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Bericht aus dem HPR Mai 2021

Der monatliche Bericht aus dem HPR

VIVA – Querymanager +++ Zuweisung von Mitteln für Gesundheitsmanagement +++ Dienstpostenbewertung für zentrale Eingangsbearbeitung beim neuen „Grundsteuer-Finanzamt“ Zwiesel +++ Digitale Personalakte – Stand der Pilotierung +++ Änderung der Bayerischen Nebentätigkeitsverordnung beabsichtigt +++ Änderung der Bayerischen Nebentätigkeitsverordnung beabsichtigt +++ Lenkungsausschuss Gesamt-IuK des LfF +++ Tarifbeschäftigte: Urlaubs-anspruch/Urlaubsberechnung bei Änderung des Beschäftigungsumfangs im Laufe des Urlaubsjahres

VIVA – Querymanager

Bislang mussten für die Beantwortung von Anfragen des Bayerischen Landtages oder des Bayerischen obersten Rechnungshofes zum Personalbereich der Finanzverwaltung aufwendige manuelle Auswertungen oder eigens hierfür geschriebene Analyseprogramme erstellt werden. Das neue Softwaretool soll schnellere und komfortablere Auswertungen im Verfahren VIVA ermöglichen und somit zu einer Arbeitserleichterung in den personalverwaltenden Stellen führen. Personenbezogene Auswertungen werden dabei nicht erfolgen.
Das neue Tool soll zunächst im Bereich des LfF pilotiert werden, ehe es nach Freigabe durch den Datenschutzbeauftragten auch in anderen Bereichen zur Verfügung gestellt wird. Die jeweils zuständigen Personalvertretungen werden vor dem Einsatz entsprechend beteiligt.

Wann kommt die elektronische Versorgungsauskunft?
Diesen aus dem Kollegenkreis vielfach geäußerten Wunsch, konnte der Hauptpersonalrat in einem Erörterungsgespräch mit den Vertretern des StMFH besprechen. Das Projekt befindet sich bereits in Planung. Die elektronische Versorgungsauskunft wird auf die Daten des Verfahrens VIVA zugreifen und eine vollmaschinelle Auskunft über die Versorgung des Beschäftigten erstellen. Wie bei der bis dato händischen Versorgungsauskunft soll es sich dabei um eine unverbindliche Versorgungsauskunft handeln.
Während bei der bisherigen verkürzten Versorgungsauskunft nur der reguläre Eintritt in die Versorgung abgebildet wurde, soll bei der digitalen Versorgungauskunft künftig auch der Grund des Art. 64 Nr. 2 BayBG (Antrag bei Schwerbehinderung ab vollendetem 60. Lebensjahr) als möglicher Auswahlgrund für den Versorgungseintritt zur Verfügung gestellt werden.
Seitens des Ministeriums wird ein Abschluss des Projekts bis Anfang nächsten Jahres angestrebt.

Zuweisung von Mitteln für Gesundheitsmanagement

Der Hauptpersonalrat setzt sich stetig für die zur Verfügungstellung von Haushaltsmitteln zur Durchführung und Förderung der Maßnahmen des Gesundheitsmanagements ein – eine Investition in die Gesundheit der Beschäftigten, die sich aus Sicht des Freistaates Bayern doppelt lohnt. Dem LfSt wurden für das Jahr 2021 nunmehr 83.800 Euro, dem LfF 9.850 Euro, dem LDBV 12.800 Euro, der BSV 3.500 Euro, der HföD 1.500 Euro, den Finanzgerichten 500 Euro und dem LSI 350 Euro zugewiesen.

Dienstpostenbewertung für zentrale Eingangsbearbeitung beim neuen „Grundsteuer-Finanzamt“ Zwiesel

Das Ministerium hat den Hauptpersonalrat über den aktuellen Stand des schrittweisen Aufbaus des Grundsteuer-Finanzamts informiert. Der fünfköpfige Aufbaustab hat Mitte April seine Arbeit aufgenommen. Im Januar 2022 soll die Einrichtung einer zentralen Eingangsbearbeitungsstelle mit 20 Personen folgen. Diese wird bis Mitte 2022 auf 75 Personen anwachsen. Für die Bearbeiterinnen und Bearbeiter dieser ZEB ist nun eine Dienststellenbewertung erforderlich. Das Ministerium sieht für 95 Prozent dieser Stellen eine Dienstpostenbewertung im Bereich A 6 bis A 8 vor. Fünf Prozent der Stellen werden mit A 9 bewertet, da zu diesem Anteil auch in der ZEB über dasselbe Fachwissen verfügt werden muss wie in der Bewertungsstelle.

Digitale Personalakte – Stand der Pilotierung

Der Hauptpersonalrat hat sich in einem Erörterungsgespräch über den aktuellen Stand der Pilotierung der digitalen Personalakte informiert. Dieses Projekt geht auf eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2011 zurück. Mit der Anpassung des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Beamtengesetzes im Jahr 2013 und der Änderungen des Art. 108 Absatz 3 Satz 1 BayBG im Jahr 2018 an die Datenschutzgrundverordnung waren alle rechtlichen Grundlagen für eine digitale Personalaktenführung geschaffen. Aufbauend hierauf hat das Projekt DiPA-IP den Auftrag, eine digitale Personalakte auf der Basis der eGov-Suite Bayern zu implementieren und an den drei Landesämtern LfF, LDBV und LSI zu pilotieren. Eine Basispilotierung startete im November 2020. Ab Ende Mai 2021 erfolgt nun eine erweiterte Pilotierung in den Personalverwaltungen des LfF, dem LDBV mit der Regionalabteilung Süd und dem LSI. Ab Juni wird das LfF mit einer ersten Einheit aus dem Bereich der Bezüge in die Pilotierung starten. Bis Projektende werden damit rund 6.300 Personalakten, 550.000 Bezügeakten und 1.000 Sachbearbeiter auf digitale Aktenführung umgestellt werden. Neun bis zehn Millionen Blatt Papier müssen dabei digitalisiert werden. Bei der Digitalisierung – beziehungsweise dem Scan der bestehenden Papierakten – fällt dem Scanzentrum Wunsiedel eine maßgebliche Rolle zu. Der Hauptpersonalrat begleitet auch dieses Projekt im Lenkungsausschuss, dessen endgültige Implementierung bis Mitte 2023 erfolgen soll. Dabei kommt aus personalvertretungsrechtlicher Sicht der Einsichtnahme der Beschäftigten in die Digitale Personalakte sowie der Datensicherheit eine besondere Bedeutung zu.

Änderung der Bayerischen Nebentätigkeitsverordnung beabsichtigt

Nachdem die sogenannte Übungsleiterpauschale des §3 Nr. 26 EstG mit dem Jahressteuergesetz 2020 von 2.400 Euro auf 3.000 Euro angehoben wurde und sich die Vergütungsgrenzen der Bayerischen Nebentätigkeitsverordnung (BayNV) insbesondere für Tätigkeiten in gemeinnützigen Einrichtungen und für ehrenamtliche Tätigkeiten an diesem steuerlichen Freibetrag orientieren, ist eine Anpassung der BayNV erforderlich. Diese befindet sich derzeit in Vorbereitung.

Geplante Änderung der Bayerischen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung (UrlMV)

Im Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes wurden Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit angepasst. Der Umfang der während der Elternzeit möglichen Teilzeitbeschäftigung wurde von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Diese Änderung soll nunmehr auch in der bayerischen (UrlMV) nachvollzogen werden.
Neben dieser Änderung beabsichtigt die Bayerische Staatsregierung auch eine Anpassung im Bereich des Sonderurlaubs für Eltern, die ihr Kind bei einer Kurmaßnahme begleiten. Bislang konnte ein Elternteil für die Begleitung eines Kindes im Alter von bis zu acht Jahren für den Zeitraum der Kurmaßnahme einen Sonderurlaub erhalten (siehe §14 UrlMV). Diese Altersgrenze soll nunmehr von acht auf 12 Jahre angehoben werden.

Lenkungsausschuss Gesamt-IuK des LfF

Auch das Landesamt für Finanzen ist von der der im Januar 2020 verkündeten zweiten Stufe der Behördenverlagerung betroffen. Dort soll im Ergebnis eine Verlagerung von 300 Arbeitsplätzen nach Weiden erfolgen. Der Hauptpersonalrat hat im Jahr 2020 bereits eine umfangreiche Erörterung mit dem Ministerium durchgeführt. Am Dienstort München befindet sich ein bedeutender IUK-Standort des LfF, dessen Betriebsbereitschaft sichergestellt sein muss. Der Hauptpersonalrat hat sich dafür eingesetzt, dass den Beschäftigten des Standortes München, für den Fall, dass nach dem zehnjährigen Verlagerungsprozess nicht alle Arbeitsplätze über Pensionierungen und Fluktuation verlagert werden konnten, eine Beschäftigungsgarantie am Standort München ausgesprochen wurde. So wurde den Kolleginnen und Kollegen der Abteilungen 1L und 1T, die am 1. März 2020 in München tätig waren, eine Beschäftigungsgarantie über 2030 hinaus zugesagt. Außerdem wurde seitens des Ministeriums zugesichert, dass niemand eine Versetzung an einen anderen Dienstort gegen eigenen Willen befürchten muss,
Der Hauptpersonalrat begleitet im Lenkungsausschuss fortlaufend die Beratungen zum Verlagerungsprozess. Der Lenkungsausschuss fasst insbesondere Beschlüsse zum organisatorischen Aufbau der neuen Gesamt-IuK und zu den Modalitäten der internen Ausschreibungen für die notwendige Personalgewinnung an den Standorten Regensburg und Weiden.

Tarifbeschäftigte: Urlaubsanspruch/Urlaubsberechnung bei Änderung des Beschäftigungsumfangs im Laufe des Urlaubsjahres

Bei der Urlaubsberechnung für Tarifbeschäftigte werden sich zukünftig bei Veränderung der Arbeitszeit auch Änderungen bei der Urlaubsbeantragung und beim entsprechenden Urlaubsentgelt ergeben. Obwohl sich eventuell ein Urlaubsanspruch bei einer gleichbleibenden Arbeitstage-Woche bei Veränderung der Arbeitszeit nicht ändert, muss aber trotzdem auch hier zukünftig abschnittsweise der Urlaubsanspruch neu berechnet werden. Bei Verminderung der Arbeitszeit muss der Urlaubsanspruch, der noch mit dem höheren Beschäftigungsumfang erarbeitet wurde, auch in der verminderten Arbeitszeit bei Urlaubsnahme entgeltmäßig mit dem Durchschnittsentgeltanspruch des erhöhten Zeitanteils abgefunden werden. Das heißt, dass sich grundsätzlich zwar nichts an den zustehenden Urlaubstagen ändert, aber das entsprechende Urlaubsentgelt betroffen sein wird. Zukünftig muss danach bereits bei der Beantragung von Urlaub angegeben werden, welcher Abschnittsurlaub beantragt wird. Dafür müssen in BayZeit und VIVA technische Anpassungen vorgenommen werden, die erst Ende des Jahres zur Verfügung stehen werden. Für alle vorherigen Beantragungen müssen diese Ansprüche jeweils durch die Beschäftigungsdienststelle mit dem Tarifbeschäftigten manuell geklärt werden. Die Beschäftigungsdienststellen müssen für den beantragten Urlaub den abweichenden höheren Beschäftigungsumfang (ggf. auch mehrmals im Jahr) dem LfF mitteilen. Dort wird das entsprechende Durchschnittsentgelt für den Urlaubsanspruch berechnet und vergütet. Bei Erhöhung der Arbeitszeit seit Entstehen des Urlaubsanspruches ergeben sich keine Änderungen beim Urlaubsentgelt. Hier entsteht immer Anspruch auf das Durchschnittsentgelt des aktuellen Beschäftigungsumfangs.