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die Seite 3 - Mai 2014

Was im Bund passiert, kann uns nicht egal sein

Im Mittelpunkt der "Seite 3" von Gerhard Wipijewski stehen in der Mai-Ausgabe insbesondere Themen, die bundesweit von Bedeutung sind: der Tarifabschluss für die Beschäftigten beim Bund und den Kommunen, die Rentenreform der großen Koalition in Berlin, die Selbstanzeigen im Steuerrecht und die erneut aufgebrochene Diskussion um die sogenannte "Kalte Progression".

Als Beschäftigte der Steuer- und Staatsfinanzverwaltung sind wir es gewohnt den Blick gen München zu richten. Dort sitzt unser Dienstherr und Arbeitgeber, dort bestimmt der bayerische Gesetzgeber die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigten unserer Staatsverwaltung. Zumal seit der Föderalismusreform, die beim Bund nur noch statusrechtliche Fragen belassen hat. In diesen Wochen sind jedoch einige Themen in der politischen Diskussion, an denen deutlich wird, dass wir in Bayern nicht ganz so unabhängig sind, wie wir es manches Mal gerne wären.

Da war zunächst der Abschluss des Tarifvertrags für die Beschäftigten beim Bund und den Kommunen (TVöD). – Seit Auseinanderbrechen der Arbeitgeberseite und der Beendigung des BAT verhandeln die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern des Bundes und der Kommunen ja alle 2 Jahre den TVöD, mit den Arbeitgebern der Länder ein Jahr später jeweils den TV-L. Aus diesem Rhythmus, der seit 2005 nicht zu durchbrechen war, ergibt es sich zwangsläufig, dass die beiden Verhandlungen eine gewisse Wechselwirkung aufeinander haben. Aber auch für den Beamtenbereich stellen die Tarifergebnisse die wichtigsten Anhaltspunkte für eine Besoldungsanpassung dar; unmittelbar der TV-L, mittelbar letztlich aber auch der TVöD. – Ganz davon abgesehen, dass bayerische Kommunalbeamte Seite an Seite mit TVöD-Beschäftigten arbeiten!

Sodann erleben wir im Moment eine große öffentliche wie auch parlamentarische Diskussion über den Rentenreformentwurf der Bundesregierung – oder sollte man angesichts der Kritik aus den Reihen des großen Koalitionspartners besser sagen: des Bundesarbeitsministeriums? Was hier Gesetz wird, wird für die Tarifbeschäftigten unter uns unmittelbar gelten. Die Beschlüsse werden aber selbstverständlich auch ein Signal sein für den Beamtenbereich im Bund und den einzelnen Bundesländern. Wir werden sehen, was in Berlin letztlich beschlossen werden wird. Einzelne Regelungen sind höchst umstritten, etwa die vorübergehende Absenkung des Eintrittsalters für eine abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren oder der Umfang einer Anrechnung von Phasen der Arbeitslosigkeit hierauf. Bisher konnte die Regelung für die bayerischen Beamtinnen und Beamten als vorbildlich gelten, jetzt drängen sich verschiedene Nachbesserungen auf. Ein Beitrag in dieser Ausgabe beschäftigt sich damit.

Auch mehrere steuerliche Themen bewegen derzeit Politik und Öffentlichkeit. Da ist zum einen die Frage einer Verschärfung der Regelungen für eine Selbstanzeige. Hier bewegt sich die Politik erkennbar in die richtige Richtung. Von besonderer Bedeutung ist für die bfg bei dieser Frage aber auch die Handhabbarkeit für die Beschäftigten. Hier werden wir weiter unsere Forderung artikulieren. Zum zweiten geht die Diskussion um den Vorschlag einer Selbstveranlagung; und zwar mit unterschiedlicher Zielrichtung. Entsprechend der Koalitionsbeschlüsse geht es um den unternehmerischen Bereich, andere fordern sie für Einzelsteuerpflichtige. Für einige scheint es aber vor allem um ein Feigenblatt für Personalabbau und Rechtfertigung für schlechte Personalausstattung zu gehen. Schon deshalb muss solch überstürzten Konzepten entgegengetreten werden.

Und dann ist da eine geradezu hysterische Diskussion um die sogenannte „Kalte Progression“. Dieser Effekt führt natürlich da und dort zu unbefriedigenden Ergebnissen, wenngleich selten so dramatisch, wie medial ausgemalt. Ich warne aber davor deshalb jetzt einen „Tarif auf Rädern“ zu schaffen, also eine jährlich automatische Verschiebung der Einkommensteuerkurve. Eine solche Regelung würde dem Staat und insbesondere den Ländern die letzten finanziellen Spielräume nehmen. Dies müsste sich zwangsläufig geradezu verheerend auf den öffentlichen Dienst auswirken. Die Schuldenbremse vor Augen und in einem Länderfinanzausgleich gefangen, der der Mehrzahl der Länder schon heute jeden Anreiz zur Steigerung der Steuereinnahmen geraubt hat, wären umfangreichste Ausgabenkürzungen die zwangsläufige Folge!

Diese Beispiele zeigen, dass es uns nicht egal sein kann, was außerhalb Bayerns passiert. Auch deshalb ist es wichtig sich auf der Ebene der Deutschen Steuer-Gewerkschaft abzustimmen sowie Positionen und Vorgehensweisen zu erarbeiten. Dazu sollen nicht zuletzt die Sitzungen des DSTG-Bundeshauptvorstandes dienen. Nach vielen Jahren war die bfg kürzlich wieder einmal Gastgeber einer solchen.