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HPR Bericht Mai 2015

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Johanna Markl

Aufgaben- und Behördenverlagerung +++ Private Nutzung dienstlicher Telekommunikationsanlagen +++ Dienststellen sollen Standorte für WLAN-Hotspots werden +++ Wohnungsfürsorge verbessern +++ Dienstvereinbarung Lizenzmanagement abgeschlossen

Aufgaben- und Behördenverlagerung

Der Hauptpersonalrat hat sich mittlerweile eingehend mit den beabsichtigten Verlagerungen befasst und dazu gegenüber dem StMFLH ausführlich Stellung genommen. Die Bewertungen der betroffenen Personalräte sind dabei mit eingeflossen.

Finanzressort mehr als alle anderen betroffen
Er hat dargestellt, dass die Finanzverwaltung mehr als alle anderen Ressorts von den vorgesehenen Verlagerungen betroffen ist, obwohl in den letzten Jahren in massivem Umfang Aufgaben verlagert wurden und die Personalsituation bekanntermaßen aufs Äußerste angespannt ist. Weitere Belastungen – und darum handle es sich hier wohl unbestritten – könnten deshalb nur mit entsprechenden zusätzlichen personellen und finanziellen Mitteln geschultert werden. Gewinnbringend für die Verwaltung wie die Beschäftigten könnte es sein, wenn die Verlagerungen den Pendler- und Versetzungsströmen folgten. Dies entspräche der langjährigen Leitlinie des HPR. Leider sei dies nicht bei allen Entscheidungen der Fall.

Positiven und verlässlichen Rahmen schaffen
Deshalb spiele der Zeitrahmen eine Hauptrolle, der für eine beschäftigtenfreundliche Umsetzung auch genutzt werden sollte. Der HPR begrüßt das Personalrahmenkonzept und geht davon aus, dass die notwendigen Verankerungen im Gesetz schnell in Angriff genommen werden. Es müsse bei allen Maßnahmen das Einvernehmen mit den Betroffenen gesucht werden.
Soweit Tarifbeschäftigte betroffen sind, sollten Leistungsanreize, die im Beamtenbereich vorgesehen werden, als entsprechendes Pendant im Weg von außertariflichen Leistungen geschaffen werden.
Wo nötig, muss mit zusätzlichen Mitteln passgenaue Fortbildung angeboten werden. Die Zusage zur Erleichterung von Wohnraum-/Telearbeit darf nicht nur für die Zielorte gelten, sondern auch für die bisherigen Standorte besteht Handlungsbedarf. Zum Teil fallen dort ganze Arbeitsgebiete weg, in denen derzeit Telearbeit möglich ist.
Ein besonderes Augenmerk ist auf die räumliche Unterbringung und die Ausstattung zu richten.

Mittel für Stellenhebungen
Den Gedanken, Haushaltsmittel, die im aktuellen Doppelhaushalt unter Art. 6 i HHG für das Jahr 2016 für weitere Stellenhebungen im Rahmen des Neuen Dienstrechts vorgesehen sind, vorrangig für wechselwillige Beschäftigte heranzuziehen, lehnt der HPR vehement ab. Das wäre ein eklatanter Widerspruch zu den gemachten Zusagen im Rahmen des Neuen Dienstrechts. Für solche Maßnahmen bedarf es zusätzlicher Mittel!

Personalabbauverpflichtung strecken, zusätzliche Stellen schaffen
Die in Aussicht gestellte Streckung von haushaltsrechtlichen Personalabbauverpflichtungen würde die Verlagerung erheblich erleichtern und sollte, wenn nötig, bis zum Ende des Zehnjahreszeitraums genutzt werden.
Wo die Haushaltsvorgaben bereits erfüllt sind, hält der HPR zur Abfederung die Schaffung zusätzlicher, zeitlich befristeter Stellen (kw-Stellen) für nötig.
Für die vorgesehenen neuen Aufgaben, wie die Reiseservice-Stelle, aber auch den an den neuen Standorten dauerhaft notwendigen personellen Überbau und nicht zuletzt den Mehraufwand der Personalvertretungen fordert er zusätzliche Stellen.
Vor diesem Hintergrund hat der HPR eine Anpassung der Einstellungsermächtigungen für die Nachwuchsausbildung gefordert und im Vorgriff darauf eine Erhöhung der Einstellungszahlen in der 2. und 3. QuE.

Verlagerungsmaßnahmen
Der HPR hat auch die einzelnen Verlagerungsmaßnahmen untersucht und Stellung bezogen.

Pendler- und Versetzungsströme einbeziehen
In der Steuerverwaltung wird eine bayernweite Einstellung von Anwärtern der 2. und 3. QE praktiziert. Es kann daher nicht gezielt für einen Standort um Nachwuchs geworben oder dort eingestellt werden. Pendler- und Versetzungsströme haben deshalb bei Aufgabenverlagerungen für die Finanzämter eine besondere Bedeutung. Ansonsten müssten jährlich junge Prüfungsabsolventen zugeführt werden, die dann regelmäßig und schnell ihre Wegversetzung betreiben. Dazu fordert das Rotationsprinzip im Hinblick auf das Erreichen von Spitzenämtern mehrfache Tätigkeitswechsel. Standorte mit einer einzigen, noch dazu nicht der Veranlagung zuzurechnenden Aufgabe werden daher schnell zur Sackgasse.
Aus Nürnberg und Erlangen sollen die Grunderwerbsteuer- und die Arbeitnehmerstellen verlagert werden. Nun gibt es ja im Großraum Nürnberg seit jeher etliche aus der Oberpfalz und Teilen Oberfrankens stammende Kolleginnen und Kollegen, die zum Teil täglich einpendeln oder eine Rückversetzung anstreben. Der HPR hielte Verlagerungen in diese Richtungen für vielversprechend. Leider berücksichtigen die Pläne für den Großraum dies mehrheitlich nicht. Es werden also nicht viele Betroffene wechseln und die Fluktuation durch Ruhestandsversetzungen wird nicht alles abfedern können. Es werden Wechsel in andere Arbeitsgebiete notwendig werden, die gerade für lebensältere Kolleginnen und Kollegen eine große Herausforderung darstellen und nur mit umfassender Unterstützung durch den Dienstherrn und mit passgenauer Fortbildung zu bewältigen sein werden.
Auch für die Ausbildung der 2. QE in der Arbeitnehmerstelle müssen Lösungen gefunden werden. Die Nachbarämter im Großraum Nürnberg sind bereits jetzt sehr stark in der Ausbildung engagiert. Weitere Ausbildungsgruppen wären eine zusätzliche massive Belastung.
Für völlig ungeeignet hält der HPR den Standort „Landkreis Miltenberg“ für eine Verlagerung des Arbeitsnehmerbereichs des FA Nürnberg-Nord. Konkreter Zielort soll das FA Obernburg sein. Dorthin liegen kaum Versetzungswünsche vor. Vielmehr sind Abwanderungen vom FA Aschaffenburg zu befürchten, die die dortige Personalsituation noch verschärfen werden. Schon seit Jahren gelingt es wegen der räumlichen Nähe zum wirtschaftlich starken Großraum Frankfurt nicht, in der Region ausreichend Nachwuchskräfte zu gewinnen und so müssen jährlich junge Prüfungsabsolventen zugeführt werden, die aber kaum dauerhaft bleiben.
Der HPR hat angeregt zu prüfen, ob nicht anstatt des „Landkreises Miltenberg“ ein anderer Standort geeigneter wäre; ein Standort, der vor allem den Pendler- und Versetzungsströmen aus dem Raum Nürnberg stärker Rechnung tragen könnte. Für prüfenswert hielten wir einen Tausch mit dem Zielort Vohenstrauß bei Weiden, denn in diese Region geht eine ganze Reihe von Versetzungsgesuchen.
Der in Vohenstrauß vorgesehene Neuaufbau einer Zentralen Reiseservicestelle unter dem Dach des LfF für Beschäftigte aller Ressorts erfordert zusätzliches Personal, z.T. müssen die Stellen aus anderen Ressorts kommen. Für den Neuaufbau könnte die Personalgewinnung – anders als im Steuerbereich – gezielt in der neuen Region angegangen werden. Diese Kräfte würden dann sicher auch dauerhaft in der Region bleiben wollen.
Aus dem „Großraum München“ sollen Aufgaben nach Nördlingen verlagert werden. Der HPR hat sich gegen die Befriedigung politisch motivierter Interessen gewandt und vor einem erneuten Aufbrechen von Finanzamtsstrukturen gewarnt. Gleichwohl gäbe es personelle Kapazitäten in der Region Nordschwaben. Nun soll die zentralisierte Zuständigkeit für die Besteuerung polnischer Bauunternehmer angesiedelt werden. An den beschlossenen Verlagerungen Donauwörth und Grafenau ändert sich nichts.
Erneut hat der HPR sich gegen die Verlagerung der Bewertungsstelle des FA München nach Höchstädt a. d. Donau ausgesprochen und seine Argumente nochmals dargestellt.
Als problematisch sieht der HPR einen dritten Standort des Landesamts für Steuern in Zwiesel. Beim Landesamt fallen viele Reisen zu Besprechungen usw. an. Wegen der großen räumlichen Entfernung würden sich Reisezeiten und Reisekosten weiter deutlich erhöhen. Auch die Personalgewinnung erscheint schwierig. Es stellt sich die Frage, ob nicht – etwa im Tausch mit einer anderen vorgesehenen Maßnahme – ein näher an München und Nürnberg gelegener Standort gefunden werden kann.
Das Landesamt für Finanzen befindet sich seit Jahren in einem permanenten Veränderungsprozess durch die Neuschneidung der Aufgaben, aber auch eine Vielzahl neuer Aufgaben – und das bei dem Gebot eines Stellenabbaus. Ganz besonders schwierig halten wir die beabsichtigte Verlagerung von zwei Arbeitnehmerreferaten aus Ingolstadt nach Kaufbeuren. Der Standort müsste damit aufgegeben werden. Die Außenstelle Ingolstadt wurde vor ca. 20 Jahren wegen der schwierigen Personalgewinnung in München gegründet, um so Beschäftigten der Münchner Dienststelle eine heimatnahe Beschäftigung im Raum Ingolstadt zu ermöglichen. Es wurde nur dieser Bereich angesiedelt und mit zahlreichen jungen, überwiegend weiblichen und in Teilzeit arbeitenden Kräften ausgebaut. Eine sozialverträgliche Lösung in dem angestrebten Zeitraum ist nicht erkennbar. Sie ist aber unabdingbar nötig!
Den Ausbau der Schuleinrichtungen begrüßt der HPR und hält ihn für notwendig. So sollte die Baumaßnahme der Landesfinanzschule in Ansbach zügig vorangehen und auch für die vorgesehene Außenstelle Dinkelsbühl ein Neubau angedacht werden. Auch den Ausbau der Fachhochschule sehen wir als dringend notwendig. Der beabsichtigte dritte Standort in Kronach dürfte nordbayerischen Studierenden gelegen kommen und ein neues Reservoir für nebenamtliche Dozenten erschließen. Allerdings bedarf es auch hier zusätzlicher Stellen für die Dozenten wie für den zusätzliches Verwaltungspersonal.
Schließlich halten wir die Gründung eines Kompetenzzentrums Königsschlösser positiv, sind die Bayerischen Königsschlösser doch ein starker Touristenmagnet und stärken die Wahrnehmung Bayerns in der ganzen Welt. Auch hier gilt: neue Aufgabe benötigt neues Personal. Zusammenfassend sieht der HPR die Verlagerungen als große Herausforderung und hält diese nur für bewältigbar, wenn unsere Bedenken aufgegriffen und berücksichtigt werden. Es müssen die Menschen im Blick stehen, auch die, deren bisherige Aufgaben verlagert und die am bisherigen Beschäftigungsort verbleiben. Sie, aber auch am Verlagerungsprozess eigentlich Unbeteiligte haben Erwartungen, haben oft über lange Jahre dafür gearbeitet. Für manchen wird es persönlich bitter sein, womöglich „in Sichtweite des Ruhestands“ nochmal in eine ganz neue Aufgabe wechseln zu müssen. Die Motiva-tion derer, die wechseln können und wollen, darf nicht zulasten derer gehen, die das nicht tun. Und schließlich müssen die notwendigen personellen und finanziellen Mittel bereitgestellt werden.

Private Nutzung dienstlicher Telekommunikationsanlagen

Die private Nutzung dienstlicher Telekommunikationsanlagen wird neu geregelt und vereinfacht. Dies gilt insbesondere für die Kostenerstattung.
In einer Bekanntmachung des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat aus dem Jahr 2007 zur Einrichtung und Benutzung dienstlicher Telekommunikationsanlagen ist u.a. auch die private Nutzung dieser dienstlichen Anlagen geregelt. Danach sind für private Verbindungen Entgelte zu entrichten. Ausgenommen waren die zu der Zeit schon vorhandenen Nahbereiche. Der Telekommunikationsbereich hat sich seitdem enorm weiter entwickelt, es hat massive Preissenkungen gegeben, Flatrates wurden eingeführt, eine Unterscheidung zwischen Orts-, Nah- und Fernbereich wurde aufgehoben und nahezu jeder hat ein privates Mobiltelefon. Der Verwaltungsaufwand für die Gebührenerhebung war daher wirtschaftlich nicht mehr zu rechtfertigen. Im Vorgriff auf zu erwartende Änderungen konnten die Dienststellen schon bei der SEPA-Umstellung auf die dafür evtl. notwendigen technischen Umrüstungen verzichten. Die Abrechnung von Privatgesprächen wurde ab 1.1.2014 bis zu einer Neufassung der Bekanntmachung zurückgestellt.
Dem HPR wurde nun der Entwurf einer Neuregelung vorgelegt. Danach sind Privatgespräche in geringem Umfang weiterhin zulässig. Auf die Gebührenerhebung von Privatgesprächen vom dienstlichen Festnetzanschluss ins deutsche Fest- und Mobilfunknetz wird verzichtet. Das gilt nicht für kostenpflichtige Sondernummern.
Eine Privatnutzung dienstlicher Mobiltelefone bleibt kostenpflichtig. Sie ist nur im Rahmen einer getrennten Rechnungsstellung zulässig und wenn für die dienstliche und private Nutzung unterschiedliche Rufnummern vorliegen.
Für die private Internetnutzung von dienstlichen Geräten wie Tablets und Smartphones gilt die bestehende Dienstvereinbarung, die eine Privatnutzung in geringfügigem Umfang grundsätzlich zulässt.

Dienststellen sollen Standorte für WLAN-Hotspots werden

Um dem wachsenden Bedarf an schnellem mobilem Internet nachzukommen, soll das Angebot für freies WLAN in Bayern und hier vor allem im ländlichen Raum weiter entwickelt werden. So die Aussage in der Regierungserklärung „Heimat Bayern 2020“ von Staatsminister Söder im November letzten Jahres. Der HPR wurde informiert, dass in diesem Jahr zunächst gut 60 Behördenstandorte im Finanzressort mit WLAN-Hotspots ausgestattet werden sollen. Derzeit wird geprüft, ob die vorgesehenen Standorte geeignet sind. Es wurde zugesagt, dass die jeweiligen Personalvertretungen eingebunden werden. Eine der wichtigen Fragen für eine Personalvertretung ist in dem Zusammenhang die nach den gesundheitlichen Aspekten. Damit haben sich das Bundesamt für Strahlenschutz und das Bayerische Landesamt für Umwelt befasst. Sie weisen auf die bestehende Verordnung über elektromagnetische Felder und die darin festgelegten Grenzwerte hin. Diese würden in der Regel deutlich unterschritten. Bei Einhaltung der empfohlenen Höchstwerte seien nach derzeitiger Kenntnis keine gesundheitlich nachteiligen Wirkungen nachgewiesen. Der Auftragnehmer, der für die Einrichtung und den Betrieb der Hotspots zuständig sein wird, soll vertraglich verpflichtet werden die Strahlenbelastung so weit wie möglich zu minimieren. Dies soll durch entsprechende Positionierung der Access Points und durch die Reduzierung der Sendeleistung auf ein notwendiges Minimum erreicht werden.

Wohnungsfürsorge verbessern

Die Zahl der Staatsbedienstetenwohnungen deckt vor allem im Ballungs-raum München den Bedarf bei weitem nicht. Gerade junge Kolleginnen und Kollegen, die nach der Ausbildung den Ämtern zugewiesen werden, benötigen zeitnah bezahlbaren Wohnraum. Der HPR wird das Thema und die Vergaberegelungen mit dem StMFLH erörtern. Das Ministerium hat mittlerweile das Landesamt für Steuern gebeten bei der Personalverteilung Wegversetzungen von Beamtinnen und Beamten, die eine Stadiwohnung belegen, zeitgleich mit den Zuversetzungen geprüfter Anwärterinnen und Anwärter durchzuführen. Das soll dazu beitragen, Wartezeiten für Stadiwohnungen vor allem im Ballungsraum München zu verkürzen.

Dienstvereinbarung Lizenzmanagement abgeschlossen

Wie in der Januarausgabe berichtet, haben HPR und StMFHL über eine Dienstvereinbarung zur Nutzung des Softwaremanagementprogramms Spider Suite verhandelt. Eingesetzt ist das Programm derzeit als Pilotprojekt beim Bayerischen Landesamt für Steuern und dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Mit dem Programm sollen Lizenzen (z.B. Microsoft Office-Lizenzen) verwaltet werden um eine Über- oder Unterlizenzierung zu vermeiden. In der Dienstvereinbarung werden insbesondere Nutzungsbedingungen, Protokollierungen, Kontrollen und Zugriffsrechte auf Protokolldaten geregelt. Mittlerweile wurde über alle Fragen Einigung erzielt und die Dienstvereinbarung abgeschlossen. Sie ist im AIS unter Personalvertretung/Hauptpersonalrat eingestellt.