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HPR-Bericht August-September 2018

Der monatliche Bericht aus dem HPR

Überprüfung und Anpassung der Sachgebietsleiter-Schulungen/Seminare +++ Vollzug des Tarifvertrages TV-L +++ Strukturiertes Interview +++ Anwärtereinstellung im Bereich Landesamt für Finanzen +++ Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bayerischen Beihilfeverordnung +++ Anpassung der Messzahl für Sachbearbeiter +++e Gov-Suite Bayern

Überprüfung und Anpassung der Sachgebietsleiter-Schulungen/Seminare

Wie bereits berichtet, wurden dem Hauptpersonalrat im Zuge der Pilotierung der Auftragsübersicht für Sachgebietsleiter/in hinsichtlich der Überprüfung und Anpassung der Sachgebietsleiterschulungen seitens des Ministeriums Zusagen gemacht. Diese wurden nunmehr durch ein umfangreiches Maßnahmenpaket eingehalten. Dessen Punkte sind im Wesentlichen:
Im Rahmen des Pflichtseminars „Verwaltung/Verwaltungsmanagement“ werden in 2 Einheiten unter anderem die Regelungen unterrichtet, die mit dem Hauptpersonalrat in der Dienstvereinbarung zur „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Leistungsdaten in der Steuerverwaltung“ festgelegt wurden.
Der Führungsworkshop für neu eingesetzte Amtsleitungen wird dauerhaft in den Fortbildungskatalog aufgenommen.
Künftig wird im Rahmen der fachlichen Seminare verstärkt auf das Angebot von Personalführungsseminaren (nichtfachliche Seminare) hingewiesen. Ebenso wird ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen den fachlichen und nichtfachlichen Dozenten stattfinden. Ziel ist es, in allen Seminaren eine Sensibilisierung hinsichtlich des Umgangs mit Führungsinstrumenten zu erreichen.
Um den Schulungserfolg zu optimieren, wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehmer/innen über die Inhalte der nichtfachlichen Seminare z.B. im Kreis der Sachgebietsleiterbesprechungen berichten sollen.
Weiterhin verweist das Ministerium auf die Möglichkeit der Einholung eines Führungsfeedbacks im Rahmen der Selbststeuerung der Sachgebietsleiter/innen. Die Führungskräfte könnten auf diesem Wege Verbesserungsmöglichkeiten im eigenen Führungsverhalten erkennen. Hierzu wird den Amts- und Sachgebietsleitern/innen ein Leitfaden und ein Fragebogenmuster zur Verfügung gestellt.
Das Thema „Führungsverantwortung im Umgang mit Kontroll- und Steuerungsinstrumenten“ wird im bestehenden Seminar „Digitales Arbeiten für Sachgebietsleitungen“ ergänzt.
Diese Maßnahmen sind aus Sicht des Hauptpersonalrats notwendig, da auch Sachgebietsleiter/innen bei der Einführung neuer Arbeitsmethoden durch ausreichende Schulungsmöglichkeiten unterstützt werden müssen. Es gilt, das bestehende Angebot stetig weiterzuentwickeln, um den Veränderungen der digitalen Arbeitswelt Rechnung zu tragen.

Vollzug des Tarifvertrages TV-L

Samstag als Werktag im Sinne des TV-L
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20.9.17 entschieden, dass auch der Samstag als Werktag im Sinne des §6 III S.3 TV-L gilt. Von dieser Rechtsprechung sind alle Kolleginnen und Kollegen im Schichtdienst betroffen. Ohne diese Regelung, die ab 20.September 2017 anzuwenden ist, müssten an Feiertagen, die auf einen Samstag fallen, die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden an einem anderen Tag abgeleistet werden.

Strukturiertes Interview

Ergebnisse der Arbeitsgruppe
Mit Schreiben vom 11. Juli 2018 wurden seitens des Ministeriums die Ergebnisse der durch den HPR initiierten Arbeitsgruppe zum Strukturierten Interview nochmals konkretisiert. So kann künftig ein erfolgreich absolviertes Praktikum das strukturierte Interview ersetzen, wenn dem Praktikanten/der Praktikantin in einem Praktikumszeugnis attestiert wird, für die Aufgaben in der Steuerverwaltung persönlich geeignet zu sein.
Des Weiteren kann bei Beamtinnen und Beamten, die bereits in der 2. QE beschäftigt waren, auf das strukturierte Interview für die 3.QE verzichtet und an dessen Stelle auf Aussagen in dienstlichen Beurteilungen zurückgegriffen werden. Im Ergebnis führen diese erarbeiteten Regelungen zu einer deutlichen Aufwandsreduzierung, die seitens des HPR begrüßt wird.

Anwärtereinstellung im Bereich Landesamt für Finanzen

Der Hauptpersonalrat wurde darüber informiert, dass das Landesamt für Finanzen ermächtigt wurde, aus dem Teilnehmerkreis der Auswahlprüfung für den Einstieg in der 3. QE insgesamt 56 Bewerber einzustellen. Die Einstellungen im Bereich der 2. QE wurden auf insgesamt 110 Bewerber erhöht.

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bayerischen Beihilfeverordnung

Finanzminister Albert Füracker hat im Mai mit dem Bayerischen Beamtenbund ein Beihilfepaket vereinbart. Der Hauptpersonalrat ist zwischenzeitlich über die bevorstehende Änderung der Beihilfeordnung informiert worden. Diese sieht unter anderem eine Anhebung der beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilbehandlungen im Schnitt um ca. 30% vor. Künftig werden auch Sehhilfen über das 18. Lebensjahr hinaus mit bis zu 92,50 Euro in der Beihilfe berücksichtigt. Im Zuge der geplanten Änderung werden zudem Vorgaben aufgehoben, die die bisherige Antragstellung in Papierform eingeschränkt haben.

Landesamt für Finanzen – Bezügestelle Besoldung h4. Anpassung der Messzahl für Sachbearbeiter

Eine Innenrevision im Landesamt für Finanzen ergab, dass die aktuelle Messzahl von 1.705 Fällen/VAK bei einer Sachbearbeitung in der Bezügestelle Besoldung ohne Kindergeldbearbeitung nicht mehr zutreffend ist. Vor diesem Hintergrund beabsichtigte das Ministerium eine Anpassung der Messzahl. Mit dem Hauptpersonalrat wurde vereinbart, diese auf 1.754/VAK-Fälle anzuheben.

eGov-Suite Bayern

Über die aktuellen Entwicklungen bei der eAkte in Bayern konnte sich die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte in einer Sitzung informieren. Im Jahr 2013 wurde im Ministerrat beschlossen, die eGov-Suite Bayern als einheitliches Softwareprodukt für alle Ressorts einzusetzen. Im Juli 2016 ist die Projektleitung dann vom StMI zum StMFLH übergegangen. Mittlerweile gibt es vier produktive Systeme:
Verwaltungsdomäne – Betrieb durch IT-DLZ
Justizdomäne – Betrieb durch das IT-DLZ
Elektronisches Kriminalarchiv – Betrieb durch das Rechenzentrum der Polizei
Verfassungsschutz – Eigenbetrieb.
Insgesamt arbeiten mittlerweile rund 37.000 Nutzer mit der eGov-suite Bayern. Neben 2 Millionen Akten sind rund 65 Millionen Schriftstücke allein in der Verwaltungsdomäne gespeichert. Erfreulich ist die gute Barrierefreiheit der Software, die auch durch ein entsprechendes Gutachten der Stiftung Pfennigparade bestätigt wurde. Daneben können Mitarbeiter grundsätzlich von einer schnelleren Aktenbearbeitung oder z.B. durch bessere Telearbeitsmöglichkeiten profitieren.
Entwicklungsschwerpunkte für das Jahr 2018 sind die bessere Integration der eAkte in die Office Produkte und die Weiterentwicklung der mobilen Clients. Zudem soll die grafische Oberfläche nach einer Analyse des Anwenderverhaltens verschlankt werden. Ziel für das Jahr 2019 ist die Einführung eines sogenannten Responsive Designs.
Wichtig ist allerdings, dass die eGov Suite Bayern keine Fachanwendungen (z.B. UNIFA im Bereich der Steuer) ersetzen wird. Der Hauptanwendungsbereich wird daher in unserem Ressort hauptsächlich im Ministerium und den Mittelbehörden liegen.