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Chance vertan!

Die einzige Steuerreform in der Legislaturperiode der Großen Koalition hätte ein Erfolgsmodell gegen die Bekämpfung der immer größeren Ungleichheit der Vermögensverteilung werden können. Der jetzt gefundene Kompromiss werde jedoch das Gegenteil bewirken, so Gerhard Wipijewski, der Vorsitzende der Bayerischen Finanzgewerkschaft, heute in München.

Jedes Jahr werden derzeit rund 200 bis 300 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt.
Das Erbschafts- bzw. Schenkungssteueraufkommen lag dabei zuletzt bei 6 Milliarden Euro. Dieses Aufkommen soll im Jahr 2016 mit dem heute im Bundestag beratenden Entwurf nur um 10 Millionen im Vergleich zu bisher ansteigen. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer verkommt so zu einer reinen Bagatellsteuer. Mit entsprechenden steuerlichen Gestaltungen lässt sich Vermögen weiter nahezu steuerneutral an die nächste Generation weitergeben.

Die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuften Regelungen wurden mit reiner Flickschusterei neu gefasst. Mit steuerlichen Gestaltungen werde sich auch weiterhin selbst sehr großes Millionenvermögen nahezu steuerneutral an die nächste Generation weitergeben lassen. Es sei daher zu erwarten, dass auch der neue Gesetzesentwurf wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird.

Die Bayerische Finanzgewerkschaft bedauert, dass die Chance auf eine wirkliche Reform vertan wurde. Das Auseinanderdriften der Vermögensverteilung in Deutschland
wird so jedenfalls weiter befeuert, so der bfg-Vorsitzende. Schon heute verfügten die ärmsten 40% der deutschen Haushalte über keinerlei Nettovermögen, während das reichste Prozent der deutschen Bevölkerung rund ein Drittel des Vermögens halte.

Der bayerische Verfassungsauftrag, mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer die Ansammlung von Riesenvermögen zu verhindern, wird mit diesem Entwurf jedenfalls ganz und gar nicht erfüllt.

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Pressemitteilung vom 24. Juni 201643,1 KB