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HPR-Bericht Januar-Februar 2020

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Hermann Abele und Florian Köbler

Auftragsübersicht Sachgebietsleiter – Flächendeckender Einsatz +++ Wiederholungsprüfung Steuerinspektoren und -inspektorinnen 2016 +++ Controlling – elektronisches Berichtswesen Technische Anpassung des Quellsystems für MISTRAL +++ Controlling – elektronisches Berichtswesen – MiSTRAL wird zu Konsensverfahren DAME COALA

Auftragsübersicht Sachgebietsleiter – Flächendeckender Einsatz

Im Dezember 2017 startete an insgesamt sieben Finanzämtern (Bamberg, Eichstätt, Fürth, Kaufbeuren, Lindau München Abt. I und Schweinfurt) die Pilotierung der „Auftragsübersicht Sachgebietsleiter (AÜ-SL)“.
Mit der Auftragsübersicht soll den Führungskräften ein verbesserter Überblick über die Arbeitssituation im jeweiligen Bezirk ermöglicht werden. In den Pilotämtern entwickelte sich die Anwendung in den letzten zwei Jahren zu einem sehr geschätzten Hilfsmittel, das bei den Führungskräften zur Zeiteinsparung beiträgt.
Im Vorfeld der Pilotierung hat sich der Hauptpersonalrat – wie damals berichtet – intensiv mit der neuen Anwendung beschäftigt. Dabei stellten sich zwei Themenfelder heraus, bei denen aus Sicht der Personalvertretung dringender Handlungsbedarf bestand:

Führungskräfte hinsichtlich der Auswertung und Interpretation der Daten der AÜ-SL zu schulen.

Dank der neuen Anwendung kann in kurzer Zeit ein Überblick über den Arbeitsvorrat im Bezirk gewonnen werden. Die Führungskräfte werden dabei aber auch in kurzer Zeit mit unzähligen Daten konfrontiert, bei deren Auswertung und Interpretation sie nicht im Stick gelassen werden dürfen.
Sensibilisierung der Führungskräfte beim Umgang mit elektronischen Kontrollinstrumenten. In Zeiten stetig voranschreitender Digitalisierung der Arbeitsabläufe in den Finanzämtern ist ein verantwortungsvoller Umgang der Sachgebietsleiter/innen mit den digitalen Kontrollmöglichkeiten vonnöten. Mitarbeiter/innen dürfen nicht einer permanenten Überwachung unterliegen. Sie müssen weiterhin selbststeuernd arbeiten können. Dies wurde bereits in der Dienstvereinbarung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Leistungsdaten in der Steuerverwaltung ausdrücklich festgehalten. Gem. §2 (2) darf keine verdeckte Leistungskontrolle erfolgen. Auch in diesem Punkt erkannte das Gremium weiteren Schulungsbedarf.

Der Hauptpersonalrat hat damals seine Zustimmung zur Pilotierung daher von einem umfangreichen Maßnahmenkatalog abhängig gemacht, der unter anderem die Erweiterung etlicher Seminarangebote für Führungskräfte nach sich zog. Dieser Maßnahmenkatalog wurde im Laufe der nunmehr zwei Jahre dauernden Pilotierung erfolgreich durch das StMFH und das LfSt umgesetzt.
Weiterhin hat der Hauptpersonalrat vor der Zustimmung zum flächendeckenden Einsatz der AÜ-SL nochmals bekräftigt, dass sich der Rollout der neuen Anwendung nicht negativ auf die Performance von UNIFA und anderer Anwendungen auswirken dürfe.
Angesichts der erfolgreichen Umsetzung des Maßnahmenkataloges und der positiven Rückmeldungen der Pilotämter hat der HPR nunmehr dem schrittweisen Rollout im Jahr 2020 zugestimmt.

Wiederholungsprüfung Steuerinspektoren und -inspektorinnen 2016

Bei der Wiederholung der Steuerinspektorenprüfung 2019 kam es im Fach Umsatzsteuer erneut aufgrund fehlerhafter Prüfungsaufgaben zu erheblichen Unregelmäßigkeiten im Prüfungsablauf.
Der Hauptpersonalrat hat in der Vergangenheit bereits mehrfach ähnliche Vorgänge kritisiert und darum gebeten, entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Das Gremium hat angesichts der aktuellen Vorkommnisse seine Forderung nach einer deutlich besseren Vergütung für die Erstellung von Prüfungsaufgaben erneuert.
Zudem wurde angeregt, eine Evaluierung der Arbeitsabläufe im Prüfungsausschuss vorzunehmen. Für den Hauptpersonalrat ist es nur schwer nachvollziehbar, wie es immer wieder zu Fehlern in Prüfungsaufgaben kommen kann, obwohl diese vorher in den entsprechenden Gremien vollständig durchgearbeitet wurden.

Controlling – elektronisches Berichtswesen Technische Anpassung des Quellsystems für MISTRAL

Der Hauptpersonalrat wurde darüber informiert, dass künftig zur Ermittlung von Daten für Steuerungs- und Statistikzwecke vor allem das KONSENS-Verfahren DAME genutzt werden soll. Daher ist vorgesehen, die Datengewinnung für Mistral vor Ablösung des Festsetzungsspeichers auf eine neue Auswertungsquelle (Basisdatenbank Verfahren DAME) umzustellen. Durch die Umstellung ändert sich das Datenmaterial nicht. Inhalt, Aussehen und Umfang der Berichte bleiben gleich, so dass keine Auswirkungen auf die Beschäftigten zu erwarten sind.
Abgesehen von dieser technischen Änderung wurde MISTRAL um einen Zeitstempel, der die letzte Aktualisierung der Daten ausweist und um einen Ausweis des Erledigungsstatus zu Klagen etc. ergänzt. Über diese Ergänzung wurde die Personalvertretung ebenso wie über die Anpassung der Definition der verjährungsbedrohten Fälle informiert.

Controlling – elektronisches Berichtswesen – MiSTRAL wird zu Konsensverfahren DAMECOALA

Weiterhin wurde dem Gremium mitgeteilt, dass das bayerische elektronische Controllingberichtswesen MISTRAL künftig durch das Konsens-produkt DAMECOALA ersetzt werden soll. Eine konkrete Zeitplanung steht hierzu jedoch noch aus.