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bfg fordert bessere Eingruppierung für die Beschäftigten des Scanzentrums Wunsiedel

Gespräch mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen

Nachdem die Pläne für eine schrittweise Ausweitung des Scanverfahrens am Datenerfassungs- und Scanzentrum in Wunsiedel vorliegen, haben wir uns an das Finanzministerium gewandt und eine höhere Eingruppierung der Beschäftigten gefordert. Gleichzeitig muss der voraussichtliche Personalbedarf für die mittelfristig 12 Scan-Teams ermittelt und die bisherigen befristeten Arbeitsverhältnisse in Dauerarbeitsverhältnisse umgewandelt werden.

In einem Gespräch mit den zuständigen Referaten des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat die bfg am 31.3.2014 deutlich gemacht, dass die Tätigkeit in einem Scan-Team weit über die Eingruppierung in der Entgeltgruppe 3 TV-L hinausgeht.

Die bfg fordert daher für alle Beschäftigten der Scan-Teams mindestens die Eingruppierung in der Entgeltgruppe 4!

Denn anders, als es der Begriff nahelegt, ist der reine Scan-Vorgang von weit untergeordneter Bedeutung. Nach Feststellung der bfg macht er gerade einmal 15% der Gesamttätigkeit aus. Den Rest teilen sich die Scan-Vorbereitung sowie die Klassifizierung des Gescannten und dessen Korrektur. Insbesondere die Scan-Vorbereitung erfordert dabei erhebliche Kenntnisse, weil aus einer Vielzahl von Unterlagen nicht nur die zu scannenden herausgesucht werden müssen, sondern auch weitere Schriftstücke und Anmerkungen der Steuerpflichtigen als relevant erkannt und entsprechend vermerkt werden müssen.

Die bfg sieht deshalb die Voraussetzungen für eine Eingruppierung nach Teil II der Entgeltordnung, Abschnitt 11, Unterabschnitt 5 in der Entgeltgruppe 4 als gegeben an.

Das Finanzministerium hat zugesagt bei einem Vor-Ort-Termin die tatsächlichen Arbeitsabläufe (und die Unterschiede zur Pilotierung in Kaufbeuren) in Augenschein nehmen zu wollen und dann über den Antrag auf eine höhere Eingruppierung zu entscheiden.

Des Weiteren fordern bfg und Hauptpersonalrat zügig den Personalbedarf zu ermitteln und die bestehenden befristeten Arbeitsverhältnisse in Dauerarbeitsverträge umzuwandeln.