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die Seite 3 - November 2013: Rückblick

Der aktuelle Kommentar von Josef Bugiel zu den brennenden Themen

Da ich beim bfg-Gewerkschaftstag am 18./19. November nicht mehr kandidieren werde, ist dies mein letztes Editorial, das traditionell unter „aktuell“ auf Seite 3 der bfg-Zeitung erscheint.

Nach meiner ersten Wahl zum bfg-Landesvorsitzenden am 20. September 1989 habe ich an dieser Stelle die folgenden aktuellen Forderungen der bfg genannt:

  • die Verwirklichung einer leistungsgerechten Besoldungsstruktur
  • den zügigen Abbau des Besoldungsrückstandes
  • die Rücknahme aller Sparmaßnahmen
  • den Verzicht auf Eingriffe in erdiente Versorgungsansprüche
  • einen Abbau des Personalfehlbestandes
  • durchgreifende Steuervereinfachungen

In meiner damaligen Antrittsrede habe ich ausgeführt, dass eine leistungsgerechte Bezahlung auch vor Laufbahnschranken nicht halt machen dürfe. Die Durchlässigkeit der Laufbahnen müsse daher verbessert werden. Dabei könne es nicht hingenommen werden, wenn Bayern sich darauf berufe, dass hier der Bund zuständig sei. Ich sagte wörtlich: „Es wird höchste Zeit, dass Bayern wieder seine Souveränität in Fragen des öffentlichen Dienstes zurückgewinnt.“

Durch die Föderalismusreform hat Bayern diese Souveränität zurückgewonnen und dies durchaus nicht zum Schaden der bayerischen Beamten und Versorgungsempfänger. Ich habe daher kein Verständnis für die Forderungen des Deutschen Beamtenbundes, diese Reform rückgängig zu machen.

Ich kann mit einer gewissen Befriedigung feststellen, dass es gelungen ist, die erste und damit auch wichtigste der damaligen Forderungen in vollem Umfang durchzusetzen. Das Neue Dienstrecht hat nicht nur die Durchlässigkeit der Laufbahnen verbessert, sondern die Laufbahnschranken völlig beseitigt. Die leistungsgerechte Besoldungsstruktur ist verwirklicht; jetzt müssen auch die notwendigen Planstellen geschaffen werden, um das Neue Dienstrecht mit Leben zu erfüllen.

Bei der Besoldung nimmt Bayern im Vergleich zu den anderen Bundesländern und auch im Vergleich zum Bund den Spitzenplatz ein, aber im Vergleich zur Bezahlung in der Privatwirtschaft gibt es durchaus noch Nachholbedarf.

Die damaligen Sparmaßnahmen wurden zwar in den folgenden Jahren im wesentlichen zurückgenommen, aber rund 20 Jahre später, in der „Stoiber-Ära“, erneut, in verschärfter Form wieder eingeführt. Auch wenn diese erneuten Sparmaßnahmen, insbesondere die Arbeitszeitverlängerung und die 12-monatige Wiederbesetzungssperre, jetzt gestrichen wurden, so besteht hinsichtlich der verbliebenen Wiederbesetzungssperre von 3 Monaten immer noch dringender Handlungsbedarf.

Die Gefahr von Eingriffen in die Versorgungsansprüche ist so aktuell wie damals. Ich habe dazu in der letzten Ausgabe der bfg-Zeitung umfangreich Stellung genommen.

Auch bei der Durchsetzung der Forderungen nach einem Abbau des Personalfehlbestandes und nach durchgreifenden Steuervereinfachungen waren wir, trotz größter Anstrengungen, leider nicht so erfolgreich, wie wir uns das gewünscht hätten.

Ich bedanke mich bei allen Lesern der bfg-Zeitung für das Interesse an der Gewerkschaftsarbeit und bitte, die mir gewährte Hilfe und Unterstützung auch dem neu zu wählenden bfg-Landesvorstand, der künftigen bfg-Landesleitung und dem neuen bfg-Landesvorsitzenden zukommen zu lassen.