Grundsteuerreform
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr. Enthaltene Informationen, Regelungen oder Gesetze könnten sich in der Zwischenzeit geändert haben.

Grundsteuerreform

Was lange währt, wird endlich gut?

Lang, lang ist's her: Am 10. April 2018 hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Vorschriften des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen für verfassungswidrig erklärt. Wenn der Gesetzgeber nicht bis Ende 2019 eine Neuregelung zustande bringe, wäre es vorbei mit den Einheitswerten und der Grundsteuer für die Kommunen, so die Karlsruher Richter damals. Nach langem politischem Gezerre, in dem die Bayerische Staatsregierung lange allein auf eine Länderzuständigkeit oder zumindest eine Öffnungsklausel gedrängt hatte, war am 15. November 2019 auf Bundeseben eine Grundsteuerreform verabschiedet und durch eine Grundgesetzänderung auch eine Abweichungsmöglichkeit für die Bundesländer erlaubt. Am 6. Dezember 2020 nun hat die Bayerische Staatsregierung ihren Entwurf eines Bayerischen Grundsteuergesetzes beschlossen. Die Bayerische Finanzgewerkschaft war im Rahmen der Verbändeanhörung aufgefordert, bis 18. Februar 2021 dazu Stellung zu nehmen. Die Bayerische Finanzgewerkschaft ist dem natürlich gern nachgekommen. Gesetzesentwurf wie auch die Stellungnahme der bfg stehen hier zum Herunterladen bereit.

Hier geht’s zum Gesetzesentwurf der Bayerischen Staatsregierung und zur Stellungnahme der Bayerischen Finanzgewerkschaft:

Downloads