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HPR Bericht April 2021

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Hermann Abele und Florian Köbler

Personalratsarbeit während der Corona-Pandemie +++ Personalversammlungen +++ Durchführung der systematisierten Auswahlgespräche sowie der Strukturierten Interviews für den Einstieg in der 2. QE Steuerverwaltung

Personalratsarbeit während der Corona-Pandemie

Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und des Bayerischen Kabinetts haben zu einer Verlängerung des sogenannten Lockdowns bis 18. April 2021 geführt – vorerst. Denn kaum war dieser Beschluss gefasst, entbrannte angesichts der stark ansteigenden Inzidenzwerte auf Bundesebene bereits eine erneute Diskussion über einen unter Umständen notwenigen härteren Lockdown.
Mit diesen Rahmenumständen müssen wir alle seit über einem Jahr Pandemie leben. Wir sind gezwungen, unseren Alltag im Privat- und Arbeitsleben gravierend zu ändern. Eine Erschwernis und Belastung für alle Beschäftigten der Finanzverwaltung. Und trotz aller Widrigkeiten erfüllen die Kolleginnen und Kollegen der Finanzverwaltung zuverlässig ihre Pflicht. Dies verdient Anerkennung.
Der Hauptpersonalrat blieb in diesem schwierigen Jahr, da aufgrund der Corona-Arbeitsschutzverordnung Präsenzsitzungen mangels ausreichend großer Säle für 19 Personen im Finanzministerium nicht möglich waren, über den Weg der Vorstandsermächtigung weiterhin handlungsfähig.
Die Zulässigkeit von Video- und Telefonkonferenzen als Ersatz für Präsenzsitzungen ist in der Literatur zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz bis heute umstritten. Mit FMS vom 25.03.2020 schaffte das Ministerium jedoch eine Legitimation, die den Personalratsgremien grundsätzlich digitale Sitzungen und somit einen Austausch im Gremium ermöglicht.
Eine digitale HPR-Sitzung scheiterte bislang dennoch, da es keine Videokonferenz-Plattform gab, die auf allen Dienstrechnern der verschiedenen Bereiche des Ressorts eingesetzt werden konnte. Wie zu erwarten war, stellten die Finanzämter mit UNIFA dabei das größte Problem dar.
Eine Überprüfung hat nunmehr ergeben, dass eine Sitzung des HPR als Videokonferenz über den IT-DLZ-Buchungsautomaten unter Verwendung privater Endgeräte durchgeführt werden kann.
Der Hauptpersonalrat konnte somit am 31. März 2021 wieder in voller Besetzung digital tagen und beschäftige sich unter anderem mit einem Disziplinarverfahren im Stufenverfahren. Da es sich hierbei wie auch bei Beförderungsanfragen etc. um Einzelpersonalien handelt, kann an dieser Stelle nicht darüber berichtet werden.

Personalversammlungen

Neben den Personalratssitzungen sind Personalversammlungen ein wichtiger Bestandteil der Personalratsarbeit, um alle Kolleginnen und Kollegen entsprechend informieren zu können. Diese müssen gemäß Art. 49 BayPVG einmal in jedem Kalenderhalbjahr stattfinden. Gleiches gilt für die Jugend- und Auszubildendenversammlungen, die gemäß Art. 63 BayPVG einmal jährlich und gemäß §31 WO im Vorfeld von JAV-Wahlen stattfinden müssen. Im zurückliegenden Jahr war deren Durchführung jedoch aufgrund der Corona-ArbschV nicht möglich. Die örtlichen Personalratsgremien behalfen sich mit der Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten im Intranet bzw. AIS. Dies ist jedoch kein adäquater Ersatz für Personalversammlungen; auch hier muss seitens des Dienstherrn an digitalen Lösungen gearbeitet werden.

Durchführung der systematisierten Auswahlgespräche sowie der Strukturierten Interviews für den Einstieg in der 2. QE Steuerverwaltung

Der Hauptpersonalrat wurde darüber informiert, dass die noch ausstehenden systematisierten Auswahlgespräche und Strukturieren Interviews für den Einstieg in der 2. QE digital mithilfe des Programms YuLinc durchgeführt werden sollen.