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ORH-Bericht: Wichtige Kritik, aber unzutreffendes Bild von Personalsituation!

Die Bayerische Finanzgewerkschaft zum Jahresbericht des Obersten Rechnungshofs

Angesichts der vom ORH angeprangerten Vollzugsdefizite bei Grundbesitz-Feststellungen und der Erbschaft- und Schenkungsteuer sieht sich die Bayerische Finanzgewerkschaft in ihrer Sorge um die Umsetzbarkeit einer Grundsteuerreform bestätigt!

Der Vorsitzende der bfg, Gerhard Wipijewski, hierzu heute in München: „Die vom Obersten Rechnungshof dargestellten Mängel bei der Bedarfsbewertung und der Bearbeitung der Erbschaft- und Schenkungsteuer führen deutlich vor Augen, wie aufwendig und risikobehaftet Bewertungsvorgänge rund um Grundstücke sind. Vor dem Hintergrund der zwingend noch in diesem Jahr zu beschließenden Grundsteuerreform erneuert die Bayerische Finanzgewerkschaft daher ihren Appell ein Bewertungsmodell für die Grundsteuer zu schaffen, das einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand erfordert und maximal durch IT-Verfahren unterstützt werden kann!“
Ansonsten droht nach Überzeugung der bfg angesichts der erforderlichen Neubewertung von bundesweit rund 36 Millionen Grundstücken ein nicht zu verantwortender Personalaufwand für die Steuerverwaltung, den der Bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat, Albert Füracker, zurecht mehrfach auf mehrere tausend zusätzliche Finanzbeamte allein für Bayern beziffert hat.
Die Bayerische Finanzgewerkschaft fordert in einer Eingabe zum Doppelhaushalt den Landtag auf hierfür Vorsorge zu treffen.
Vor dem Hintergrund einer ganzen Reihe von Kritikpunkten des ORH an der Bearbeitungsweise der Finanzämter bedauert die bfg, dass der Rechnungshof nicht – wie mehrfach in den zurückliegenden Jahren – die Unterbesetzung der Finanzämter thematisiert hat.
Womöglich habe sich der ORH hier blenden lassen, so Wipijewski. Denn die von ihm gewählte Darstellungsweise der Stellenentwicklung im Zeitraum 2013 bis 2017 sei in Wirklichkeit eine Luftnummer ohne Aussagekraft.
Der ORH ermittelt auf Seite 56 seines Berichts für den Zeitraum 2013 bis 2017 in den Haushaltsplänen für das Kapitel 06 05 (Finanzämter) ein Plus von 992 Stellen oder 5,6 %. Er verkennt dabei freilich, dass von dieser Stellenmehrung 991 auf die Zunahme von Anwärterstellen entfallen, die allein der Ausbildung und dem Studium der künftigen Beamten dienen. 601 dieser zusätzlichen Anwärterstellen sind sogar noch mit einer recht kurzfristigen Befristung („kw-Vermerk“ – künftig wegfallend) versehen worden.
Die tatsächliche Personalbesetzung in den Finanzämtern ist zwischen 2013 und 2017 lediglich von 14.633 auf 14.936 Vollzeitäquivalente gestiegen, was zum 1.1.2017 bei 16.377 Beamten- und Arbeitnehmerstellen weiterhin einer Unterbesetzung von mehr als 1.400 Vollzeitkräften entsprach.
Im Jahr 2018 hat die Besetzung in den Finanzämtern trotz dieser Ausbildungsanstrengungen aufgrund starker Abwanderungstendenzen zu den Kommunen und in die Privatwirtschaft sogar wieder um 53 Vollzeitkräfte abgenommen!

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Pressemitteilung zum ORH-Bericht 2019225,0 KB