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HPR-Bericht August-September 2019

Der monatliche Bericht aus dem HPR

Anwärtereinstellung 2. QE – Landesamt für Steuern 2020 +++ Ergebnisse der Qualifikationsprüfung 2019 – 2. QE Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer +++ Anwärtereinstellung 2. QE – Landesamt für Finanzen 2020 +++ Anwärtereinstellung 3. QE – Landesamt für Finanzen 2019 +++ Ergebnisse der Qualifikationsprüfung 2019 – 2. QE Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer +++ Tarifbereich – Durchführungshinweise zu den Regelungen des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes aktualisiert +++ Mitarbeiterservice Bayern +++ e-Procurement +++Elektronisches Berichtswesen MISTRAL

Anwärtereinstellung 2. QE – Landesamt für Steuern 2020

Das Landesamt für Steuern wurde ermächtigt, aus dem Teilnehmerkreis an der Auswahlprüfung für den Einstieg in der 2. QE der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuern, für das Einstellungsjahr 2020 insgesamt 514 Bewerber/innen in den Vorbereitungsdienst einzustellen. Eine etwaige Erhöhung der Einstellungsermächtigung mit Hinblick auf die Grundsteuerreform bleibt den Ergebnissen der Verhandlungen zum Nachtragshaushalt 2020 vorbehalten.

Ergebnisse der Qualifikationsprüfung 2019 – 2. QE Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer

Dem Hauptpersonalrat wurden die Ergebnisse der Qualifikationsprüfung wie folgt bekannt gegeben:
Von den 531 Laufbahnbewerbern haben 517 bestanden. Erfreulicherweise konnten 23 Kolleginnen und Kollegen die Note sehr gut erreichen. Die vorläufige Durchfallquote beträgt demnach 12,52 Prozent (Die Ergebnisse der Wiederholungsprüfung lagen noch nicht vor). Allen erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Qualifikationsprüfung an dieser Stelle einen herzlichen Glückwunsch!

Anwärtereinstellung 2. QE – Landesamt für Finanzen 2020

Das Landesamt für Finanzen wurde seitens des Ministeriums ermächtigt, für das Jahr 2020 insgesamt 114 Bewerber/innen als Regierungssekretäranwärter/innen einzustellen.

Anwärtereinstellung 3. QE – Landesamt für Finanzen 2019

Die Einstellungsermächtigung für die 3. Qualifikationsebene der Leistungslaufbahn des Jahres 2019 wurde um weitere 14 Bewerber/innen erhöht. Insgesamt können somit 59 Bewerber/innen eingestellt werden.

Tarifbereich – Durchführungshinweise zu den Regelungen des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes aktualisiert

Die Hinweise zur Durchführung des PflegeZG sowie des FPflZG wurden neu gefasst. Eine Kurzübersicht über die Freistellungsmöglichkeiten, Anspruchsvoraussetzungen sowie etwaige zu beachtende Fristen finden Sie auf der Seite gegenüber.

Mitarbeiterservice Bayern

Bislang haben sich ca. 20 Prozent der aktiven Beschäftigten unter www.mitarbeiterservice.bayern registriert. Dank des elektronischen Postfachs eröffnet sich diesen Beschäftigten bereits ab dem 20. eines Monats die Einsicht in die Bezügemitteilung. Daneben können auch Beihilfebescheide und Jahressteuerbescheinigungen elektronisch empfangen werden.
Kolleg/innen, die die volldigitale Beihilfe nutzen und Beihilfeanträge über das Portal elektronisch einreichen, profitieren zudem von einer deutlich schnelleren Antragsbearbeitung.

e-Procurement

Die Digitalisierung wirkt sich auch auf das Beschaffungswesen der Geschäftsstellen aus. Wo derzeit z. B. noch Möbelbestellungen per Papier abgewickelt werden, soll künftig ein rein elektronisches Bestellwesen ermöglicht werden. Das Modul „eBeschaffung“ soll ab September 2019 für den Bereich des LfSt getestet werden. Vorerst können die nachgeordneten Dienststellen jedoch selbst keine Bestellungen über das System „eBeschaffung“ aufgeben. Vielmehr melden diese ihren Bedarf per Email an das LfSt. Nur dort werden anschließend die Eingaben in „eBeschaffung“ vorgenommen. Zukünftige Ausbauschritte des Moduls, die eine Eingabemöglichkeit auf Ämterebene vorsehen, sind derzeit in Planung, werden jedoch erst nach einer erfolgreichen Testphase auf Ebene des Lfst folgen (voraussichtlich 2021).

Elektronisches Berichtswesen MISTRAL

Erweiterung der Analyseberichte „Erstveranlagungen“ des AB 01 um Kennzahlen des Servicezentrums
Durch die Aufnahme neuer Kennzahlen in MISTRAL entfallen künftig die seit Einführung der Servicezentren veröffentlichten Papierstatistiken.
Der Hauptpersonalrat hat aus diesem Anlass eine Erörterung durchgeführt. Er hat darauf hingewiesen, dass die Besetzung und Struktur der ZEB-Stellen und der Servicezentren von Amt zu Amt deutlich voneinander abweichen. Durch den Ausweis in MISTRAL wird nunmehr ein Ämtervergleich ermöglicht, der vor diesem Hintergrund keine Aussagekraft besitzt.
Zudem wurde seitens des HPR kritisiert, dass die neuen Kennzahlen für die Steuerung kaum relevant sind.