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HPR Bericht August-September 2017

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Hermann Abele

Einstellungsermächtigung 2018 für den Bereich der 2.QE Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen fachlicher Schwerpunkt Steuer +++ Einstellungsermächtigung 2018 für den Bereich der 2.QE Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen fachlicher Schwerpunkt Staatsfinanz +++ Verordnung zur Änderung der Bayerischen Beihilfeverordnung +++ Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts +++ Aufbau einer Verbindungsdatei +++ Elektronisches Berichtswesen Mistral: Neue Kennzahlen +++ Zugriffsberechtigungen Umsatzsteuerstelle +++ Fehlzeitenbericht 2016 +++ Behördenverlagerung in den Landkreis Rhön–Grabfeld +++ Einigung bei der Pilotierung der Auftragsübersicht für Sachgebietsleiter +++ Erstattung der Kosten für Bildschirmbrillen

Einstellungsermächtigung 2018 für den Bereich der 2.QE Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen fachlicher Schwerpunkt Steuer

Für das Einstellungsjahr 2018 wurde das Bayerische Landesamt für Steuern ermächtigt 648 Bewerber/innen (davon 108 eingliederungsberechtigte Soldaten/innen auf Zeit sowie 7 schwerbehinderte Bewerber/innen) bei erfüllen der Voraussetzungen als Steuersekretäranwärter/innen einzustellen.

Einstellungsermächtigung 2018 für den Bereich der 2.QE Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen fachlicher Schwerpunkt Staatsfinanz

Für das Einstellungsjahr 2018 wurde das Bayerische Landesamt für Finanzen ermächtigt 99 Bewerber/innen (davon 16 eingliederungsberechtigte Soldaten/innen auf Zeit sowie 1 schwerbehinderte Bewerber/innen) bei erfüllen der Voraussetzungen als Regierungssekretäranwärter/innen einzustellen.

Verordnung zur Änderung der Bayerischen Beihilfeverordnung

Die Beihilfevorschriften wurden mit Bekanntmachung des Bayerische Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 24. Juli 2017 geändert. Im Wesentlichen werden hierdurch die Vorgaben des ersten, zweiten und dritten Pflegestärkungsgesetzes umgesetzt.
Wie bereits im Jahr 2015 in der gesetzlichen Pflegeversicherung geschehen, erfolgt nunmehr auch im Beihilferecht die Umstellung von drei auf fünf Pflegestufen und gleichzeitig die Anhebung der Höchstbeträge für bestimmte Leistungen. Soweit die beihilferechtlichen Höchstbeträge höher liegen, gelten diese auch künftig.

Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts

Das Ministerium hat den HPR über die wesentlichen Neuerungen des Mutterschutzrechtes informiert. Die Mutterschutzfrist bei der Entbindung eines Kindes mit Behinderung beträgt statt 8 Wochen ab dem 30. Mai 2017 12 Wochen. Darüber hinaus enthält das Gesetz Verbesserungen im Bereich des betrieblichen Gesundheitsschutzes der schwangeren oder stillenden Frau, die für den Arbeitgeber künftig zu beachten sind.

Aufbau einer Verbindungsdatei

Der bereits laufende Aufbau einer bundeseinheitlichen Grundstücksdatenbank stellt für die bayerischen Finanzämter eine erhebliche Arbeitsbelastung dar. Bislang konnte zur Unterstützung für diese Zwecke auf Aushilfskräfte zurückgegriffen werden (Minijob). Mit FMS vom 05. Juli 2017 zeigt sich das Ministerium nunmehr damit einverstanden, dass – sollte der notwendige Bedarf an geringfügig Beschäftigten nicht gedeckt werden können – auch befristete Einstellungen vorgenommen werden können. Diese Regelung gilt uneingeschränkt für alle bayerischen Ämter.

Elektronisches Berichtswesen Mistral: Neue Kennzahlen

Im Zuge der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wird eine deutliche Steigerung der Autofall-Quote angestrebt. Langfristig soll das Ziel von 50 % erreicht werden.
Um künftig nachverfolgen zu können, an welcher Stelle die vollautomatische Verarbeitung eines Falles abgebrochen wird, ist eine Definition des „Autofalles“ zwingend erforderlich. Mit FMS vom 11. Juli 2017 erfolgt daher eine eindeutige Klassifizierung der unterschiedlichen Fallerledigungen. Diese Zahlen werden künftig im Berichtswesen MISTRAL neu ausgewiesen und eröffnen die Möglichkeit Mängel im technischen Ablauf zu erkennen und zu verbessern.
Der HPR hat darauf hingewiesen, dass die neuen Analysekennzahlen keine Kennzahlen darstellen, die sich für das klassische Controlling eignen. So können schon aufgrund der unterschiedlichen Besetzung der ZEB Stellen unter den einzelnen Ämtern keine Vergleiche angestellt werden.

Zugriffsberechtigungen Umsatzsteuerstelle

Um ihre dienstlichen Aufgaben in der Umsatzsteuerstelle vollumfänglich erfüllen zu können, benötigen die Bearbeiter/innen Zugriff auf bestimmte überregionale Daten. Der Hauptpersonalrat hatte auf diese Notwendigkeit hingewiesen. Nach eingehender Überprüfung ordnet das Finanzministerium nunmehr an, dass den Beschäftigten in den Umsatzsteuerstellen bei insgesamt 39 Einzelschlüssen ein bayernweiter Zugriff eingerichtet wird.

Fehlzeitenbericht 2016

Die durchschnittlichen Ausfallzeiten wegen Erkrankungen des staatlichen Personals lagen im vergangenen Jahr mit 10,7 Tagen auf einem weiterhin niedrigen Niveau und deutlich unter den Werten der Privatwirtschaft.
Im Bereich des Finanzressorts stieg die Zahl der durchschnittlichen Krankheitstage um 0,5 auf 12,8 Tage leicht an. Ursächlich für diesen Anstieg könnte unter anderem die Grippewelle des Jahres 2016 sein, die stärker grassierte als im Vergleichszeitraum 2014 und zudem mehr berufstätige Menschen traf. Eine Analyse der Zahlen zeigt, dass vor allem die Kurzzeiterkrankungen seit 2001 stetig angestiegen sind, während im Bereich der Erkrankungen mittlerer Dauer und der Langzeiterkrankungen deutliche Schwankungen festzustellen sind.
Die seit Jahren erkennbare Tatsache, dass die Krankheitstage in den unteren Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen erheblich höher ist und in die höheren Besoldungsgruppen hinein abnimmt, hat sich bestätigt. Ähnlich verhält es sich bei der Dauer der Erkrankungen. Auch wenn die Zahlen des Fehlzeitenberichts 2016 im Vergleich zur Privatwirtschaft erfreulich sind, muss die Gesundheit der Beschäftigten weiterhin im Fokus des Dienstherrn bleiben. Dieses Ziel wird nicht nur durch ein professionelles Gesundheitsmanagement, sondern auch durch Grundsätze der Personalentwicklung, wie eigenständige und abwechslungsreiche Tätigkeit, Mitsprache und Mitentscheidung und kompetente Personalführung erreicht.

Behördenverlagerung in den Landkreis Rhön – Grabfeld

Das Konzept der Heimatstrategie sah bislang eine Auslagerung des Finanzamts Nürnberg-Süd mit 50 Beschäftigten an eine neue Bearbeitungsstelle nach Bad Neustadt a.d. Saale vor. Dieser Beschluss wurde geändert. Die vorgesehene Bearbeitungsstelle wird am neuen Standort Bad Königshofen eröffnet. Das Ministerium versicherte dem HPR, dass die Standortverschiebung nicht zulasten der Beschäftigten gehen werde. Darüber hinaus werden die geplanten baulichen Verbesserungen im Finanzamt Bad Neustadt trotz der Standortverschiebung erfolgen können.

Einigung bei der Pilotierung der Auftragsübersicht für Sachgebietsleiter

Wie bereits in der Ausgabe 7/2017 berichtet, beschäftigte sich der HPR seit längerem mit der Einführung der UNIFA-Auftragsübersicht für Sachgebietsleiter. Der HPR hat sich inzwischen mit dem Ministerium auf das weitere Vorgehen geeinigt. Die Verwaltung erkennt die seitens des HPR vorgebrachten Eckpfeiler an. Während der Pilotierung wird daher nicht nur vom HPR ein Augenmerk darauf gerichtet sein, dass die Selbststeuerung der Beschäftigten erhalten bleibt. Des Weiteren darf die Auftragsübersicht nur unter Beachtung der mit dem HPR abgeschlossenen Dienstvereinbarung genutzt werden (siehe AIS: Themen/Personalrat/Hauptpersonalrat/Dienstvereinbarungen/“Dienstvereinbarung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Leistungsdaten in der Steuerverwaltung“). Somit tragen die Sachgebietsleiter/innen besondere Verantwortung beim Einsatz der Auftragsübersicht. Die Verwaltung sicherte dem HPR zu, die Sachgebietsleiter/innen hinsichtlich dieser besonderen Führungsverantwortung zu sensibilisieren. Dies wird künftig zum einen in Sachgebietsleiterschulungen und zum anderen per FMS und im einführungsbegleitenden Leitfaden zur Auftragsübersicht SL erfolgen.

Erstattung der Kosten für Bildschirmbrillen

Dem Rahmenvertrag mit dem Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptikerhandwerks über die Versorgung der Beschäftigten des Freistaates Bayern mit Bildschirmbrillen sind inzwischen weitere Optiker beigetreten. Die Liste ist unter folgender Adresse abrufbar: www.bybn.de Rubrik: Personalwesen.