisherigen Bearbeiter/innen der Clearingstellen sind dreitägige, für die UStVA-Bearbeiter/innen zweitägige Schulungen in Planung.

Besonderheiten beim FA München

Das Konzept gilt grundsätzlich auch für das Finanzamt München. Wegen häufiger risikobehafteter Fallgestaltungen sollen die Risikoeinstufung und verwaltende Aufgaben im Zusammenhang von Neugründungen von Gesellschaften generell auf einige Bearbeiter/innen beschränkt werden.

Einführungszeitpunkt

Die Einführung der Umsatzsteuerstelle soll zum 1. August dieses Jahres erfolgen, die Umsetzung bei den Ämtern – soweit möglich – bis Ende des Jahres bayernweit abgeschlossen sein.
Der HPR hat nach diesen erreichten Verbesserungen der Zusammenführung zugestimmt.

Aufbau der Verbindungsdatei – Modifizierung für Beschäftigung von Aushilfskräften erreicht

Die „Befüllung“ der Verbindungsdatei in den Bewertungsstellen verursacht seit längerem erheblichen Mehraufwand und wird sich wohl auch noch bis weit in das Jahr 2017 hineinziehen.
Die Forderungen von bfg und HPR, freiwerdende Kräfte aus dem DUNAN-Bereich einsetzen zu können und Haushaltsmittel für die Beschäftigung von Aushilfskräften zu bewilligen, wurden erfüllt.
Der HPR hat nun darauf hingewiesen, dass es in einigen Bereichen Schwierigkeiten mit der Gewinnung von geringfügig Beschäftigten gibt und vorgeschlagen, in diesen Fällen befristete Einstellungen vorzunehmen. Damit wäre neben der einfacheren Personalgewinnung auch eine bessere Einarbeitung in diese Tätigkeit möglich.
Das Ministerium hat diese Regelung nun im Rahmen der bewilligten Mittel für die Finanzämter München, Kaufbeuren, Straubing und Aschaffenburg bewilligt.

Einführung der ZEB-Stelle – Entgeltsicherung für Tarifbeschäftigte erreicht

Im Scan-Zentrum Wunsiedel werden verstärkt auch Arbeitnehmerfälle verarbeitet. In den Finanzämtern fällt dadurch Eingabetätigkeit weg. In Zentralen Eingangsbearbeitungsstellen (ZEB) soll künftig eine Vor- und Nachbearbeitung der Scan-Fälle erfolgen mit dem Ziel, die Fälle veranlagungsbereit zu machen.
Die Einführung der ZEB führt für Tarifbeschäftigte, die aus dem Bereich DUNAN in den neuen Aufgabenbereich umgesetzt werden, zu Veränderungen bei ihren Tätigkeiten. Dies kann auch Folgen für die Eingruppierung haben. Die Eingruppierung in der ZEB-Stelle erfolgt nach den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen des Teils I der Entgeltordnung zum TV-L. Sie ist nach Auffassung der Verwaltung nach E5 zu bewerten.
Für Tarifbeschäftigte, die im Rahmen des Bewährungsaufstiegs die Entgeltgruppe 6 erreicht haben und nun in der ZEB-Stelle eingesetzt werden, waren damit tarifliche Verschlechterungen zu befürchten. bfg und Personalvertretung haben frühzeitig deutlich gemacht, dass sie einer Konzeption, die zu Rückgruppierungen führe, ihre Zustimmung verweigern würden. Notwendig sei eine dauerhafte Sicherstellung des Entgelts.
Das Finanzministerium hat nun zugesichert, dass die in Frage kommenden Kolleginnen übertariflich in der bisherigen Entgeltgruppe verbleiben. Damit konnte erreicht werden, dass das bisherige Entgelt dauerhaft gesichert ist.

Facility-Management – Privatisierung von Hausmeisterdiensten

Seit 2009 wird eine Privatisierung von Hausmeister- und Hausverwaltungsdiensten in mehreren Dienststellen des Freistaats, unter anderem auch in der Finanzverwaltung, erprobt.
Der HPR stand diesem Modell von Anfang an skeptisch gegenüber, gibt es doch einschlägige Erfahrungen aus dem Bereich der Reinigungsdienste, die allesamt zu keinen besseren Ergebnissen geführt haben. Er hat sich bei den Personalräten über die Erfahrungen der letzten 4 Jahre kundig gemacht, wird die Ergebnisse erörtern und notwendige Nahsteuerungen einfordern.

Heimatstrategie – Neubau für Waldmünchen

Im Rahmen des Konzepts zur sogenannten Heimatstrategie wurde die Schaffung einer Bearbeitungsstelle des Finanzamt Erlangens in Waldmünchen beschlossen. Gleichzeitig soll Bad Kötzting 20 Arbeitsplätze von der Außenstelle Waldmünchen erhalten.
Der HPR hatte in seinen Stellungnahmen zu den vorgesehenen Maßnahmen u.a. eine adäquate Unterbringung gefordert. Dem werde man, so Finanzstaatssekretär Füracker, mit einem Neubau in Waldmünchen nachkommen. Es soll ein Anbau direkt an das bestehende Finanzamtsgebäude entstehen und Platz für 20 Beschäftigte sowie zehn Nachwuchskräfte bieten. Füracker versicherte erneut, Bedenken seien unbegründet – es erfolgten keine Zwangsversetzungen und alle Maßnahmen liefen sozialverträglich unter Einbeziehung der Personalvertretungen. Die Maßnahme sei ein klares Signal für die dauerhafte Sicherung des Standorts Waldmünchen. Sorgen um einen Stellenabbau wegen zunehmendem Einsatz von IT wies er zurück: „Die IT soll von einfachen Tätigkeiten entlasten, damit mehr Zeit für die Prüfung schwieriger Fälle bleibt.“

Anhebung der Messzahl im Bezügebereich Arbeitnehmer des Landesamts für Finanzen

Beim LfF hat eine Untersuchung über den Personalbedarf im Bezügebereich Arbeitnehmer stattgefunden. Der Gesamtpersonalrat war – wie im Personalvertretungsgesetz vorgeschrieben – bei den Grundsätzen für diese Personalbedarfsberechnung beteiligt. Das Finanzministerium beabsichtigt aufgrund der Ergebnisse der Untersuchung eine Anhebung der Messzahl von derzeit 690 auf 880 Zahlfälle.
Ursache dieser auf den ersten Blick drastischen Anhebung ist, dass die Kindergeldsachbearbeitung aus dem Bezügebereich herausgenommen und zentralisiert wurde. Vor diesem Hintergrund hat der HPR der geänderten Messzahl zugestimmt.