Durchführung der modularen Qualifizierung +++ Telearbeit während der Coronapandemie +++ Änderung des bayerischen Personalvertretungsgesetzes +++ Mitarbeiterbefragung 2022 +++ Durchführung der systematisierten Auswahlgespräche und strukturierten Interviews +++ Erhöhung der Einstellungsermächtigung in der 2. und 3. QE der Steuerverwaltung +++ Start der Beihilfe App
Nach Ausbruch der Coronapandemie wurde die modulare Qualifizierung zunächst ausgesetzt. Der HPR setzte sich daraufhin für eine Durchführung der Maßnahme ein, um laufbahnrechtliche Nachteile für die Teilnehmer*innen zu vermeiden. So entschied man sich ab Juni für die Wiederaufnahme der modularen Qualifizierungsmodule in Form eines Mix aus Präsenzunterricht mit kleinen, pandemiegerechten Gruppen, Selbststudium und Lehreinheiten in Form eines Onlineseminars. Unvermeidliche Präsenzveranstaltungen wurden unter den Auflagen des Hygienekonzepts durchgeführt.
Dieses Verfahren wurde nunmehr evaluiert. Dabei wurde festgestellt, dass sich die Prüfungsleistungen nicht signifikant von den Leistungen der bisherigen Präsenzmodule unterscheiden. Allerdings erfordert eine digitale Wissensvermittlung insgesamt einen höheren Arbeitsaufwand und erschwert die Interaktion zwischen Teilnehmer*innen und Dozierenden. Positiv ist allerdings festzuhalten, dass dank der digitalen Module eine größere örtliche und zeitliche Flexibilität entstehen kann, die vor allem den Teilzeitbeschäftigten die Teilnahme an der MQ erleichtern kann.
Für das Jahr 2021 soll ein rein digitaler Weg beschritten werden. Allerdings wird beabsichtigt, die Prüfungsmodule und das Modul „Vertiefung Führungskompetenz“ (soweit es die Pandemiesituation erlaubt) als Präsenzveranstaltung anzubieten.
Mit Beschluss vom 6. Januar 2021 hat der Ministerrat erneut an die Arbeitgeber appelliert, den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen und dabei alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Eine Ablehnung des Homeoffice soll nur dann erfolgen, wenn der Dienstposten unter keinen Umständen ganz oder teilweise homeofficefähig ist oder dringende dienstliche Gründe die Präsenz der Beschäftigten in den Dienststellen erfordern. Die zum 1.1.2021 zwischen Ministerium und Hauptpersonalrat abgeschlossene Dienstvereinbarung zur Telearbeit wird somit weiterhin vom „Corona-Homeoffice“ überlagert.
Zur Bewältigung der Pandemiesituation werden derzeit tausende von Kolleginnen und Kollegen an andere Behörden abgeordnet. Damit diese bei den anstehenden Personalratswahlen in ihren originären Dienststellen weiterhin wahlberechtigt und wählbar bleiben, ist eine klarstellende Änderung des bayerischen Personalvertretungsgesetzes erforderlich und derzeit in Abstimmung.
Die systematisierten Auswahlgespräche für den Einstieg in der 2. QE sollen nach derzeitigem Stand Ende April 2021 stattfinden. Daran ggf. anschließende strukturierte Interviews sollen im Zeitraum 3. bis 20 Mai 2021 durchgeführt werden. Die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie bleibt jedoch abzuwarten.
Auf eine Durchführung der strukturierten Interviews für den Einstieg in der 3. QE, die bisher im Februar/März vorgesehen war, wird vollständig verzichtet.
Im Entwurf des Haushalts 2021 sind neue Anwärterstellen enthalten. Aus diesem Grund wurden die Einstellungsermächtigungen seitens des Ministeriums angepasst. Das Landesamt für Steuern kann im Jahr 2021 in der 2. QE insgesamt 593 (bisher 493) und in der 3.QE insgesamt 313 (bisher 294) Neueinstellungen vornehmen.
Ab 1. Februar 2021 können Beschäftigte mit der Beihilfe App schnell, unkompliziert und rechtssicher Arztrechnungen, Rezepte usw. beim Landesamt für Finanzen einreichen, um entsprechende Beihilfeleistungen zu beantragen.