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Gesundheit muss an erster Stelle stehen – Servicezentren umgehend schließen

Funktionsfähigkeit lässt sich nur mit gesunden Beschäftigten aufrecht erhalten

Die Corona-Pandemie stellt auch für die bayerische Steuerverwaltung eine große Herausforderung dar. „Wir unterstützen die von Ministerpräsidenten Söder angekündigten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie“, sagte bfg-Vorsitzender Gerhard Wipijewski. Die angekündigten massiven Steuerstundungsmöglichkeiten würden allerdings deutliche Mehrarbeit für die Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern nach sich ziehen. „An oberster Stelle steht für die bfg der Schutz der Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen. Denn nur so lässt sich auch die Funktionsfähigkeit der Finanzämter aufrechterhalten“, so der bfg-Landesvorsitzende. „Wir begrüßen deshalb die schnellen und weitreichenden Regelungen zur Kinderbetreuung und zur Telearbeit. Die bfg und ihre Personalräte stehen im engen Austausch mit der Verwaltung und setze sich für wirkungsvolle und pragmatische Lösungen ein.

„Kein Verständnis haben wir dafür, dass die Servicezentren in den Finanzämtern noch nicht bayernweit geschlossen wurden. Es gibt jetzt Wichtigeres als die Abgabe der Jahressteuererklärung. Außerdem stehen mit dem Postweg und dem ELSTER-Online-Portal geeignete Alternativen zur Verfügung. In unseren Servicezentren haben wir oftmals nicht die Möglichkeit die erforderlichen Schutzempfehlungen einzuhalten. Die Gesundheit der Beschäftigten geht vor. Nur mit gesunden Beschäftigten können wir die anstehenden Herausforderungen bewältigen und auch unserer Kolleginnen und Kollegen, haben Familien, die vor einer Weitergabe des Virus geschützt werden müssen.“

Die Empfehlungen der Bundeskanzlerin und die auf Bundes- und Landesebene beschlossenen Maßnahmen werden zudem konterkariert, wenn insbesondere alte Menschen, Familien mit Kindern und Lehrer sich unter dem Dach der Servicezentren versammeln, wie dies derzeit der fall ist!

Die Bayerische Finanzgewerkschaft bfg fordert Finanzminister Albert Füracker auf, die Servicezentren der bayerischen Steuerverwaltung zum Schutz der Beschäftigten und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes umgehend für die Öffentlichkeit zu schließen.