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HPR Bericht Juli 2017

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Florian Köbler

Verwaltungsvorschriften zum Bayerischen Reisekostengesetz +++ Neue Broschüre +++ Pilotierung Auftragsübersicht-Sachgebietsleiter +++ VIVA-PSV bei den Finanzämtern +++ Heimatstrategie – Behördenverlagerungen

Verwaltungsvorschriften zum Bayerischen Reisekostengesetz

Der Hauptpersonalrat wurde über eine geplante Änderung der Verwaltungsvorschriften zum Bayerischen Reisekostengesetz informiert. Neben rein redaktionellen Änderungen soll sich der Aufbau der neuen Anordnung nun stärker an der gesetzlichen Systematik orientieren. Daneben sind einige Anpassungen oder Verbesserungen geplant. Beispielsweise ist angedacht, die Höchstbeträge, bis zu denen Übernachtungskosten ohne nähere Prüfung als notwendig anerkannt werden können, bei Orten unter 300.000 Einwohnern von 60 auf 90 Euro bzw. bei Orten ab 300.000 Einwohnern von 90 auf 120 Euro anzuheben und damit den aktuellen Preisentwicklungen Rechnung zu tragen. Davon unbenommen bleiben Buchungen, die innerhalb eines für den Freistaat Bayern gültigen Rahmenvertrages vorgenommen werden. Diese Übernachtungskosten gelten grundsätzlich als notwendig. Bestehen bleibt, dass die Notwendigkeit von Übernachtungskosten im Rahmen der Dienstreisegenehmigung nach strengen Maßstäben zu prüfen ist.
Eine weitere geplante Neuregelung ist, dass Dienstreisen zukünftig auch dann ab bzw. bis zum Wohnort genehmigt werden, wenn die Reisezeiten sowie das auswärtige Dienstgeschäft die tägliche regelmäßige Arbeitszeit eines Beschäftigten überschreiten.
Mit der Bekanntgabe der Neufassung kann nach der erfolgten Ressort- und Verbändeanhörung im zweiten Halbjahr 2017 gerechnet werden.

Neue Broschüre

„Der Weg in eine selbstbestimmte Zukunft“ ist eine neue Broschüre des StMFLH. Sie richtet sich vor allem an Menschen mit Behinderung und wirbt für den Freistaat Bayern als Arbeitgeber mit vielen dienstlichen Möglichkeiten. Neben verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten wird auch auf die Bewerbungsmöglichkeiten für interne Studiengänge hingewiesen. Auch auf die speziellen Regelungen und Hilfsangebote für schwerbehinderte Menschen im Rahmen der Ausbildung wird verwiesen. Abgerundet wird die Broschüre damit, dass ausgewählte Beschäftigte mit Behinderung sich und ihre Aufgaben vorstellen. Der Flyer ist auf der Internetseite des StMFLH abrufbar: http://www.stmflh.bayern.de/oeffentlicher_dienst/schwerbehinderte

Pilotierung Auftragsübersicht-Sachgebietsleiter

Wie berichtet beschäftigt sich der HPR derzeit mit der geplanten Einführung der UNIFA Auftragsübersicht-Sachgebietsleiter. In dieser Anwendung sollen für den/die Sachgebietsleiter/-in verschiedene bisher schon verfügbare Informationen gebündelt zur Verfügung gestellt werden. Der HPR sieht diese Einführung vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung als etwas Grundsätzliches an. Auf der einen Seite bieten verfügbare Daten Chancen für Arbeitserleichterung und positive Arbeitssteuerung. Auf der anderen Seite bergen diese Daten aber auch die Möglichkeit für Missbrauch. Der Beschäftigte darf nicht durch eine falsch interpretierte Führungsverantwortung zur Marionette werden.
Für den HPR stehen zwei Eckpfeiler fest:
• Die Selbststeuerung der Beschäftigten muss erhalten und bestärkt werden, da gerade diese zu einem ganz wesentlichen Teil zur Mitarbeiterzufriedenheit beiträgt.
• Mit den erhobenen Daten darf keine Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten erfolgen. Zudem dürfen keine Leistungs- und Verhaltensprofile der Beschäftigten erstellt werden. Jeglicher Verstoß wiederspricht den gültigen Dienstvereinbarungen und stellt die Verletzung dienstlicher Pflichten dar.

VIVA-PSV bei den Finanzämtern

Derzeit läuft eine Pilotierung des DV-Verfahrens VIVA-PSV in den Geschäftsstellen der Finanzämter. Die Basiskomponente VIVA mit zunächst lesendem Zugriff auf Daten in VIVA-PSV ist seit 01.02.2017 nun bei allen bayerischen Finanzämtern mit Ausnahme des Finanzamts München eingesetzt. In 6 Finanzämtern (Cham, Dillingen, Freising, Regensburg, Rosenheim und Würzburg) wird der schreibende Zugriff auf Daten in VIVA-PSV pilotiert. Die notwendige ACUSTIG-Schnittstelle läuft derzeit noch nicht immer rund. Daher kann das Ende der Pilotierungsphase noch nicht abgeschätzt werden. Voraussetzung für einen Flächeneinsatz ist, dass das Verfahren fehlerfrei funktioniert.

Heimatstrategie – Behördenverlagerungen

Die ARGEHPR konnte ein Erörterungsgespräch mit der Abteilung V des StMFLH führen. In diesem konnten die aktuellen Entwicklungen in Sachen Heimatstrategie besprochen werden. Insgesamt werden 64 Vorhaben durch das StMFLH begleitet. Die Unterbringungsfrage sei schon vielfach weit fortgeschritten. 32 Maßnahmen wurden bereits gestartet.
Ziel des StMFLH ist es, dass bis zum Jahr 2020 rund 80 % der Projekte an ihren Zielorten präsent sind. Etwa 35 % der Verlagerungen sollen bis dahin vollständig abgeschlossen sein.
Auch die vom Bayerischen Landtag im Haushalt beschlossenen kw-Stellen werden derzeit sukzessive ausgebracht. Grundsätzlich können diese eingesetzt werden, um für eine Übergangszeit gegebenenfalls notwendige behördenverlagerungsbedingte Doppelstrukturen zu realisieren. Entsprechende Anträge müssen von den betroffenen Bereichen bei der Abteilung V des StMFLH gestellt werden. Um die Antragsstellung zu erleichtern, entwickle man derzeit ein übersichtliches Formblatt, in dem alle notwendigen Angaben abgefragt werden.