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Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie im öffentlichen Dienst

MdL Ingrid Heckner setzt sich für Umsetzung des Gesetzesentwurf vor der Sommerpause ein

In dieser Woche hat der Bayerische Landtag in erster Lesung den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern behandelt. Hauptanliegen des Entwurfs ist es, die Arbeitszeit weiter zu flexibilisieren und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Die Gesetzesentwurf sieht auch die Kombinationsmöglichkeit von Altersteilzeit und Antragsruhestand vor.

In einer Mitteilung von MdL Ingrid Heckner, der Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes heißt es, dass „mit dem Gesetzentwurf die Forderungen der Arbeitsgruppe zum öffentlichen Dienst nach mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf umgesetzt werden“. Für die meisten Beschäftigten sei vor allem die Regelung zur künftigen Kombinationsmöglichkeit von Altersteilzeit und Antragsruhestand interessant. Dadurch und durch die Flexibilisierung des Freistellungsjahres können die Beschäftigten den Übergang in den Ruhestand fließend gestalten und ihren individuellen Lebensumständen Rechnung tragen. Auch die Rahmenbedingungen für die Pflege von Angehörigen sollen verbessert werden. So sollen beispielsweise Pflegezeiten bei der beruflichen Entwicklung besser berücksichtigt und eine weitere Beurlaubung zur Pflege von insgesamt zwei Jahren auch bei bereits erfolgter Ausschöpfung der bisherigen Höchstbeurlaubungsdauer von 15 Jahren zugelassen werden.
MdL Heckner kündigte an, sich für eine Verabschiedung des Gesetzentwurfs noch vor der Sommerpause einzusetzen.

Sehr gut erläutert wird der Gesetzesentwurf auf Seite 8 der neuen BBB-Nachrichten. In dem Artikel wird davon ausgegangen, dass das Gesetz nach derzeitigem Stand am 1. August 2015 in Kraft treten soll.