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die Seite 3 - April 2014

Finanzverwaltung im Fokus

In der April-Ausgabe der bfg-Zeitung befasst sich bfg-Vorsitzender Wipijewski mit dem nicht nachlassenden Medieninteresse an der Finanzverwaltung. Im Zusammenhang mit den aktuellen Diskussionen um die Selbstanzeigen spricht sich Wipijewski für eine Verschärfung und Schärfung der Regelungen aus.

Der Fall Hoeneß hat leider keine Klärung drängender Fragen zur strafbefreienden Selbstanzeige im Rahmen eines möglichen Revisionsverfahrens beim BGH gebracht. Damit liegt es nun umso mehr an der Politik, nicht nur für eine Verschärfung der Regeln zu sorgen, sondern auch für deren Schärfung. Denn es muss künftig klarer sein, welche Angaben und Unterlagen mit Einreichung der Selbstanzeige vorgelegt werden müssen. Die Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern dürfen damit nicht weiterhin so viel Arbeit und Ärger haben. Ich bin der Meinung, wenn wir als Gesellschaft Steuerstraftätern diese Möglichkeit bieten, muss es für sie teuer sein, sehr teuer sogar, es muss alles auf den Tisch. Und: das Ganze muss für die Beschäftigten des Finanzamts ohne großen Aufwand handhabbar sein. Klare Regeln, eine längere, einheitliche Verjährung, die Absenkung der Grenze des § 371 und damit früher einsetzende Strafzahlungen nach § 398a sowie höhere Prozentsätze dafür. – Damit kann man der Bevölkerung auch klar machen, dass das Ganze zwar „straffrei“ heißt, es aber de facto nicht ist. Eine absolute Grenze, ab der der Verzicht auf Strafverfolgung nicht mehr möglich ist, täte ein Übriges.

Mit Spannung haben wir auch heuer wieder dem Jahresbericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs entgegengesehen. Wie zu erwarten war, hat der ORH seine Kritik an der Personalausstattung der Finanzämter erneuert und die Staatsregierung aufgefordert den Personalmangel entschiedener anzugehen. Die Besetzung der offenen Stellen müsse weiter vorangetrieben werden. Auch helfe es nicht das Personal dahin umzuschichten, wo gerade der größte Mangel herrsche.

Und überdies: „Mit mehr Mitarbeitern würden weitaus mehr Steuern eingenommen als das zusätzliche Personal kosten würde.“ In Interviews hat ORH-Präsident Fischer-Heidlberger verdeutlicht, dass er ja schon zufrieden wäre, wenn es gelänge die Lücke zwischen vorhandenem Personal und Haushaltsstellen zu schließen. Diese betrug am 1.1.2014 immerhin noch 1.809 Vollzeitkräfte. Dies hat tags darauf auch Minister Söder gegenüber dem Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags eingeräumt und die Differenz begründet. Allein 750 Stellen gingen so auf die Rechnung der Anwärterausbildung, weil dafür nicht genügend Anwärterstellen zur Verfügung stünden. Dies deckt sich mit den Erkenntnissen der bfg. Wir haben deshalb auch den Nachtragshaushalt genutzt um mehr Anwärterstellen zu fordern. Leider ist dies nicht gelungen. An dieser Stelle muss jedoch dringend etwas geschehen. Ansonsten droht uns, dass immer mehr Beamtenstellen nur deshalb nicht für eine Besetzung zur Verfügung stehen, weil man sie für die Ausbildung und damit für die Besetzung mit Anwärtern benötigt!

Dieses Thema war deshalb auch ein Schwerpunkt beim Gespräch des bfg-Landesvorstands mit Finanzminister Dr. Söder. Es war ein ermutigendes Gespräch, das Hoffnung auf den Doppelhaushalt 2015/16 macht. Diese Hoffnung haben wir auch im Hinblick auf die überholten Abbauverpflichtungen für die Staatsfinanzverwaltung. Hier war es der Haushaltsausschuss des Landtages, der die entsprechende Eingabe der bfg als „Material“ angenommen hat und so die Frage zum Gegenstand des Doppelhaushalts machen will, der in den nächsten Monaten aufgestellt werden wird.