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Erhebliche Stellenmehrungen in Aussicht gestellt!

bfg-Vorsitzender erörtert mit Minister Söder den aktuellen Stand der Behördenverlagerungen

Seit der Bekanntgabe des Konzepts zur Behördenverlagerung hat die Bayerische Finanzgewerkschaft in Gesprächen mit der Spitze des Finanzministeriums mehrfach versucht Verbesserungen zu erreichen. Im Mittelpunkt standen dabei stets die zentralen Forderungen der bfg im Hinblick auf die Standortfragen sowie mögliche Verbesserungen im Personalrahmenkonzept.

In einem Gespräch am heutigen Montag, den 13. Juli, hat Staatsminister Dr. Markus Söder dem bfg-Vorsitzenden Gerhard Wipijewski erhebliche Verbesserungen beim Personalrahmenkonzept in Aussicht gestellt. Wesentliche Forderungen der bfg würden damit erfüllt!

So soll die Verpflichtung zum weiteren Personalabbau (Art. 6b Haushaltsgesetz) um mehrere Jahre hinausgeschoben werden, wenn Verwaltungen von Aufgabenverlagerungen betroffen sind. Auf diese Weise soll die Personalsituation für die Zeit der Verlagerungsleistung (relativ gesehen) verbessert werden. Dies betrifft in unserem Bereich vor allem das Landesamt für Finanzen.

Wenn eine Verwaltung die Personalabbauverpflichtungen bereits erbracht hat, soll sie zur leichteren Abwicklung der Aufgabenverlagerung sogenannte kw-Stellen erhalten. In den nächsten Jahren sollen so für alle betroffenen Bereiche mehrere hundert (künftig wieder wegfallende) Stellen geschaffen werden. Eine erste Tranche ist für den Nachtragshaushalt 2016 vorgesehen.

Auch bei den Stellenhebungen nach Art. 6i HHG wird der Kritik der bfg Rechnung getragen. Sie sollen nicht mehr vorrangig zur Erhöhung der Wechselbereitschaft verwendet werden. Ebenso soll unserer Forderung nach Ausweitung von Telearbeit und ggf. auch Satellitenarbeit entsprochen werden.

Ausgeweitet werden soll auch die Möglichkeit Leistungen in ähnlicher Weise wie an von Verlagerungen betroffene Beamtinnen und Beamte auch an betroffene Tarifbeschäftigte (übertariflich) zu zahlen. Auch dies eine zentrale Forderung der bfg.

Auf höchstens 9 Monate verkürzt werden soll die Möglichkeit zu Abordnungen und vorübergehende Zuteilungen zum Verlagerungsort.

So weit nur zu einigen geplanten Verbesserungen, die freilich alle noch dem Beschluss des Kabinetts bedürfen!

Zu den von der bfg kritisierten Standortentscheidungen teilte der Finanzminister mit, dass er mit einer Verbleibensgarantie für Anwärter in Obernburg zuversichtlich sei das größte Hindernis für eine Verlagerung von Aufgaben dorthin beseitigt zu haben. Dem Vorschlag der bfg eines Tausches mit Aufgaben, die für Vohenstrauß bei Weiden vorgesehen sind, wollte der Minister nicht folgen.

Nachgekommen ist Staatsminister Söder unserer Bitte nach einem Konzept für den laut Verlagerungskonzept aufzulösenden Standort Ingolstadt des Landesamts für Finanzen. Hier sollen auch nach der Verlagerung der heutigen Aufgaben nach Kaufbeuren für etwa 15 bis 20 Personen Arbeitsplätze mit anderen Aufgaben erhalten bleiben. Darüber hinaus hat bfg-Vorsitzender Gerhard Wipijewski die Möglichkeit zu Tele- und Satellitenarbeit gefordert.

Nicht erwärmen konnte sich der Minister für den Vorschlag der bfg die Standortentscheidung Zwiesel für einen dritten Standort des Landesamts für Steuern. Die bfg hatte wegen der erheblichen Entfernung zu München und Nürnberg darum gebeten diese Entscheidung noch einmal zu überdenken.

Einen intensiven Austausch zwischen bfg-Vorsitzendem und Staatsminister Söder gab es auch heute wieder zur Frage der Aufgabenverlagerung nach Höchstädt bei Dillingen. Die bfg hatte hier vorgeschlagen, anstatt der Aufgaben der Bewertungsstelle des Finanzamts München weniger ortsgebundene Aufgaben zu verlagern, etwa solche der Veranlagung, wie sie auch für Grafenau und Donauwörth vorgesehen sind. Denn bei einer Verlagerung der Bewertungsstelle sieht die bfg einen nicht zu verhindernden Qualitätsverlust angesichts der Besonderheiten des Münchner Immobilienmarkts und der Tatsache, dass die Stelle in Höchstädt mit völlig neuem Personal neu aufgebaut werden müsste. Der Minister will hier die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe abwarten, die kürzlich eingesetzt worden war, und verweist auf den Vorteil des großen Zeitrahmens von bis zu 10 Jahren, der für alle Verlagerungen im Rahmen der Heimatstrategie gelte.