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HPR-Bericht Juni 2017

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Hermann Abele

Anforderungsprofil QuE 2 +++ Meldung von Überstunden im Tarifbereich +++ Vorweggewährung von Stufen im Tarifbereich +++ Verlagerung der Bewertungsstelle des Finanzamts München +++ Zentrale Reiseservicestelle Bayern

Anforderungsprofil QuE 2

Für den Einstieg in die 2. QuE der Steuerverwaltung wurde nun ein Anforderungsprofil für die Durchführung eines Auswahlverfahrens festgelegt.Anlass hierfür ist die Umgestaltung des bisherigen Vorstellungsgesprächsverfahrens in ein zweistufiges Auswahlverfahren nach den Bestimmungen des Art. 22 Abs. 8 LlbG. Das Anforderungsprofil für die Ämter im fachlichen Schwerpunkt Steuer, Einstieg 2. QuE umfasst Kommunikationsfähigkeit und Kommunikationskompetenz (einschl. zielorientierter Gesprächsführung), Kooperationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft, Teamfähigkeit, Konfliktmanagement (einschl. Problembewältigung), Stressbewältigung, Selbstmanagement (einschl. Organisationsfähigkeit), Kritikfähigkeit, Interesse am Beruf, Veränderungsbereitschaft (einschl. Offenheit für IT) sowie Entscheidungsfreude.

Meldung von Überstunden im Tarifbereich

Aus gegebenem Anlass wies das Ministerium darauf hin, dass Überstunden oder Mehrarbeitsstunden der zuständigen Bezügestelle beim Landesamt für Finanzen getrennt für jeden Kalendermonat der Entstehung zu melden sind. Eine Ansammlung der Überstunden über Jahre hinweg und die anschließende Auszahlung in einer Summe ist nicht möglich. Das Vorgehen entspricht § 8 II TVL, wonach Überstunden grundsätzlich durch Freizeit auszugleichen sind. Sofern kein Arbeitszeitkonto besteht, erhält die/der Beschäftigte für Überstunden, die nicht bis zum Ende des dritten Kalendermonats – möglichst aber schon bis zum Ende des nächsten Kalendermonats – nach deren Entstehen mit Freizeit ausgeglichen worden sind, eine Auszahlung der Überstunden.

Vorweggewährung von Stufen im Tarifbereich

§16 V TVL ermöglicht es, ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg zu gewähren, falls dies zur Gewinnung oder zur Vermeidung der Abwanderung von qualifiziertem Personal zwingend erforderlich ist. Das Ministerium informierte den Hauptpersonalrat, dass die Entscheidungen über die Zahlung einer solchen Zulage für Beschäftigte der Entgeltgruppen 9 bis 15 neu zu überprüfen sind, sofern sie vor dem 17.2.17 getroffen wurden und die zeitliche Befristung nicht vor dem 31.12.17 endet. Hintergrund für dieses Vorgehen ist die Schaffung einer zusätzlichen Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 im Rahmen der letzten Tarifverhandlungen.

Verlagerung der Bewertungsstelle des Finanzamts München

Die Bearbeitungsstelle des Finanzamts München hat bereits am 1. Februar 2017 ihre Arbeit mit zwei Sachgebieten aufgenommen. Das Ministerium hat den HPR nunmehr darüber informiert, dass das dritte Sachgebiet bereits Anfang 2018 von München heraus nach Höchstädt verlagert werden kann. Eine weitere Streckung der Verlagerung sei auch unter dem Gesichtspunkt der Sozialverträglichkeit nicht notwendig.

Zentrale Reiseservicestelle Bayern

Entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 1.3.2016 werden die bisher dezentral bearbeiteten Dienstreiseaufgaben künftig zentral durch die Reiseservicestelle in Vohenstrauß bearbeitet. Die Aufgaben der Servicestelle umfassen die Beratung der Dienstreisenden bei der Reiseplanung, die zentrale Beschaffung von Bahn- und Flugtickets, Mietwagen sowie Hotelreservierungen und die Rechnungsabwicklung.
Das Ministerium unterrichtete den HPR, dass der Probebetrieb am 1.7.2017 mit der Übernahme der Dienstreisen der Beschäftigten des Landesamtes für Steuern (ohne Finanzämter) sowie dem Landesamt für Finanzen starten soll. Da die Räumlichkeiten in Vohenstrauß derzeit wegen Umbaumaßnahmen noch nicht nutzbar sind, wird die Servicestelle zunächst mit 5 Mitarbeiter/innen am Standort Weiden in Betrieb gehen und im ersten Quartal 2018 nach Vohenstrauß umziehen.