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HPR Bericht April 2015

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Florian Köbler

Leitlinien Personalentwicklung +++ BayZeit +++ Verfahren VIVA lesende Zugriffe +++ Neuorganisation Crashkurse +++ Heimatstrategie Behördenverlagerungen +++ Beförderungseignung nach A13 im Dienstzeig „AV“ +++ Abgeltung Erholungsurlaub

Leitlinien Personalentwicklung

Durch die Umbenennung des Staatsministeriums der Finanzen in „Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wurde es notwendig die zum 01. Januar 2011 in Kraft getretenen Leitlinien Personalentwicklung für die Beamtinnen und Beamten der Steuerverwaltung redaktionell zu überarbeiten. Daneben wurden Änderungen eingefügt, die bereits mit dem Hauptpersonalrat abgestimmt waren und in der Praxis auch bereits berücksichtigt werden. Weitere Punkte wurden präziser formuliert. Dem HPR ging nun der Entwurf dieser Neuausgabe zu. In dieser werden nun beispielsweise die neuen Auswahl- und Beförderungsgrundsätze oder die neu geschnittenen und insgesamt erheblich erweiterten Arbeitsgebiete im Landesamt für Steuern erfasst. Auch die Berücksichtigung eines Arbeitsbereichswechsels innerhalb eines Jahres nach Ende der Ausbildung wurde mit aufgenommen. So ist nun fixiert, dass eine Versetzung an das Landesamt für Steuern bzw. ein Wechsel in die Dienstzweige Betriebsprüfung oder Steuerfahndung direkt (bzw. innerhalb eines Jahres) nach Ausbildung nun als Arbeitsbereichswechsel gewertet wird. Die Neuausgabe wird in Kürze im AIS veröffentlicht werden.

BayZeit

Das Verfahren BayZeit beschäftigt den HPR nur schon geraume Zeit. Durch die Umstrukturierung im Bereich des StMFLH ist das Verfahren nun in den Zuständigkeitsbereich von Referat 72 gekommen, mit dem der HPR nun eine Erörterung führen konnte, um über die neuesten Entwicklungen und das geplante Rollout bei den Finanzämtern informiert zu werden. Startpunkt für das Verfahren BayZeit war ein Ministerratsbeschluss aus dem Jahr 2005. Der Ministerratsbeschluss hatte damals auf einer Empfehlung des BORH beruht, die Zeiterfassung bayernweit einheitlich zu regeln, um Synergieeffekte auszunutzen und Kosten zu sparen. Im Jahr 2008 wurde dann eine Softwarelösung der Firma Breitenbach gekauft, die auf die bayerische Staatsverwaltung zugeschnitten werden sollte. BayZeit ist nun seit mehreren Jahren in anderen staatlichen Verwaltungen in Bayern im Einsatz. In der Vergangenheit war es immer wieder zu Verzögerungen und Problemen gekommen. BayZeit soll nun auf die Finanzämter ausgerollt wirden. Problematisch war vor allem die fehlende Schnittstelle zu Acustig bei den Finanzämtern, die einen hohen manuellen Eingabeaufwand nach sich zieht. Nun wurde uns aber mitgeteilt, dass diese Schnittstelle nunmehr von Seiten des LfF programmiert sei. Weiter sei nun eine neue webbasierte Version von BayZeit entwickelt worden, die moderner und vor allem barrierefrei sei. Diese wirde aber erst im Laufe des Jahres auf die staatlichen Verhältnisse angepasst. Bis dahin soll allerdings noch die alte Version eingesetzt werden. Der HPR hätte es begrüßt, wenn der geplante Rollout erst mit der neuen Version und der vorhandenen Acustig Schnittstelle erfolgen würde. Auf Bitte des HPR wurde allerdings zugesichert ausreichende Schulungen für BayZeit anzubieten. Weiter wurde auf Nachfrage durch das StMFLH klargestellt, dass das Programm BayZeit an die bestehenden Dienstvereinbarungen anzupassen sei.

Verfahren VIVA lesende Zugriffe

Wie bereits berichtet wird das Personalverwaltungsverfahren VIVA stark ausgeweitet. Hierdurch entstehen viele zusätzliche neue Zugriffsmöglichkeiten. Nach einer bestehenden Dienstvereinbarung zwischen dem HPR und dem StMFLH war bisher die Protokollierung von lesenden Zugriffen ausgeschlossen. In der Gegenwart sind jedoch die Themen IT Sicherheit, Datendiebstahl und unerlaubte Zugriffe immer mehr in den Fokus gerückt. Auch durch den Fall Hoeneß ist man auf diesem Gebiet immer sensibler. Um die Beschäftigten vor ungerechtfertigten Anschuldigungen zu schützen, bzw. im Einzelfall Nachweise für einen Missbrauch zu führen, will nun das StMFLH die Protokollierung von lesenden Zugriffen einführen. Der HPR steht dem nicht ablehnend gegenüber, will jedoch in der Dienstvereinbarung dazu klare Regeln schaffen. Dies wird man zusammen mit der aufgrund der Integration der Finanzämter notwendig werdenden Änderung der Dienstvereinbarung vollziehen. Bis dahin gilt die bisherige Dienstvereinbarung.

Neuorganisation Crashkurse

Aufgrund der stetig steigenden Ausbildungszahlen wird es organisatorisch immer schwieriger den Crashkurs der 3. QuE am Fachbereich räumlich und zeitlich unterzubringen. Entgegen den ursprünglichen Planungen konnte der HPR nun in Zusammenarbeit mit dem StMFLH einen sehr guten Kompromiss erreichen. Es wird zu einer geringfügigen zeitlichen Reduzierung des Crashkurses von bisher 100 Unterrichtseinheiten auf 90 kommen. Hierfür werden bereits im Vorfeld zu bearbeitende Übungsaufgaben verteilt, die dann in den ersten Crashkursstunden besprochen werden können. Hierdurch entfällt die Einlesezeit. An dieser Stelle nochmals ein Dankeschön an alle an der konstruktiven Lösung Beteiligten.

Heimatstrategie Behördenverlagerungen

Wie in der Regierungserklärung angekündigt wurde auch der Hauptpersonalrat über die geplanten Behördenverlagerungen und den Entwurf des hierfür vorgesehenen Personalrahmenkonzepts beteiligt. Der Hauptpersonalrat hat nun bis 16. April Zeit Stellung zu nehmen. Um die Gedanken der betroffenen Personalvertretungen besser einfließen lassen zu können hat der HPR diese um Stellungnahme gebeten. Mittlerweile sind diese auch vollumfänglich eingegangen. Weiter konnte der HPR eine erste informative Erörterung mit Vertretern der Abteilungen II, III, V und VII des StMFLH führen. In dieser zeigte der HPR vor allem auf, dass das Finanzressort im Vergleich zu anderen Ressorts über alle Maße von den geplanten Verlagerungen getroffen werde. Ursprünglich sei man von ressortübergreifend 1.500 zu verlagernden Personen ausgegangen. Nun müsse alleine das Finanzressort in der Summe 814 Arbeitskräfte und 630 Studierende verlagern. Es sei daher sehr wichtig den Zeitrahmen von 10 Jahren auszunutzen, um die Altersfluktuation bestmöglich mit auszunutzen. Weiter sei es von entscheidender Bedeutung das Vertrauen in das Personalrahmenkonzept zu stärken. Dies wurde von Seiten des StMFLH zugesichert. Der Hauptpersonalrat wird sich mit den einzelnen geplanten Maßnahmen eingehend befassen, sie bewerten und gegenüber dem StMFLH unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Personalräte Stellung beziehen. Von besonderer Bedeutung wird die laufende und enge Einbindung der Personalvertretung auf allen Ebenen sein.

Beförderungseignung nach A13 im Dienstzeig „AV“

In den Beurteilungsrichtlinien ist formuliert, dass im Dienstzweig „Allgemeine Verwaltung“ der Steuerverwaltung eine Beförderungseignung für ein Amt nach der Besoldungs-gruppe A13 nur dann vergeben werden könne, wenn die Beamtin bzw. der Beamte im Beurteilungszeitraum dauerhaft mit der Sachgebietsleitung betraut war und zugleich die Führungseignung für die Tätigkeit als Sachgebietsleiter/-in zuerkannt wird. Die dauerhafte Betrauung ist dann gegeben, wenn eine mindestens einjährige Sachgebietsleitertätigkeit mit entsprechender Bewährung vorliegt. Der HPR hält diese Voraussetzung für grundsätzlich richtig und angebracht. Problematisch war jedoch in der Praxis, dass die entsprechende Personengruppe im ungünstigsten Fall bis zu drei Jahre auf die nächste periodische Beurteilung warten musste, um eine Beförderungseignung nach A13 erhalten zu können. Nachdem der HPR diese Problematik an das StMFLH herangetragen hatte, wurde nun eine gute Lösung gefunden. So ist beabsichtigt, künftig eine Bewährungsbeurteilung als Sachgebietsleiter im Dienstzweig „Allgemeine Verwaltung“ durchzuführen. Bei der nächsten Änderung der Beurteilungsrichtlinien soll eine entsprechende Regelung aufgenommen, aber bereits jetzt wie folgt verfahren werden: Zum 1.6. eines Jahres werden für alle A12 Beamten, die am 31.5. des Jahres mindestens ein Jahr als Sachgebietsleiter tätig waren, Bewährungsbeurteilungen als Sachgebietsleitung erstellt. Die Bewährungsbeurteilung als Sachgebietsleitung ist ab Unterzeichnung verwendbar. Durch diese Regelung können nun die Betroffenen bei entsprechender Beurteilung erheblich schneller in ein Amt der Besoldungsgruppe A13 befördert werden.

Abgeltung Erholungsurlaub

Der HPR wurde darüber informiert, dass die Regelungen zur Abgeltung von krankheitsbedingt vor Beendigung des Beamtenverhältnisses nicht in Anspruch genommenem Erholungsurlaub auch auf den Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX von schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen übertragen werden sollen. Da die Modalitäten dieses Zusatzurlaubs (Entstehung des Anspruchs, Übertragung, etc.) in den Teilhaberichtlinien festgelegt sind, ist auch eine Abgeltung des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen nach § 125 SGB IX nicht in der Urlaubsverordnung, sondern in den Teilhaberichtlinien zu regeln. Eine entsprechende Änderung soll im Rahmen der nächsten Überarbeitung der Richtlinien erfolgen.