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Haushalt 2016

Erfreuliche Verbesserungen in der Finanzverwaltung

Nachdem in Bayern der Haushalt stets als Doppelhaushalt aufgestellt wird, steht normalerweise mit dem jeweiligen Beschluss durch die Abgeordneten des Bayerischen Landtags fest, was der Freistaat Bayern in den folgenden zwei Haushaltsjahren jeweils an Einnahmen erwartet und wieviel er jeweils für welchen Zweck ausgeben will. Im Personalhaushalt bedeutet dies, dass klar ersichtlich ist, welche Anzahl an Stellen in den verschiedenen Ressorts und Einzelplänen in welcher Wertigkeit etc. zur Verfügung steht. Das vor uns liegende Haushaltsjahr 2016 ist das zweite des im Dezember 2014 verabschiedeten Doppelhaushalts 2015/2016 – doch hier wird vieles anders und auch etwas unübersichtlicher sein. So gibt es bereits aus dem beschlossenen Doppelhaushalt heraus neben den im Stellenplan ausgewiesenen Veränderungen für das Jahr 2016 noch solche, die zunächst nur als Sammelansatz beschlossen worden sind. Und im Nachtragshaushalt, der nach Drucklegung dieser Ausgabe vom Landtag beschlossen wird, sind weitere erhebliche Personalmaßnahmen enthalten. Aber der Reihe nach.

Der Stellenplan des Doppelhaushalts sieht für das Jahr 2016 in mehreren Einzelplänen Verbesserungen vor. So können etwa in den Finanzämtern 5 weitere Hebungen nach A 14 erfolgen, im Landesamt für Steuern steigt die Zahl der A 14-Stellen um zwei, die der A 13-Stellen um drei, im Landesamt für Finanzen steigt die Zahl der A 11-Stellen um 2,5, die der A 9+Z-Stellen um drei. Und in der Schlösserverwaltung gibt es zwei Hebungen nach A 11 und eine nach A 9. Daneben erhöht sich die Zahl der Anwärterstellen im Jahr 2016 sowohl im Bereich der Steuer- wie der Staatsfinanzverwaltung um 250 bzw. 19.

Art. 6i Haushaltsgesetz

Das Finanzministerium hat aus dem Pauschalansatz des Art. 6i HHG nunmehr die konkreten Stellenhebungen aus dem Neuen Dienstrecht ermittelt. Die entsprechenden zusätzlichen Beförderungen können zum 1. November 2016 vorgenommen werden. Für das Landesamt für Steuern ergeben sich demnach folgende Stellenhebungen: 1 nach A 9+Z, 1 nach A 10, 2 nach A 11, 3 nach A 12, 2 nach A 13 und 1 nach A 15 (Steuer), sowie im IuK-Bereich 1 nach A 9, 1 nach A 9+Z, 1 nach A 11, 3 nach A 12, 2 nach A 13 und 1 nach A 14. Für die Finanzämter ergeben sich 33 Hebungen nach A 9, 10 nach A 9+Z, 1 nach A 10, 10 nach A 12, 19 nach A 13, 10 nach A 14, 8 nach A 15, 1 nach A 16 und 2 nach A 16+AZ. An der Landesfinanzschule gibt es eine Hebung nach A 9 und im Kapitel 0613 Finanzgerichte eine Hebung nach A 8. Im Landesamt für Finanzen erfolgen 5 Hebungen nach A 9, 3,6 von A9+Z nach A 10, 6 nach A 12 sowie 2 nach A 13. Auch bei der IMBY erfolgt eine Hebung nach A 13, ebenso in der Schlösserverwaltung, wo es auch noch eine Beförderungsmöglichkeit nach A 9 geben wird.

Regierungsentwurf zum Nachtragshaushalt

Mitte September hatte die Staatsregierung ihren Entwurf eines Nachtragshaushalts vorgelegt. Während in aller Regel im Nachtragshaushalt keine Verbesserungen im Stellenplan vorgenommen werden, sah der Entwurf dieses Mal verschiedene Maßnahmen vor, die unter anderem den Herausforderungen durch die Flüchtlingsströme sowie die Behörden- und Aufgabenverlagerungen Rechnung tragen sollten (siehe hierzu bfg-Zeitung 10/2015). Für das Finanzressort von Bedeutung sind 8 zusätzliche Stellen für die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY), 2 Million Euro für Aushilfskräfte zur Unterstützung der Papierlosen Beihilfebearbeitung PSB im LfF, die Streckung der Personalabbauverpflichtungen nach Art. 6b HHG bis 2022 sowie 200 Planstellen (kw-Vermerk 2025) für Zwecke der Behördenverlagerung.

Regierungserklärung vom 15.10.2015

In einer Regierungserklärung zur Flüchtlingspolitik hat die Staatsregierung mehrere Programme vorgestellt, die unter anderem zur Schaffung weiterer 3.772 Stellen führen sollen. Alle Maßnahmen hieraus wurden inzwischen über sogenannte Nachschublisten in die Haushaltsberatungen eingebracht. Neben dem Bau von 1.000 Staatsbedienstetenwohnungen binnen 5 Jahren profitiert das Finanzressort durch 20 zusätzliche Stellen für das Landesamt für Finanzen sowie 10 Stellen für das IT-Dienstleistungszentrum. Damit folgt die Staatsregierung der Argumentation der bfg, dass Personalmehrungen (in welchem Ressort auch immer) auch zu Mehrbelastungen bei unseren zentralen Dienstleistern führen. Leider sind diese Stellen mit einem kw-Vermerk (künftig wegfallend) versehen.

Kabinettsbeschluss vom 24.11.2015

Nach den Terroranschlägen von Paris hat die Bayerische Staatsregierung ein Programm zur Terrorabwehr beschlossen. Neben zusätzlichen Stellen bei der Polizei sollen danach zur besseren Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch bei der Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS) 15 zusätzliche Stellen geschaffen werden. Auch dies noch im Rahmen des Nachtragshaushalts für 2016! Damit wird – wenngleich aus einem anderen Anlass – eine Forderung erfüllt, die die bfg noch im Sommer für den Nachtragshaushalt an Finanzminister Söder gerichtet hatte.

Änderungsanträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Die Oppositionsfraktionen hatten mehrere Änderungsanträge an den Bayerischen Landtag gestellt, die weitere Verbesserungen für die Finanzverwaltung bewirkt hätten.
So hatte die Grünen-Fraktion im Kapitel 0605 (Finanzämter) 260 zusätzliche Anwärterstellen für die 3. QuE, sowie 90 zusätzliche Anwärterstellen für die 2. QuE zur Verringerung der chronischen Unterbesetzung der Steuerverwaltung beantragt.
Die SPD-Fraktion hat sich in drei Änderungsanträgen um Verbesserungen bemüht. Zum einen sollten für die Steuerverwaltung 650 zusätzliche Anwärterstellen geschaffen werden (je zur Hälfte 2. und 3. QuE, um die bisher für Ausbildungszwecke belegten Beamtenstellen freizumachen und damit eine Verbesserung der Ist-Besetzung in den Finanzämtern zu erreichen. Zum anderen sollten nach dem Willen der SPD-Fraktion 1.000 neue Stellen für die Prüfungsdienste der Finanzämter geschaffen werden, was nach Ansicht der Antragsteller dem Staatshaushalt nach Abfluss in den Länderfinanzausgleich 160 Mio.im Jahr bringen könnte. Als drittes hatte die SPD-Fraktion 12 zusätzliche Stellen der 2. QuE für das Landesamt für Finanzen gefordert, um so die Bearbeitungsdauer bei der Beihilfe zu verringern.

Fazit

Das Jahr 2016 wird für unseren Bereich aus den verschiedensten Gründen eine ganze Reihe von Verbesserungen im Personalbereich bringen. Was vor allem fehlt und doch so dringend nötig wäre, sind eine bessere Ausstattung der Bildungseinrichtungen mit hauptamtlichen Dozenten, um den Rekordzahlen an Anwärterinnen und Anwärtern gerecht zu werden, sowie weitere zusätzliche Anwärterstellen, um die Personalsituation weiter verbessern zu können. Spätestens im Doppelhaushalt 2017/2018 muss aber auch hier etwas geschehen.