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Glückwunsch zum besten Gesetz Deutschlands!

Bayern wird für Neues Dienstrecht ausgezeichnet

Besser spät als nie, könnte man sagen: gut 5 Jahre nach seinem Inkrafttreten wurde das Neue Dienstrecht Bayern zum besten deutschen Gesetz gekürt. Aus diesem Anlass hatte die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung am 13. September nach Berlin eingeladen, wo der Leiter der Dienstrechtsabteilung im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Dr. Alexander Voitl, stellvertretend den ersten Preis bei der zum fünften Mal erfolgten Prämierung entgegennehmen durfte.

Der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung, Staatsekretär Prof. Dr. Günter Krings, wie auch Laudator Prof. Dr. Winfried Kluth hoben die Leistung Bayerns hervor, ein so umfassendes neues Dienstrecht zu schaffen. Andere Bundesländer hätten bei Weitem keine so umfangreiche Reform des Dienstrechts gewagt. Betont wurden weiter der Mut zur Schaffung einer einheitlichen Leistungslaufbahn mit der Möglichkeit zur modularen Qualifizierung als ganz wesentlichem neuen Element und der Reduzierung der Anzahl an Fachlaufbahnen. Aber auch in der Besoldung habe Bayern seine durch die Föderalismusreform gewonnene Zuständigkeit genutzt und die Situation insbesondere auch für Berufseinsteiger verbessert.
Dr. Alexander Voitl bedankte sich für die Auszeichnung und stellte heraus, dass das Gesetzeswerk – immerhin das umfangreichste in der bayerischen Nachkriegsgeschichte – in enger Zusammenarbeit mit den Beschäftigten, namentlich dem Bayerischen Beamtenbund, entstanden sei. Insofern sehe er den Preis auch als Auszeichnung für die Beamtinnen und Beamten in Bayern.
Auch bfg-Vorsitzender Gerhard Wipijewski gehörte zu den Gratulanten.
Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung ist ein 1987 gegründeter Verein, der sich für eine Verbesserung der Rechtssetzung in Bund, Ländern und Gemeinden einsetzt. Mit dem nun zum fünften Mal ausgelobten „Preis für hervorragende Akte und Vorschläge auf dem Gebiet der Gesetzgebung“ soll die Qualität der Gesetzgebung gefördert werden. Zu den Jury-Mitgliedern, die die Einsendungen bewerten, gehört auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle.