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HPR-Bericht Dezember 2018

Der monatliche Bericht aus dem HPR

Anforderungsprofil 2. QuE Staatsfinanz +++ Lotto-Personalvertretungsverordnung – BayLPVV +++ Zentrum Staatsbäder +++ Ausbildungsqualifizierung Verwaltungsinformatik +++ Qualifikationsprüfung Steuer +++ Qualifikationsprüfung Staatsfinanz

Anforderungsprofil 2. QuE Staatsfinanz

Der Hauptpersonalrat wurde im Rahmen der Mitbestimmung über die Festlegung eines Anforderungsprofils für die Durchführung eines gesonderten Auswahlverfahrens zur Einstellung in der 2. QuE im Bereich Staatsfinanz beteiligt. Bei einer Erörterung mit dem zuständigen Referat wurde vorgetragen, dass es die Rechtsprechung erforderlich mache, das bestehende Auswahlverfahren fortzuentwickeln. Wie im Bereich der Steuerverwaltung sei für Bewerber/-innen der zweiten Qualifikationsebene ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Zunächst müsse ein Einstellungsgespräch in der zugewiesenen Dienststelle absolviert werden. Sofern darin Zweifel an der charakterlichen Eignung des jeweiligen Bewerbers auftreten, erfolgt in einem zweiten Schritt ein strukturiertes Interview im Sinne des Leistungslaufbahngesetzes an der Zentralabteilung des Landesamts für Finanzen in Würzburg. Hierfür sei es nun notwendig, ein Anforderungsprofil zu definieren (Art. 22 Abs. 8 S. 5 LlbG). Dieses wurde in Zusammenarbeit mit einem Psychologen entwickelt und ähnelt im Wesentlichen dem Anforderungsprofil der Steuerverwaltung. Für den detaillierten Ablauf des Verfahrens wurde ein Leitfaden entwickelt. Für die Interviewer soll ein Handbuch zur Verfügung gestellt und eine entsprechende Schulung obligatorisch werden. Anders als im Bereich der Steuerverwaltung sei bei einem ablehnenden Votum keine Einstimmigkeit erforderlich. Man erwarte jedoch erfahrungsgemäß nur geringe Durchfallquoten.
Nach der Erörterung hat der Hauptpersonalrat dem Anforderungsprofil zugestimmt. Es enthält folgende Eckpunkte:

  • Kommunikationsfähigkeit/-kompetenz
  • Teamfähigkeit einschließlich Kooperationsfähigkeit/-bereitschaft
  • Konfliktbewältigung einschließlich Problembewältigung
  • Selbstmanagement einschließlich Organisationsfähigkeit
  • Kritikfähigkeit
  • Veränderungsbereitschaft
  • Entscheidungsfreude
  • Zeitmanagement
  • Stressbewältigung
  • Kompetenz zum Umgang mit neuen Medien
  • Interesse am Berufsfeld „Staatsfinanz“

Lotto-Personalvertretungsverordnung – BayLPVV

Gemäß einer Organisationsentscheidung des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat sollen die bayerischen Zweige der Staatslotterie (Staatslotterie und Spielbanken) zum 1. Januar 2019 zu einem einheitlichen Staatsbetrieb zusammengeführt werden.
Aktuell bestehen zehn Staatsbetriebe (Staatslotterie in der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern sowie neun bayerische Spielbanken, Spielbank Bad Füssing, Spielbank Bad Kissingen, Spielbank Bad Kötzting, Spielbank Bad Reichenhall, Spielbank Bad Steben, Spielbank Bad Wiessee, Spielbank Feuchtwangen, Spielbank Garmisch-Partenkirchen und Spielbank Lindau). Beabsichtigt sind eine günstigere strategische Aufstellung, eine bessere Aufgabenerfüllung im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages sowie Synergieeffekte.
Der Hauptpersonalrat wird zu diesem Vorhaben und dessen Auswirkungen auf die Beschäftigten zeitnah eine Erörterung mit dem zuständigen Referat des StMFH führen. Gemäß Art. 27a Abs. 1 BayPVG ist grundsätzlich bei Um- oder Neubildung von Dienststellen ein neuer Personalrat bei der aufnehmenden oder neu gebildeten Dienststelle neu zu wählen. Für die Übergangszeit, längstens aber für die Dauer von 12 Monaten, sollen die Mitglieder der bestehenden Personalräte, die der aufnehmenden oder neu gebildeten Dienststelle angehören, einen sogenannten Übergangspersonalrat schaffen, der die Geschäfte bis zur Konstituierung des neuen Personalrats weiterführen soll.
Dieser Übergangspersonalrat würde bei der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern aus über 50 Personen bestehen. Das wäre nicht praktikabel.
Der Hauptpersonalrat hat daher den Plan unterstützt, eine Rechtsverordnung im Sinne des Art. 27a Abs. 4 BayPVG zu erlassen, in der geregelt ist, dass die Aufgaben der Personalvertretung bis zu den regelmäßigen Neuwahlen Mitte des Jahres 2021 von den bisherigen gewählten Personalvertretungen wahrgenommen werden.

Zentrum Staatsbäder

Die bestehende Integration des Zentrums Staatsbäder in die Immobilien Freistaat Bayern soll mit Wirkung 01.01.2019 aufgelöst werden. Ab diesem Zeitpunkt ist es als eigenständige nachgeordnete Behörde des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zu behandeln. Aufgrund der geringen Beschäftigtenzahl wird dort kein eigenständiger Personalrat gebildet. Der Hauptpersonalrat hat daher zugestimmt, das Zentrum Staatsbäder im Sinne des BayPVG der benachbarten Dienststelle des Landesamts für Finanzen Dienststelle Bayreuth zuzuordnen.

Ausbildungsqualifizierung Verwaltungsinformatik

Der Hauptpersonalrat wurde darüber informiert, dass in den Jahren 2019 und 2020 wieder Beamtinnen und Beamte zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik mit fachlichem Schwerpunkt Verwaltungsinformatik zugelassen werden. Hierfür wird am 19. März 2019 am Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern für alle Einstellungsbehörden ein Zulassungsverfahren durchgeführt. Das Zulassungsverfahren dauert insgesamt drei Zeitstunden. Dabei sind zwei schriftliche Aufgaben zu bearbeiten:
Eine Aufgabe, mit der Grundkenntnisse in Englisch sowie die Fähigkeit zum logischen Denken geprüft werden, und eine Aufgabe aus dem Bereich der Mathematik.
Für die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird dann eine Rangliste erstellt. Entsprechend dieser werden dann in den Jahren 2019 und 2020 die Möglichkeiten zur Ausbildungsqualifizierung vergeben.

Qualifikationsprüfung Steuer

Auch im Bereich der Steuerverwaltung wurde der Hauptpersonalrat über die Ergebnisse der Qualifikationsprüfung 2018 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene informiert (Erstprüfung). Insgesamt haben hier von 503 Prüfungsteilnehmern 436 die Prüfung bestanden. Davon waren 30 Beamte in Ausbildungsqualifizierung, die sämtlich erfolgreich waren. Die Durchschnittspunktzahl der Prüfung betrug 8,09 und war damit rund einen Punkt besser als im Jahr 2017. Auch die Durchfallquote ging von 20,7 % im Jahr 2017 auf 13,32 % zurück. Das Ergebnis der Wiederholungsprüfung lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.

Qualifikationsprüfung Staatsfinanz

Der Hauptpersonalrat wurde über die Ergebnisse der Qualifikationsprüfung 2018 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene Staatsfinanz informiert. Insgesamt haben von den 22 Prüfungsteilnehmern 21 bestanden, davon waren 2 Beamte in Ausbildungsqualifizierung. Die Durchschnittspunktzahl der Prüfung betrug 8,96 und war damit geringfügig schlechter als im Vorjahr.