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HPR Bericht Januar Februar 2016

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Johanna Markl

Beihilfebearbeitungszeiten verbessert +++ Öffnung der Wohnraumarbeit für Führungsfunktionen - Erweiterung der Arbeitsgebiete in der Steuerverwaltung +++ Verlagerung der Bewertungsstelle des FA München nach Hochstadt +++ Berücksichtigung von Ausbildungsleistungen der Finanzämter

Beihilfebearbeitungszeiten verbessert

Die Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen war im vergangenen Jahr vielfach Thema (auch) im HPR.

Die Gründe für die langen Bearbeitungszeiten waren vielfältig. Zuvorderst die Einführung des Verfahrens zur papierlosen Bearbeitung von Beihilfeanträgen verbunden mit einer sehr optimistischen Einschätzung der Einführungsphase, aber auch die generelle Personalnot beim LfF, die hohe Zahl von Anträgen zum Jahresanfang, eine Grippewelle bei den Antragstellern und Beihilfebearbeitern gleichermaßen haben einen Antragsstau aufgebaut, der nur schwer abbaubar war.
Mittlerweile wurden mehrere Maßnahmen getroffen: vorübergehende Zuführung geprüfter Anwärterinnen und Anwärter (die natürlich eigentlich anderswo auch gebraucht würden) in die Beihilfestellen und die Bewilligung von Mitteln für zusätzliche Kräfte in den Scanstellen. Und es hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Personalprobleme des Landesamts struktureller Art sind: immer mehr Aufgaben bei noch bestehenden Abbauverpflichtungen. Erfreulicherweise ist es gelungen, dass im Nachtragshaushalt zusätzliche Stellen bewilligt wurden.
Darüber hinaus wurden im Verfahren Verbesserungen und Veränderungen vorgenommen. So wurde eine Hotline eingerichtet. Die unterschiedlichen, teilweise veralteten, aber noch verwendeten Beihilfeanträge und oft schwer lesbare handschriftlichen Angaben stellen Fehlerquellen beim Erkennen des Scangutes dar. Mittlerweile wurden die Scanner verbessert. Außerdem werden mit den Beihilfebescheiden Antragsformulare mit vorausgefüllten Personendaten versandt; sie sollen die Fehlerquoten beim Scannen verringern.
Als ein weiterer Schritt wird das Mitarbeiterportal gesehen, mit dem u. a. Beihilfeanträge und -bescheide auf freiwilliger Basis online abgerufen bzw. zugeleitet werden können.
Die Maßnahmen, so das Ministerium, hätten im Zusammenwirken zu einer erfreulichen Entwicklung der Bearbeitungszeiten geführt. Arbeitsspitzen wie jetzt um den Jahreswechsel führten zwar nach wie vor zu längeren Bearbeitungszeiten, aber man sei zuversichtlich für die weitere Entwicklung. Mittlerweile sei auch das LfF Landeshut an die papierlose Bearbeitung angeschlossen, im Frühjahr soll Bayreuth folgen und auch Ansbach voll umsteigen. Der HPR hält dies für eine positive Entwicklung.

Verzögerungen bei Versorgungsauskünften?

Aktuell haben den HPR einige Klagen erreicht über wochenlange Bearbeitungszeiten für Auskünfte über Versorgungsanwartschaft. Der HPR hat dies gegenüber dem Ministerium vorgebracht und darauf hingewiesen, dass in gewissen Fällen eine zeitnahe Auskunft unabdingbar ist.

Öffnung der Wohnraumarbeit für Führungsfunktionen – Erweiterung der Arbeitsgebiete in der Steuerverwaltung

Bestehende Dienstvereinbarung wurde aktualisiert

Der HPR war, wie mehrfach berichtet, seit einiger Zeit im Gespräch mit dem Finanzministerium zu einer Änderung der bestehenden Dienstvereinbarung zur Wohnraumarbeit. Diese Gespräche führten Ende letzten Jahres zu einer im beiderseitigen Einvernehmen unterzeichneten aktualisierten Vereinbarung zwischen Finanzminister Dr. Söder und dem Vorsitzenden des Hauptpersonalrats. Dabei stand im Mittelpunkt eine Öffnung der Wohnraumarbeit für Führungsfunktionen, die insbesondere auch seitens der der Führung des Hauses angestoßen wurde.
Die getroffene Vereinbarung sieht nun folgendes vor: „Bei Vorgesetztenpositionen muss die Geeignetheit wegen der damit verbundenen Führungsaufgaben in jedem Einzelfall besonders geprüft werden; Wohnraumarbeit soll deshalb auch nur in Einzelfällen für ganze Tage bewilligt werden.“

Pilotprojekt im Landesamt für Steuern

In einer neuerlichen Besprechung mit dem Finanzministerium und dem Landesamt wurde die Umsetzung im Bereich der Steuerverwaltung diskutiert. Das Landesamt für Steuern will demnach zunächst in seinem Bereich in zwei Fällen ein Pilotprojekt aufbauen.
Unter Hinweis auf die eben getroffene Vereinbarung wurde Übereinstimmung erzielt, dass evtl. vorliegende Anträge unabhängig vom genannten Pilotprojekt zu prüfen sind. Dabei sei im jeweiligen Fall zu beurteilen, in welchem Rahmen eine Wohnraumarbeit mit der Führungsfunktion vereinbar sei und welche Aufgaben abgesehen von reinen Führungsaufgaben abseits vom Finanzamtsarbeitsplatz erledigt werden können.

Neue Arbeitsbereiche für Wohnraumarbeit in der Steuerverwaltung

Unter dem Eindruck der beschlossenen Aufgabenverlagerungen hat sich eine Arbeitsgruppe beim Landesamt für Steuern mit der Frage der Erweiterung der für Wohnraumarbeit geeigneten Arbeitsplätze befasst. Das Ministerium hat sich dem Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe angeschlossen. Im Rahmen der Beteiligung hat der HPR auch dazu eine Erörterung geführt. Zunächst werden in den Katalog der grundsätzlich für alternierende Telearbeit geeigneten Arbeitsgebiete neu aufgenommen: Die Zentrale Haftungsstelle, wenn eine Arbeitskraft damit ausgelastet ist und Tätigkeiten in der Bewertungsstelle, die der 3. QE zugeordnet sind. In der Allgemeinen Veranlagungsstelle konnte man sich in der Arbeitsgruppe derzeit nur darauf verständigen, zunächst in einem anderthalb jährigen Pilotprojekt bei 10 Finanzämtern die Eignung dieses Bereichs zu prüfen. Auch andere Arbeitsbereiche wie Vollstreckung, UStVA/Clearingsstelle, Finanzkasse, LSt-AG-Stelle, Körperschaftsteuer und Personengesellschaften sowie Aufgaben der 2.QE in der Bewertung wurden von der Arbeitsgruppe geprüft, aber zumindest derzeit als nicht geeignet betrachtet. Dies wurde mit der Notwendigkeit persönlicher Anwesenheit, organisatorischen Belangen oder mangelnder technischer Unterstützung begründet.
Der HPR hat betont, man müsse den bei Führungspositionen genannten Blick auf den jeweiligen individuellen Fall grundsätzlich auch in anderen Bereichen haben und es sei zu prüfen, ob Konflikte zwischen den im persönlichen Bereich liegenden Notwendigkeiten und den dienstlichen Belangen ggf. mit organisatorischen Maßnahmen lösbar seien.

Verlagerung der Bewertungsstelle des FA München nach Hochstadt

Die Personalvertretung hat sich seit den ersten Überlegungen in 2012 mehrfach kritisch und ablehnend gegen eine Verlagerung der Bewertungsstelle des FA München nach Höchstädt geäußert.
Mit dieser Kritik konnte eine Überarbeitung des ursprünglichen Konzepts erreicht werden. Dieses Konzept einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Landesamtes sieht vor, auf die Verlagerung der Bedarfsbewertung zu verzichten. Verlagert werden sollen demnach die Einheitsbewertung und die Rechtsbehelfsbearbeitung der Bewertung ab Februar 2017.
Der HPR hat in einer Besprechung mit dem Ministerium seine weiter bestehenden Bedenken und seine ablehnende Haltung betont: Man müsse erhebliche Qualitätseinbußen befürchten; bei den Münchener Fällen gehe es regelmäßig um viel Geld. Es müssten nahezu völlig neue Strukturen aufgebaut werden, da kaum eingearbeitetes Personal mitgehen wird. Es werde Probleme mit der dauerhaften Personalgewinnung geben. Eine hohe Fluktuation, wie sie bei der Finanzkasse Krumbach schon erkennbar sei, müsse befürchtet werden. Und schließlich sehe man Probleme, dass zugewiesene Kräfte überhaupt adäquaten Wohnraum finden können.

Berücksichtigung von Ausbildungsleistungen der Finanzämter

Eine Arbeitsgruppe des Landesamtes für Steuern mit Vertretern aus Finanzämtern und der Personalvertretung hat sich mit der Frage einer stärkeren Berücksichtigung von Ausbildungsleistungen der Finanzämter beschäftigt. Hintergrund sind die steigenden Einstellungszahlen und die Tatsache, dass einige Ämter – zumindest solange es eine heimatnahe Ausbildung gibt – mit höheren Zahlen von Anwärterinnen und Anwärtern konfrontiert sein werden.
Zutreffend wurde festgestellt, dass die Ausbildungsleistung schon derzeit bei der Personalzuteilung, dem ZuSo, berücksichtigt wird. Und zwar bei der Ausbildungsleitung mit einem Festwert von 0,25 MAK sowie einen variablen Wert je Anwärter oder Fachoberschüler. Der bayernweite Wert betrug 2015 im ZuSo 31,6 MAK.
Darüber hinaus wird ein auf Basis der vorhandenen Anwärter und der vorgesehen Unterrichtsstunden für die 2. sowie 3. QE ermittelter Wert für Ausbildungsarbeitsgemeinschaften (AbAgs) angesetzt, aktuell bayernweit mit 10,06 MAK.
In den Beratung zeigte sich, wie schwierig sich eine gerechte Anrechnung darstellt. Dem Aufwand der Vermittlung praktischen Wissens und der Betreuung stehen auch Erleichterungen gegenüber. „Aufnehmende“ Ämter nach der Ausbildung machen einen Einarbeitungsaufwand geltend.
Die Arbeitsgruppe favorisierte schließlich in ihrem Abschlussbericht eine gewisse finanzielle Abgeltung von Ausbildungsaufwand der Beschäftigten in Form einer Lehrnebenvergütung.

Moderate Anpassung in der Personalzuteilung

Gerade diesen Vorschlag hält das Ministerium nicht für umsetzbar. Die berufspraktische Ausbildung und Betreuung sei eine reguläre Aufgabe der Beschäftigen. Eine Unterrichtsvergütung für Ausbilder am Arbeitsplatz scheide deshalb aus. Möglich sei aber die Vergabe von Leistungsprämien für besonders engagierte Beamte im Bereich der Ausbildung.
Unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse der aktuellen Abschlussprüfungen hat es sich aber nunmehr zu einer moderaten weiteren Berücksichtigung in der Personalzuteilung entschlossen: Besondere Bedeutung wird den Ausbildungsarbeitsgemeinschaften für eine Wiederholung und Vertiefung des erlangten fachtheoretischen Wissens, aber auch der Vorbereitung auf die folgenden Studienabschnitte zugemessen. Der Wert der AbAgs wird deshalb verfünffacht; das ergibt für das ZuSo 2016 bayernweit ein Plus von 40,22 MAK. Der variable Wert für die Ausbildungsleitung wird um 10 % erhöht; bayernweit ein Plus von 1,29 MAK.