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HPR-Bericht Juli 2020

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Hermann Abele und Florian Köbler

Start des Grundstudiums 2B an der HföD Herrsching / Beamtenanwärter als Unterstützungskräfte für Gesundheitsämter - Weiteres Vorgehen ab Juli / Anwärtereinstellung 2020 in der 2. QE Landesamt für Finanzen / Personalgewinnung im Nebenamt für die Contact-Tracing-Teams – Auswirkung auf den Personalrat / Verlagerung des Landesamtes für Finanzen – Dienststelle München / Änderung der Leitlinien Personalentwicklung – Landesamt für Finanzen / Gesetz zur Anpassung laufbahnrechtlicher Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie / Zuteilungssoll und Stellenplan 2020 veröffentlicht Personalverteilung der 2. Qualifikationsebene

Start des Grundstudiums 2B an der HföD Herrsching

Die Anwärterinnen und Anwärter der Staatsfinanz und der Steuer haben ihr Studium an der HföD wieder aufgenommen. Zuvor musste allerdings in Verhandlungen mit dem Gesundheitsministerium sichergestellt werden, dass alle Nachwuchskräfte, die zur Unterstützung an die Gesundheitsämter abgeordnet waren, wieder rechtzeitig zum Beginn des Studiums zurückkehren. Dies ist gelungen.

Der Fachbereich in Herrsching hat ein Hygienekonzept für den Unterrichtsbetrieb erarbeitet. Aufgrund der großen Anwärterzahl war es erforderlich, im Bereich der Steuer die Studiengruppe auf 3 Kohorten zu splitten und den Unterricht in Präsenzveranstaltungen und einen digitalen Unterricht aufzuteilen. Beide Unterrichtsformen finden in einwöchigen Blöcken statt. Soweit während des G2B neben dem Digital- bzw. Präsenzunterricht im Stundenplan nicht ausgeplante Zeiträume zur Stoffwiederholung oder zur Beschäftigung mit der schriftlichen Arbeit vorgesehen sind, kann während diesen Zeitfenstern auch Erholungsurlaub beantragt werden. Dies wird vor dem Hintergrund, dass Anwärter/innen, die bis dato an Gesundheitsämter abgeordnet waren, bislang kaum Urlaub beantragen konnten, ausdrücklich begrüßt.

Bezüglich der Klausuren laufen derzeit die Planungen, wo und wann diese stattfinden. Der Hauptpersonalrat hat darauf hingewiesen, möglichst rasch eine Entscheidung zu fällen. Die Terminierung der Klausuren wird zum einen Auswirkungen auf die berufspraktische Ausbildung haben, aber sicherlich auch wieder auf die Urlaubsplanung der Anwärter/innen durchschlagen.

Beamtenanwärter als Unterstützungskräfte für Gesundheitsämter – Weiteres Vorgehen ab Juli

Der Hauptpersonalrat hat sämtliche Rückmeldungen, die seitens der Kolleginnen und Kollegen, die von Gesundheitsämtern angefordert wurden, eingingen, an das Ministerium weitergeleitet und besprochen.
Die Verhandlungen mit dem Gesundheitsministerium sollten nunmehr dazu geführt haben, dass ein Tätigwerden für die Gesundheitsbehörden nur noch für die erforderliche Dauer und nur im erforderlichen Umfang im konkreten Bedarfsfall erfolgen muss. Eine pauschale Anforderung bis 30. September wird somit nicht mehr erfolgen. Sollte das Infektionsgeschehen auf dem derzeitigen Niveau verharren, ist daher im Einzelfall nur noch mit einem Einsatz von wenigen Tagen zu rechnen. Die konkrete Ausgestaltung der Zuweisung an die Gesundheitsämter für die Unterstützung der Contact-Tracing-Teams regelt das Schreiben des Ministeriums vom 10. Juni 2020.

Anwärtereinstellung 2020 in der 2. QE Landesamt für Finanzen

Aufgrund der Zuweisung von kw-Stellen aus dem Stellenpool „Behördenverlagerung-Heimatstrategie“ wurde die Einstellungsermächtigung um fünf weitere Nachwuchskräfte auf insgesamt 120 Bewerber/innen erhöht.

Personalgewinnung im Nebenamt für die Contact-Tracing-Teams – Auswirkung auf den Personalrat

Das Ministerium hat mit Schreiben vom 29. Juni 2020 bekanntgegeben, dass Personalratsmitglieder, die sich als Freiwillige für die Unterstützung der Contact-Tracing-Teams gemeldet haben und zu einem längeren Einsatz tatsächlich herangezogen werden sollten, nicht ihr Personalratsmandat verlieren. Es ergeben sich auch keine Auswirkungen auf die Wahlberechtigung bzw. Wählbarkeit bei der anstehenden Personalratswahl am 22. Juni 2020. Der Hauptpersonalrat hat im Vorfeld um Klärung dieser Frage gebeten.

Verlagerung des Landesamtes für Finanzen – Dienststelle München

Nachdem der Bayerische Ministerpräsident im Januar die zweite Stufe der Behördenverlagerung verkündet hat, wurde im Bereich des LfF bereits mit den vorbereitenden Planungen zur Verlagerung der Dienststelle München begonnen. Dort soll im Ergebnis eine Verlagerung von 300 Arbeitsplätzen nach Weiden erfolgen. Der Hauptpersonalrat hat hierzu eine umfangreiche Erörterung mit dem Ministerium geführt. Am Dienstort München befindet sich ein bedeutender IUK-Standort des Landesamtes für Finanzen, dessen Betriebsbereitschaft sichergestellt sein muss. Für den Fall, dass nach dem zehnjährigen Verlagerungsprozess nicht alle Arbeitsplätze über Pensionierungen und Fluktuation verlagert werden konnten, ist es aus Sicht des Hauptpersonalrats dringend notwendig, zeitnah für die verbleibenden Kolleginnen und Kollegen am Dienstort München eine Beschäftigungsgarantie auszusprechen.

Änderung der Leitlinien Personalentwicklung – Landesamt für Finanzen

Die Leitlinien Personalentwicklung im Bereich des LfF wurden durch die Einrichtung eines neuen Dienstpostens „Sachbearbeiter/in Technische Stabsstelle im AGA-IUK“ (A13-A15) und durch die Ergänzung der Einsatzbereiche im Rahmen der Erstverwendung für Beamte der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Staatsfinanz mit Einstieg 2. QE um „Leitstellen- und IuK-Abteilungen“ erweitert.
Dank der Schaffung des neuen Dienstpostens kann der Anteil von Informatikern mit Master- oder vergleichbarem Abschluss in der IT erhöht werden.

Gesetz zur Anpassung laufbahnrechtlicher Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie

Die Kontaktbeschränkungen, die aufgrund der Corona-Pandemie verhängt wurden, beeinträchtigen auch dienstliche Abläufe und können zu massiven Einschränkungen führen. Im Bereich der theoretischen und berufspraktischen Ausbildung haben wir dies bereits erlebt. Im Bereich der QE 3 entfiel beispielsweise die Zwischenprüfung. Aber auch bei Auswahlverfahren wie dem LPA oder dem Aufstiegstest oder bei der bayernweiten Abstimmung der Beurteilungen ist es – je nach Infektionslage – vorstellbar, dass eine Einhaltung der gewohnten Abläufe nur erschwert oder gar nicht möglich ist.

Um auf diese Situationen reagieren zu können, wurden dienstrechtliche Ausnahmemöglichkeiten auf den Weg gebracht – stets mit der Maßgabe, dass die Ziele und Bestimmungen der bisherigen Regelungen soweit zu erfüllen sind, wie es in der tatsächlichen Lage möglich ist.

Änderung der Vollstreckungsvergütungsverordnung

Corona-bedingt konnten die Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten der Finanzverwaltung nicht mehr im Außendienst verwendet werden. Soweit die Unterbrechung länger als einen Monat andauert, ist die Zahlung der Vollstreckungsvergütung nach der bisherigen Praxis einzustellen.
Da dieses Ergebnis nicht sachgerecht ist, soll §2 II der die Bayerischen Vollstreckungsordnung geändert werden. Künftig soll die Vergütung bei einer Unterbrechung der Verwendung im Außendienst aus von den Beamtinnen und Beamten nicht zu vertretenden Gründen weiter gewährt werden.