Dieser Artikel ist älter als ein Jahr. Enthaltene Informationen, Regelungen oder Gesetze könnten sich in der Zwischenzeit geändert haben.

HPR-Bericht Juni 2019

Der monatliche Bericht aus dem HPR

Modulare Qualifizierung – Änderung der Konzepte +++ A1-Bescheinigungen bei Tätigkeiten von Beschäftigten des Freistaats Bayern im EU/EWR Ausland sowie der Schweiz +++ Qualifizierungsangebot für Tarifbeschäftigte in der Steuerverwaltung +++ Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder – Berechnung der Rufbereitschaftsvergütung von PKW-Fahrern +++ IT Sicherheit +++ Inklusionsvereinbarung – Bericht des Arbeitgebers

Modulare Qualifizierung – Änderung der Konzepte

Der Hauptpersonalrat wurde darüber informiert, dass das Konzept zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer eine redaktionelle Änderung erfahren hat. Dies war notwendig, um das Konzept an die aktuellen Gegebenheiten in der Lotterieverwaltung anzupassen. Die vorgenommenen Korrekturen haben keinerlei Auswirkung auf die inhaltlichen Themen der einzelnen Module.
Das Konzept für die mQ im Bereich der Staatsfinanz wurde dagegen nicht nur redaktionell überarbeitet. Hier wird inhaltlich der Themenblock „Verfahren IuK, Organisation und Controlling“ gestrichen und künftig durch „Staatsrecht, Europarecht und Verwaltungsrecht“ ersetzt.

A1-Bescheinigungen bei Tätigkeiten von Beschäftigten des Freistaats Bayern im EU/EWR Ausland sowie der Schweiz

Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen bei Tätigkeiten im EU-Ausland, den EWR-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen sowie der Schweiz weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterliegen. Dies wird durch eine Bescheinigung, der sogenannten A1-Bescheinigung nachgewiesen. Diese ist grundsätzlich vor jeder Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat zu beantragen und kann bei Kontrollen von den dort zuständigen Behörden verlangt werden. Da in der Vergangenheit vermehrt Fragen zur Beantragung der A1-Bescheinigungen auftraten, hat das Ministerium die Vorgehensweise nochmals per FMS (21-P 1003.1- 2/15) erläutert.

Qualifizierungsangebot für Tarifbeschäftigte in der Steuerverwaltung

Nachdem das Qualifizierungsangebot für Tarifbeschäftigte in der Steuerverwaltung für das Jahr 2019 ausgesetzt wurde, hat sich der Hauptpersonalrat dafür eingesetzt, dass diese zu Beginn des Jahres 2020 wieder durchgeführt wird. Das Ministerium ist dem Vorschlag des HPR gefolgt und hat die Qualifizierungsmaßnahme 2020 nunmehr ausgeschrieben. Aufgrund der Erfahrungen der bisher durchgeführten Maßnahmen erfolgten bei der Ausschreibung folgende Anpassungen:
Für die Durchführung ist bayernweit eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmer/innen erforderlich. Die Zielgröße beträgt 24 Teilnehmer/innen.
Die Bewerber/innen hospitieren verpflichtend einen Tag in dem künftig für sie vorgesehenen Aufgabengebiet (Arbeitnehmerstelle/ZEB-Stelle)
Für ausgewählte Bewerber/innen, die bisher noch keine Erfahrung in der ZEB-Stelle gesammelt haben, soll dort ein zweiwöchiger Einsatz erfolgen, um die EDV-Programme kennenzulernen.
Um den Praxisbezug der Qualifizierungsmaßnahme zu erhöhen, werden künftig drei fachtheoretische Abschnitte angeboten (Dauer: jeweils drei Wochen).
Es wird dringend empfohlen, dass die Teilnehmer/innen während der berufspraktischen Ausbildung und für die Dauer der Bewährungsphase ihren Beschäftigungsumfang auf mindestens 0,75 der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und die Einbringung im Rahmen einer 5-Tage-Woche festlegen.

Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder – Berechnung der Rufbereitschaftsvergütung von PKW-Fahrern

Für die Berechnung des Entgelts für Rufbereitschaft der PKW-Fahrer ist gem. Ziffer 4.6 der Durchführungshinweise zum Pkw-Fahrer TV-L fiktiv das Stundenentgelt der Entgeltgruppe 4 TVL mit der in Satz 2 der Durchführungshinweise festgelegten Stufe zu Grunde zu legen. Hierauf hat das Ministerium klarstellend hingewiesen. Soweit über VIVA fälschlicher Weise auf das Stundenentgelt nach dem Pauschalentgelt im IT 0008 zurückgegriffen wurde, bleibt die Berechnungsweise für die Vergangenheit jedoch bestehen.

IT Sicherheit

Der HPR hat mit dem zuständigen Referat des Ministeriums eine Erörterung zum Thema IT-Sicherheit geführt. Das Behördennetz ist sehr heterogen und an über 2.000 Standorten im Einsatz, die es zu schützen gilt. Dabei stellt der Übergang vom Internet zum Behördennetz einen sensiblen Punkt dar. An dieser Stelle muss der Datenverkehr überwacht werden, um Schadcodes abwehren zu können.
An dem angesprochenen Schnittpunkt entstand in den letzten Jahren allerdings ein stetig wachsendes Sicherheitsrisiko. Immer mehr Websitebetreiber verschlüsseln die Verbindungen und machen es damit unmöglich, den Datenverkehr auf Schadsoftware zu überprüfen. Nunmehr können durch den Einsatz neuer Technologien (SSL-Analyse) auch verschlüsselte Verbindungen zum Zweck der Schadcodeanalyse kurzzeitig aufgebrochen, analysiert und wieder geschlossen werden. Durch diese Maßnahme kann der hohe Sicherheitsstatus des Behördennetzes wiederhergestellt werden. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um eine Ausweitung der Überwachung der Internetnutzung. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz stimmte einem Pilotbetrieb der SSL-Analyse bereits zu. Der Hauptpersonalrat erkennt die Notwendigkeit der SSL-Analyse an und wird vor der Einführung der SSL-Analyse bezüglich der detaillierten Ausgestaltung mit dem Ministerium noch Gespräche führen. Dabei wird auch eine Anpassung bzw. Klarstellungen der geltenden Dienstvereinbarung im Mittelpunkt stehen.

Inklusionsvereinbarung – Bericht des Arbeitgebers

Das StMFH berichtet jährlich gem. Nummer 5.5 der Inklusionsvereinbarung über die Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen. Öffentliche Arbeitgeber haben nach § 154 I SGB IX mindestens 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Erfreulicher Weise konnte diese Pflichtquote im Jahr 2018 mehr als erfüllt werden. Zum 31.12.2018 waren insgesamt 2.098 schwerbehinderte Menschen im Finanzressort beschäftigt. Dies entspricht einer Beschäftigungsquote von 8,33 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg um 0,04 % zu verzeichnen. Zusammen mit der Schwerbehindertenvertretung wird sich der Hauptpersonalrat weiterhin dafür einsetzen, die Beschäftigungssituation schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen zu verbessern.