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HPR-Bericht April 2019

Der monatliche Bericht aus dem HPR

Mündliche Prüfung 3. QE Steuer +++ Behördensatelliten +++ Gleichstellungskonzept +++

Mündliche Prüfung 3. QE Steuer

Der Hauptpersonalrat wurde über eine Änderung im Bereich der mündlichen Prüfung informiert. Nach einer Änderung des § 44 Abs. 5 S.2 der Steuerbeamtenausbildungs- und Prüfungsordnung (StBAPO) durch die 5. Verordnung zur Änderung der StBAPO (BGBL 2019 Teil I Nr. 6) sowie der darin enthaltenen Übergangsregelung in § 53 StBAPO hat das Landesamt für Steuern beschlossen, die Prüfungszeit der mündlichen Prüfung für den Einstieg in der 3. QE Fachrichtung Steuer ab dem Prüfungsjahr 2019 von bisher 60 auf 45 Minuten je Prüfling zu verkürzen. In der Folge können bei gleicher Gesamtdauer bei einem Prüfungstermin nun bis zu vier Anwärter/innen gleichzeitig geprüft werden, was zu einer Reduzierung der Anzahl der erforderlichen Prüfungen führt. Dies ist aus Sicht des HPR sehr begrüßenswert, da es im Hinblick auf die derzeitigen Ausbildungszahlen immer schwerer fällt, die hohe Zahl an entsprechend qualifizierten Prüfern/-innen zu gewinnen. Für den HPR stellt die Neuregelung eine organisatorische Erleichterung dar, da so sichergestellt werden kann, dass in den Prüfungen jeweils ein Vertreter des HPR wie bisher gem. Art. 69 Abs. 4 BayPVG mit beratender Stimme teilnimmt.

Behördensatelliten

Wie im letzten HPR Bericht dargestellt laufen bereits die Planungen über ein einheitliches Designkonzept für die einzelnen Behördensatelliten. Nun wurde die ARGE-HPR darüber informiert, dass die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) für den Standort Altötting einen potentiellen Standort gefunden hat, der nach Möglichkeit innerhalb der nächsten Monate bezugsfertig sein könnte. Bei einer Ortsbesichtigung ergaben sich gerade im Hinblick auf die Barrierefreiheit noch einige Änderungswünsche, die es nun umzusetzen gilt.

Gleichstellungskonzept

Dem HPR wurde der Entwurf des Bayerischen Gleichstellungskonzepts 2018 – 2023 übersandt. Gemäß Art. 4 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes sind die Dienststellen aufgefordert, alle fünf Jahre im Rahmen ihrer dienst- und arbeitsrechtlichen Zuständigkeit ein Gleichstellungskonzept zu erstellen. Ziel ist es, die Chancengleichheit von Frauen und Männern in der staatlichen Verwaltung zu fördern und damit gesellschaftspolitisch gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu sichern. Gerade in Bereichen, in denen Frauen in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, soll eine Erhöhung des Frauenanteils angestrebt werden. Weiteres Ziel des Gesetzes ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranzubringen. Ausgangspunkt des Gleichstellungskonzepts ist die Darstellung der derzeitigen Situation der Beschäftigten in Sachen Personal-Ist, Teilzeitbeschäftigung, Beförderungen und Höhergruppierungen, Bewerbungen und Einstellungen, Fortbildung und Leistungskomponenten der Besoldung bzw. der Bezahlung aufgeteilt jeweils hinsichtlich der einzelnen Tätigkeitsbereiche.
Ein weiteres Kapitel beschäftigt sich mit Frauen in Führungsfunktionen im Geschäftsbereich. Darin wird berichtet, dass es gelungen ist, in allen Ministerien in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gleichstellungsbeauftragten ressortspezifische Vorgaben zu erarbeiten. Im Vergleich zum Jahr 2013 konnte so der Frauenanteil an Führungsfunktionen bis zum Jahr 2017 von 27,31 % auf 34,64 % gesteigert werden.
In einem weiteren Schwerpunkt des Konzepts wird über bereits durchgesetzte Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern berichtet. Gerade die Aufrechterhaltung der Verbindung zum Beruf bei Beurlaubten und Verbesserungen im Bereich der Fortbildung werden dargelegt.
Bei den Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird darauf hingewiesen, dass den Beschäftigten des Geschäftsbereichs oftmals die Möglichkeit eingeräumt werden kann, die Arbeitsleistung teilweise von zu Hause aus zu erbringen. Eine solche Gestaltung liegt sowohl im Interesse der Beschäftigten als auch des Dienstherrn. Hierfür seien Telearbeitsplätze geschaffen worden, die es Beschäftigten ermöglichen, trotz fehlender oder eingeschränkter Kinderbetreuungsmöglichkeiten wieder in den Beruf einzusteigen.
Besonders hervorgehoben wird auch das Instrument der Teletage (Flexitage), das nach einer erfolgreichen Pilotphase für den Bereich der Dienststelle des Finanzministeriums mit einer Dienstvereinbarung nun dauerhaft eingeführt wurde. Hierbei wird im Interesse der Beschäftigten, die nicht die Voraussetzungen zur Gewährung alternierender Telearbeit erfüllen, die Möglichkeit eröffnet, bis zu insgesamt 22 Teletage in einem Kalenderjahr in Anspruch zu nehmen. Die Beschäftigten können dabei an einzelnen Arbeitstagen den Dienst an einem häuslichen Arbeitsplatz leisten.
Das letzte Kapitel des Gleichstellungskonzepts widmet sich den geplanten Vorhaben für die Zukunft. Hier wird besonders betont, dass sämtliche Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung und flexibler Modelle der Arbeitsorganisation ausgeschöpft werden sollen.

Mit der Veröffentlichung des finalen Gleichstellungskonzepts 2018 bis 2023 ist in Bälde zu rechnen.