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HPR - Bericht Dezember 2019

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Hermann Abele und Florian Köbler

Dienstpostenbewertung in der Steuerverwaltung – Finanzkassen +++ Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Verfall von Urlaub +++ Landesamt für Finanzen – Anwärtereinstellung 2020 in der 3. Qualifikationsebene +++ Landesamt für Steuern – Erhöhung der Einstellungsermächtigung für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der 2. Qualifikationsebene +++ Landesamt für Steuern – Einstellung der Steuerinspektoranwärter/innen im Jahr 2020 +++ Ausbildung 3. Qualifikationsebene in der Steuerverwaltung – Endergebnis der Zwischenprüfung 2019 +++ Zugriffsrechte in den Stundungs- und Erlassstellen der Finanzämter

Dienstpostenbewertung in der Steuerverwaltung – Finanzkassen

Wie bereits berichtet, hat der Hauptpersonalrat die notwendige Überarbeitung der Dienstpostenbewertung bei den zentralisierten Finanzkassen und bei der Finanzkasse München mit dem Ministerium erörtert.
Der Hauptpersonalrat hat hierbei besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass auch künftig ausreichend Personalentwicklungsmöglichkeiten sowohl in den zentralen Finanzkassen als auch in der Finanzkasse München vorhanden sein müssen. Die nunmehr beschlossene Änderung der Dienstpostenbewertung wird Mitte Dezember im AIS veröffentlicht und stellt insgesamt eine deutliche Verbesserung dar. So kommt es auf Basis des Zuteilungssolls 2019 zwar im Bereich der A9+Z-fähigen Dienstposten zu einer Minderung um 56 Dienstposten, allerdings steigen gleichzeitig die A9-fähigen Dienstposten von 121 auf insgesamt 394 an. Die Verbesserungen betreffen vor allem den Bereich „Buchhaltung 2“.
Die verbesserte Dienstpostenbewertung ist vor dem Hintergrund, dass sich in der Vergangenheit die IST-Besetzung der Finanzkassen halbiert und eine deutliche Effizienzsteigerung stattgefunden hat, notwendig und gerechtfertigt. Die neue Dienstpostenbewertung soll ab 01.07.2020 gelten.

Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Verfall von Urlaub

Bereits mit Schreiben vom 29. Januar bzw. 6. August 2019 gab das Ministerium Hinweise zum Umgang mit den Entscheidungen des EuGH vom 6.11.2018 (C-619/16) heraus. Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen verlieren ihre erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch, wenn sie keinen Antrag auf Gewährung des Urlaubs gestellt haben. Diese Ansprüche gehen nur dann verloren, wenn der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber durch eine angemessene Aufklärung tatsächlich in die Lage versetzt wurde, die fraglichen Urlaubstage rechtzeitig zu nehmen. Die Beweislast hierfür liegt beim Arbeitgeber. Das BAG hat die zu beachtenden Grundsätze hinsichtlich der erforderlichen Aufklärung festgelegt (9 AZR 423/16). Insbesondere hat die Aufklärung zu Beginn des Kalenderjahres zu erfolgen. Mit Schreiben vom 24. Oktober 2019 hat das Ministerium nochmals auf die Rechtsprechung hingewiesen und für die Aufklärung der Beschäftigten detaillierte Handlungsempfehlungen ausgesprochen.

Landesamt für Finanzen – Anwärtereinstellung 2020 in der 3. Qualifikationsebene

Das Landesamt für Finanzen wurde seitens des Ministeriums ermächtigt, 32 Bewerberinnen und Bewerber für das Jahr 2020 als Regierungsinspektoranwärter/innen einzustellen.

Landesamt für Steuern – Erhöhung der Einstellungsermächtigung für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der 2. Qualifikationsebene

Die bereits am 9. August 2019 erteilte Einstellungsermächtigung, die bislang die Einstellung von 514 Bewerberinnen und Bewerbern für das Jahr 2020 vorsah, wurde durch das Ministerium um zusätzlich 129 Anwärter/innen erhöht.
In Summe ergeben sich im Jahr 2020 demnach 643 Neueinstellungen für den Einstieg in die zweite Qualifikationsebene im Bereich der Steuerverwaltung. Ursächlich für die nachträgliche Erhöhung sind die tatsächlichen Einstellungszahlen des Jahres 2019, die unterhalb der erteilten Einstellungsermächtigung lagen, und der weitere Anstieg des Abwanderungsrisikos sowie der Entlassungen und somit nicht die Auswirkungen der Grundsteuerreform.

Landesamt für Steuern – Einstellung der Steuerinspektoranwärter/innen im Jahr 2020

Das Landesamt für Steuern wurde ermächtigt, für die Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene im Einstellungsjahr 2020 insgesamt 411 Bewerber/innen einzustellen. Eine eventuell erforderliche Anpassung bzw. Überprüfung der Einstellungsermächtigung erfolgt im April 2020.

Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2019 für den Einstieg in der 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Staatsfinanz
An der Qualifikationsprüfung haben 31 Kolleginnen und Kollegen teilgenommen. 29 Laufbahnbewerber/innen haben die Prüfung bestanden. Die durchschnittliche Abschlussnote betrug 9,38. Diese liegt damit im Bereich der Abschlussnoten der letzten Jahre. Allen erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen herzlichen Glückwunsch!

Ausbildung 3. Qualifikationsebene in der Steuerverwaltung – Endergebnis der Zwischenprüfung 2019

Nachdem die Wiederholungsprüfung der Zwischenprüfung von 46 Anwärterinnen und Anwärtern erfolgreich abgelegt wurde, steht das Gesamtergebnis der Zwischenprüfung 2019 nunmehr fest. Insgesamt ergibt sich eine Durchfallquote von 17 Prozent. Von den 861 Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben 147 die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden.

Zugriffsrechte in den Stundungs- und Erlassstellen der Finanzämter

Die Zugriffsrechte der Stundungs- und Erlassstellen der Finanzämter wurden überprüft und angepasst. Künftig erhalten diese Stellen lesenden Zugriff auf die Daten des elektronischen Zahlungsüberweisungsverfahrens, jeweils beschränkt auf den Zuständigkeitsbereich des Bearbeiters/der Bearbeiterin.