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HPR-Bericht Dezember 2020

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Hermann Abele und Florian Köbler

Hauptpersonalrat und Finanzminister Füracker unterzeichnen neue Dienstvereinbarung über Telearbeit für das Ressort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat +++ Fachtheoretische Ausbildung an der HföD - Lehrgangsbetrieb im Dezember 2020 und Januar 2021 +++ 2. QE Staatsfinanz – Ergebnisse der Qualifikationsprüfung 2020 +++ 3. QE Staatsfinanz – Ergebnisse der Qualifikationsprüfung 2020 +++ Anwärtereinstellung 2021 - 3. QE – Steuerverwaltung +++ Anwärtereinstellung 2021 - 3. QE – Landesamt für Finanzen +++ Terminierung der Prüfungen 2021 +++ Zulassungsverfahren zur Ausbildungsqualifizierung ab der dritten Qualifikationsebene Steuerverwaltung +++ Eingruppierung der Scankräfte im Datenerfassungs- und Scanzentrum beim Finanzamt Wunsiedel +++ Neue Funktion im Mitarbeiterportal

Hauptpersonalrat und Finanzminister Füracker unterzeichnen neue Dienstvereinbarung über Telearbeit für das Ressort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

Seit März 2020 hält die Corona Pandemie das öffentliche Leben, aber auch unsere Finanzverwaltung in Atem. In einer nie dagewesenen Art und Weise wurde von heute auf morgen unsere Arbeit zu weiten Teilen in das Homeoffice verlagert. Entgegen allen, über die Jahre vorgetragenen Befürchtungen, ist dabei die Organisation der Verwaltung nicht zusammengebrochen.
Um außerhalb des derzeit praktizierten „Corona-Homeoffice für die Zukunft Planungssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen zu schaffen, war es zentrales Anliegen des Hauptpersonalrats, eine neue Dienstvereinbarung zur Telearbeit abzuschließen. Keine bloße Weiterentwicklung der bisherigen, sondern eine fortschrittliche und zukunftsgewandte Regelung.
Der Beginn der konstruktiven Verhandlungen zwischen Ministerium und Hauptpersonalrat lag jedoch bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie.
Die Ergebnisse der breit angelegten bfg Umfrage zur Wohnraumarbeit führten letztendlich zum Durchbruch und lieferten die inhaltliche Basis für die nun abgeschlossene neue Dienstvereinbarung zur Telearbeit.
Kernstück der neuen Dienstvereinbarung bildet die sogenannte flexible Telearbeit, bei der die Beschäftigten bis zu 40 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit (im Jahresdurchschnitt) bei gleichmäßiger Verteilung der Wochenarbeitszeit in einem privaten Raum außerhalb der Dienststelle erbringen können. Daneben wird es die Form der Telearbeit mit sozialen Gründen geben, bei der die Beschäftigten bis zu 60 Prozent, soweit sie Führungsaufgaben wahrnehmen bis zu 40 Prozent, der wöchentlichen Arbeitszeit (im Jahresdurchschnitt) bei gleichmäßiger Verteilung der Wochenarbeitszeit in einem privaten Raum außerhalb der Dienststelle erbringen können.
Für den Hauptpersonalrat und das StMFH war wichtig, dass es zu keinen Verschlechterungen bereits bestehender Telearbeits-Modelle kommen darf (z.B. IUK-Bereiche oder Telearbeit im Bereich der Arbeitnehmerveranlagung). Zudem sollen für spezielle Bereiche alternative Regelungen möglich sein (vgl. §10 Dienstvereinbarung).
Die Dienstvereinbarung ist auf jede neue Bewilligung von Telearbeit nachdem 01.01.2021 anzuwenden. Änderungen oder Verlängerungen von Telearbeit im ersten Halbjahr 2021 können auf Wunsch des Beschäftigten noch nach bisheriger Rechtslage erfolgen, wenn zugleich eine abweichende Dienstvereinbarung im Sinne des § 10 der beiliegenden Dienstvereinbarung in Vorbereitung ist. Vor dem 01.01.2021 genehmigte und über den 01.01.2021 hinaus geltende Telearbeit bleibt bestehen und gilt unverändert für den Bewilligungszeitraum fort. Eine Änderung von Amts wegen ist nicht vorzunehmen.

Fachtheoretische Ausbildung an der HföD – Lehrgangsbetrieb im Dezember 2020 und Januar 2021

Der Hauptpersonalrat wurde darüber informiert, dass gemäß dem Beschluss des Bayerischen Kabinetts Präsenzveranstaltungen an der HföD entsprechend den Weihnachtsferien im Schulbereich mit Ablauf des 18. Dezembers ausgesetzt werden. Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts, soll ab dem 11. Januar 2021 erfolgen. Vor dem Hintergrund des Kabinettsbeschlusses ist die geplante Durchführung der Nachholklausuren des G2B und der Klausuren des G2A nicht möglich. Die Nachholklausuren des G2B wurden auf den Zeitraum 14.-18. Dezember vorverlegt, während die Lehrgangsklausuren des Grundstudiums 2A auf den Beginn des Grundstudiums 2B verschoben wurden.

2. QE Staatsfinanz – Ergebnisse der Qualifikationsprüfung 2020

Von 112 Laufbahnbewerbern haben im Jahr 2020 104 die Qualifikationsprüfung erfolgreich absolviert. Die Durchfallquote beträgt 7,14 Prozent.

3. QE Staatsfinanz – Ergebnisse der Qualifikationsprüfung 2020

Die diesjährige Qualifikationsprüfung wurde von 36 Kolleginnen und Kollegen erfolgreich abgelegt. Die Durchfallquote beträgt bei 4 Bewerber/innen, die die Prüfung nicht bestanden haben, 10 Prozent. Allen erfolgreichen Teilnehmern der Qualifikationsprüfungen herzlichen Glückwunsch!

Anwärtereinstellung 2021 – 3. QE – Steuerverwaltung

Für das Einstellungsjahr 2021 wurde das Landesamt für Steuern ermächtigt, 294 Bewerber/innen als Steuerinspektoranwärter/innen einzustellen.

Anwärtereinstellung 2021 – 3. QE – Landesamt für Finanzen

Das Landesamt für Finanzen wurde ermächtigt, im Jahr 2021 64 Bewerber/innen als Regierungsinspektoranwärter/innen einzustellen.

Terminierung der Prüfungen 2021

Hinsichtlich der Prüfungstermine der einzelnen Ausbildungsjahrgänge wurde der Hauptpersonalrat wie folgt informiert:
Zwischenprüfungen 2021
3.QE Steuer:
Vom 15. bis 23. April 2021.Wiederholungsprüfung vom 12. bis 20. Juli 2021.
Qualifikationsprüfung
2. QE – Steuer:
Vom 15. bis 23. April 2021. Wiederholungsprüfung vom 8. bis 18. Oktober 2021.
Qualifikationsprüfung
3. QE – Steuer
Vom 29. Juni bis 7. Juli 2021. Wiederholung 27. September bis 5. Oktober 2021
Zwischenprüfung
3. QE – Staatsfinanz
Vom 15. bis 22. April 2021. Wiederholungsprüfung vom 12. bis 19. Juli 2021.
Qualifikationsprüfung
2. QE – Staatsfinanz
Vom 12. bis 19. April 2021. Wiederholung vom 8. bis 15. Oktober 2021
Qualifikationsprüfung
3. QE – Staatsfinanz Vom 29. Juni bis 6. Juli 2021.

Zulassungsverfahren zur Ausbildungsqualifizierung ab der dritten Qualifikationsebene Steuerverwaltung

Der Hauptpersonalrat konnte erreichen, dass die jährliche Anzahl der Beamtinnen und Beamten, die in den Jahren 2021 bis 2023 für die Ausbildungsqualifizierung zugelassen werden, auf 40 erhöht wird. Der „Auswahltest“ wird am 7. April 2021 dezentral stattfinden. Die Ausschreibung erfolgt seitens des Landesamtes für Steuern über das AIS.
Nach erfolgreicher Beendigung des Aufstiegs können die betreffenden Kolleginnen und Kollegen zudem mit einem Einsatz bei Finanzämtern in demjenigen Regierungsbezirk rechnen, in dem sie vor Beginn des Aufstiegs Dienst geleistet haben.

Eingruppierung der Scankräfte im Datenerfassungs- und Scanzentrum beim Finanzamt Wunsiedel

Der Hauptpersonalrat wurde über die Höhergruppierung der Scankräfte in Wunsiedel informiert. Diese soll ab 1. Januar 2021 rückwirkend zum 1. November 2019 in Entgeltgruppe 4 Fallgruppe 2 erfolgen. Alle weiteren Details können auf Seite 6 in dieser Ausgabe der bfg Zeitung nachgelesen werden.

Neue Funktion im Mitarbeiterportal

Über die Funktion „Personaldatenauskunft“ können Beschäftigte ab sofort im Mitarbeiterportal Einsicht auf ihr aktuelles Personalstammdaten-, Werdegangs-, Beurteilungs-, Fortbildungs- und Nebentätigkeitsblatt erhalten.