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HPR Bericht Juli 2015

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Johanna Markl

Gesundheitsmanagement +++ Strategische Neuausrichtung von Bußgeld- und Strafsachenstellen und Steuerfahndung +++ Verhaltens-und Leistungskontrolle in Zusammenhang mit dem Integrierten Haushaltsverfahren (IHV) +++ HPR stimmt Einführung des Verfahrens MISTRAL in den Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen zu +++

Gesundheitsmanagement

Die Haushaltsmittel für das Kalenderjahr 2015 werden den Dienststellen zugewiesen. In den meisten Dienststellen werden Maßnahmen zur Gesundheitsförderung angeboten. Der Gesundheitsbericht für 2014 zeigt im Schnitt niedrige Fehlzeiten wegen Erkrankungen.
Für das Jahr 2015 stehen im Finanzressort 115.000 Euro für Maßnahmen des Gesundheitsmanagements zur Verfügung. Die Auszahlung an die einzelnen Dienststellen erfolgt nach der jeweiligen Anzahl der Beschäftigten sowie der Zahl der gemeldeten bzw. geplanten Projekte. Der angemeldete Bedarf der Dienststellen lag bei etwa 310.000 Euro. Einige statistische Daten zum vergangenen Jahr: Insgesamt wurden 663 Veranstaltungen durchgeführt, an denen insgesamt 16.331 Beschäftigte teilnahmen. Schwerpunkte der Veranstaltungen waren zum einen wie bisher Maßnahmen zur Vermeidung von Rückenbeschwerden und die Durchführung von Gesundheitstagen mit Schwerpunktthemen; zunehmend aber rückt auch das Thema psychische und psychosomatische Erkrankungen und Burnout in den Mittelpunkt.
Die Fehlzeiten wegen Erkrankung liegen im Schnitt bei 12,33 Tagen je Beschäftigten, allerdings sind auch einige „Ausreißer“ festzustellen; deren Ursachen möchte der HPR nachgehen. Ca. 24 % der Krankheitstage sind auf Kurzerkrankungen bis 3 Arbeitstage zurückzuführen, 35 % auf Erkrankungen von 4 Tagen bis 6 Wochen und ein erheblicher Anteil von gut 40 % entfällt auf Erkrankungen über 6 Wochen Dauer.
Diese Daten werden in die Beratungen der Steuerungsgruppe Gesundheitsmanagement, in der der HPR vertreten ist, einfließen.

Strategische Neuausrichtung von Bußgeld- und Strafsachenstellen und Steuerfahndung

HPR und Finanzministerium diskutieren über Verbesserungen in der Zusammenarbeit zwischen Bustra und Steufa. HPR begrüßt organisatorische Maßnahmen, auf die angedachte Zusammenlegung der Dienstzweige wird verzichtet.
Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat im Jahr 2011 bei einer Untersuchung der Bußgeld- und Strafsachenstellen eine teilweise sehr unterschiedliche Arbeitsweise und –organisation der einzelnen BuStra-Stellen festgestellt und eine Angleichung gefordert. Darüber hinaus hat er eine bessere Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung als notwendig angesehen.
In der Folge hat sich eine Arbeitsgruppe unter Führung des Landesamts für Steuern mit möglichen Veränderungen befasst und einen umfangreichen Bericht erstellt. Darin ist eine ganze Reihe von Verbesserungsvorschlägen enthalten, wie Vereinheitlichung der Arbeitsprozesse, Einrichtung einer gemeinsamen Vorprüfstelle, bessere Automationsunterstützung oder Erstellen eines Leitfadens zur Optimierung des Meldeverhaltens. Erheblich weitergehender in den Konsequenzen sind die Überlegungen zur Zusammenführung von BuStra und Steufa in einem gemeinsamen Dienstzweig und die Einrichtung einer gemeinsamen Aufgabenbereichsleitung für diese Bereiche. Diese Themen unterliegen einer Beteiligung des Hauptpersonalrats und wurden deshalb seitens des Ministeriums an diesen herangetragen. Der HPR hat dazu mehrere eingehende Erörterungen mit Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums geführt.
Er hat deutlich gemacht, dass er einer Vielzahl von Vorschlägen des Berichts positiv gegenüber steht. Die Notwendigkeit eines gemeinsamen Dienstzweiges Steufa/BuStra sieht er dagegen nicht. Er teilt nicht die Meinung, dass BuStra und Steufa zusammengehörten – bei Polizei und Staatsanwaltschaft, die man in einem ähnlichen Verhältnis sehen kann, ist dies auch nicht der Fall. Auch um der Forderung des ORH für eine bessere Zusammenarbeit nachzukommen, hält der HPR die anderen organisatorischen Maßnahmen für ausreichend. Einem begrenzten Vorteil oder Nutzen stünden vielmehr erhebliche Verwerfungen bei den Beförderungsmöglichkeiten und Auswirkungen auf die gesamte Allgemeine Verwaltung gegenüber. Auch gebe es Auswirkungen auf die Personalentwicklung und Beurteilung. BuStra- und Steufa-Ämter seien darüber hinaus nicht überall deckungsgleich, was im Ergebnis eher zu einer größeren Ungleichheit statt zur geforderten Vereinheitlichung führe.
Das Finanzministerium hat dem HPR nun mitgeteilt, dass die Zusammenführung von BuStra und Steufa nicht weiterverfolgt wird und das Landesamt beauftragt wurde, die übrigen organisatorischen Vorschläge im Zusammenwirken mit den Bezirkspersonalräten voran zu bringen.

Verhaltens-und Leistungskontrolle in Zusammenhang mit dem Integrierten Haushaltsverfahren (IHV)

Beim Integrierten Haushaltsverfahren IHV ergeben sich in Bereichen, in denen die Bearbeitung eines Falles typischerweise zu einer Zahlungsanweisung führt, sozusagen als Nebenprodukt, Möglichkeiten einer umfangreichen Verhaltens- und Leistungskontrolle.
Betroffen sind insbesondere die Beihilfe- sowie die Reisekostenbearbeitung. Dort führt nahezu jede Fallbearbeitung zu einer Zahlung, die im Verfahren IHV angeordnet werden muss. Dies obliegt derzeit der Referatsleitung und damit dem Dienstvorgesetzten. Dieser erhält täglich Ergebnislisten mit Auszahlungen zur Anordnung. Über die Haushaltsüberwachungsliste HÜL, die dem Referats-
leiter ebenfalls zur Verfügung steht, können über längere Zeiträume Suchläufe nach verschiedenen Kriterien ausgeführt werden, über die letztlich auch die Fallzahlen einzelner Beschäftigter in einem bestimmten Zeitraum ermittelt werden können.
Mit diesen Kontrollmöglichkeiten kann die vom HPR abgeschlossene Dienstvereinbarung zur Beihilfebearbeitung, die eine Überwachung der täglichen Fallzahlen ausschließt, ins Leere laufen. Der HPR hat deshalb die Initiative zu Gesprächen ergriffen, um hier zu verträglichen Regelungen zu kommen. Die Vertreter des Ministeriums zeigten sich aufgeschlossen, mit dem HPR zu einer Verständigung zu kommen. Die Gespräche zu konkreten Regelungen dauern noch an.

HPR stimmt Einführung des Verfahrens MISTRAL in den Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen zu

Der HPR hat mit dem Finanzministerium die beabsichtigte flächendeckende Einführung des Verfahrens MISTRAL in den Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen erörtert. Er hat sich insbesondere nach dem Stand der Abarbeitung der Korrektur- bzw. Verbesserungswünsche der Pilotämter erkundigt.
Es wurde berichtet, dass die gemeldeten Fehler bereinigt wurden. Verbesserungswünsche seien zum Teil umgesetzt oder beauftragt worden. Das gelte auch für die Wünsche nach weiteren Angaben, die bisher im Verfahren AUSTER zu entnehmen seien. Allerdings sei ein gewisser Stopp eingetreten. Das Verfahren AUSTER sei nun bundesweites KONSENS-Produkt, was ja durchaus positiv sei, weil sich die Bearbeiterinnen und Bearbeiter nicht auf ein neues Verfahren einstellen müssten. Allerdings hätten bei den zuständigen Programmierern derzeit die diversen Anpassungen von AUSTER in die KONSENS-Umgebung Priorität. Aus den Erfahrungsberichten der Personalräte der Pilotämter ist eine gewisse Unsicherheit und Unkenntnis der Beschäftigten über die Ziele und den Umgang mit den Daten aus MISTRAL zu entnehmen. Die Vertreter des Finanzministeriums haben einen Leitfaden angekündigt, in dem dies nochmals erläutert wird. Zur Frage welche Erkenntnisse in Richtung Steuerung bzw. Selbststeuerung sich nach den Erfahrungen aus der Pilotierung ergeben haben, wurde mitgeteilt, dass damit eine Orientierung für den eigenen Stand innerhalb des Amtes, aber auch bayernweit leichter sei. Wichtig sei auch eine Steuerung bei den steuerhohen Durchlaufzeiten
Der HPR hat einer Einführung des Verfahrens zugestimmt.