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„Steuerhinterziehung muss endlich weg vom Image des Kavaliersdelikts!“

Finanzgewerkschaft begrüßt die Absicht die Regeln für Selbstanzeigen zu verschärfen

Die Bayerische Finanzgewerkschaft (bfg) begrüßt Bestrebungen der Länderfinanzminister die Regeln für die Wirksamkeit von Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung zu verschärfen. „Wenn eine Gesellschaft einem Straftäter über das Instrument der Selbstanzeige Straffreiheit gewährt, dann muss der Preis für den Straftäter hoch sein, höher als bisher“, so der Vorsitzende der Bayerischen Finanzgewerkschaft, Gerhard Wipijewski, in München. Eine Möglichkeit hierzu sei die Ausweitung des Zeitraums, für den Steuern nachgezahlt und Entgelte entrichtet werden müssen. Gleichzeitig warnt der bfg-Vorsitzende jedoch davor, die Vorschriften weiter zu verkomplizieren.

Die Bayerische Finanzgewerkschaft bfg sieht das Instrument der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung als einen wirksamen Weg des Staates an bei bestimmten Sachverhalten wie unversteuerten Kapitalerträgen doch noch an zuvor hinterzogene Steuern zu kommen.

Die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige kann jedoch die Defizite im Steuervollzug und der Steuerstrafverfolgung nicht kompensieren, die auf einem immensen Personalmangel beruhen. Denn wie der Bayerische Oberste Rechnungshof wiederholt festgestellt hat, entgehen dem Staat Jahr für Jahr Einnahmen in großer Millionenhöhe durch das Fehlen mehrerer tausend Finanzbeamter, nicht zuletzt auch in den Stellen, die für die Aufdeckung von Steuerhinterziehung von zentraler Bedeutung sind, wie Einkommensteuerveranlagung, Außenprüfungen und Steuerfahndung.

Zudem verstärkt die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige bei den Bürgern vielfach den Eindruck, Steuerhinterziehung sei keine Straftat, sondern ein minder schweres Vergehen, das man wieder heilen kann. Diesem Eindruck muss im Interesse der Mehrheit der ehrlichen Steuerzahler entgegengewirkt werden – aber auch im Interesse der Staatsfinanzen. Deshalb müssen die Folgen einer strafbefreienden Selbstanzeige ausgeweitet werden. Oder wie es der bfg-Vorsitzende sagt: „Der Preis für eine mögliche Straffreiheit muss erhöht werden.“

Was die Finanzämter und deren Beschäftigte nicht brauchen können, ist dagegen eine weitere Verkomplizierung der Vorschrift! Denn wie nicht zuletzt der Fall Hoeneß zeigt, ist bereits die bestehende Regelung in ihrer Anwendung höchst anspruchsvoll, und dies nicht nur für den – reuigen – Steuerhinterzieher, sondern auch für die Beschäftigten der Finanzämter.

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Pressemitteilung vom 2. Januar 2014873,9 KB