Dieser Artikel ist älter als ein Jahr. Enthaltene Informationen, Regelungen oder Gesetze könnten sich in der Zwischenzeit geändert haben.

HPR-Bericht Juni-Juli 2021

Der monatliche Bericht aus dem HPR

Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften +++ Einführung eines Crashkurses im Bereich der Staatsfinanz 2.QE +++ Einführung eines Crashkurses im Bereich der Staatsfinanz 2.QE +++ Konzentration Lohnsteuer-Außenprüfungen und Lohnsteuerarbeitgeberstellen der NBG-FÄ beim Zentralfinanzamt Nürnberg +++ Abgabe der Kindergeldbearbeitung vom LfF an die Bundesagentur für Arbeit +++ Fortbildungskonzepte für Abschlussjahrgang 2020 +++ Schwerbehinderten-Bericht

Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Die organisatorische Trennung von Beihilfestellen und personalverwaltenden Stellen wird in der bayerischen Verwaltung bereits seit Jahren praktiziert. Eine Weitergabe von Daten der Beihilfestellen an die personalverwaltenden Stellen ist bislang nicht erfolgt. Diese Praxis soll künftig auch im Bayerischen Beamtengesetz klarstellend aufgenommen werden. So ist beabsichtigt in Art. 105 BayBG eine Formulierung aufzunehmen, die die Weitergabe von Daten der Beihilfestellen an die personalverwaltenden Stellen in jedem Fall untersagt.

Einführung eines Crashkurses im Bereich der Staatsfinanz 2.QE

Der Hauptpersonalrat hat sich mit dem Ministerium darauf verständigt, dass künftig – analog zum Bereich der Steuerverwaltung – auch für die 2.QE der Staatsfinanz ein ergänzender Vorbereitungsdienst durchgeführt wird. Aus verwaltungsökonomischen Gründen ist jedoch eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Ein Crashkurs kommt nur zustande, wenn mindestens fünf Teilnehmer/innen die Qualifikationsprüfung nicht bestanden haben und zur Wiederholungsprüfung zugelassen werden.

Einstellungsermächtigung 2021 für die 2. und 3. QE der Steuerverwaltung

Die bereits ausgesprochenen Einstellungsermächtigungen wurden aufgrund der bekannten Erhöhung der Zahl der Entlassungen aus dem Einstellungsjahrgang 2020 nochmals angepasst. Das Landesamt für Steuern wurde nunmehr ermächtigt, 618 Anwärter/innen für die 2.QE bzw. 353 Anwärter/innen für die 3 QE einzustellen.

Konzentration Lohnsteuer-Außenprüfungen und Lohnsteuerarbeitgeberstellen der NBG-FÄ beim Zentralfinanzamt Nürnberg

Die Finanzämter in Nürnberg sind derzeit und in naher Zukunft von einer Vielzahl von Projekten tangiert. Die Umsetzung der Heimatstrategie, die Verlagerung der ÜVST und die Grundsteuerreform werden sich auf die Organisation der Ämter und damit auch auf die Beschäftigten auswirken. Der Hauptpersonalrat hat daher die beabsichtigte Konzentration der Lohnsteuer-Außenprüfungen und der Lohnsteuerarbeitgeberstellen der Nürnberger Finanzämter beim Zentralfinanzamt Nürnberg eingehend mit dem Ministerium erörtert. Der HPR hat gefordert, dass während des Übergangszeitraums in einzelnen Härtefällen – innerhalb der drei Nürnberger FÄ – personelle Spielräume ermöglicht werden müssen.

Abgabe der Kindergeldbearbeitung vom LfF an die Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit hat dem Freistaat Bayern bereits in der Vergangenheit angeboten, die Aufgaben der Familienkasse kostenlos zu übernehmen. Seinerzeit wurde dieses Angebot jedoch ausgeschlagen, weil Serviceprobleme besonders im Bereich der Schnittstellen befürchtet wurden. Eine erneute Prüfung führte nun zu dem Ergebnis, dass diese Probleme beseitigt wurden, weshalb einer Übertragung dieser Aufgabe an den Bund jetzt nichts mehr im Wege steht. Der HPR hat die Auswirkungen auf die Beschäftigten des LfF und die Aspekte, die sich für alle Beschäftigen des Freistaats als Kunden der Familienkasse Bayreuth ergeben, mit dem Ministerium eingehend erörtert.
Es sind keine Verschlechterungen des Services für die Beschäftigten des Freistaates Bayern zu befürchten.
Zudem ist es Ziel des Ministeriums, die Arbeitsplätze in Bayreuth zu erhalten. Die am Standort Bayreuth verbleibenden Bereiche (Bezüge und Beihilfe) sollen durch kleine Verlagerungen aus anderen Dienststellen gestärkt werden. Kein Beschäftigter müsse eine Versetzung gegen seinen Willen befürchten. Der HPR begrüßte diese grundsätzliche Haltung des Ministeriums, forderte jedoch, die Breite an Arbeitsbereichen in Bayreuth nicht auf zwei zu reduzieren. Dies schränke sonst die Entwicklungsmöglichkeiten der Beschäftigten vor Ort ein.

Fortbildungskonzepte für Abschlussjahrgang 2020

Wie bereits berichtet, hat die Personalvertretung Fortbildungskonzepte zur Aufarbeitung etwaiger Ausbildungsdefizite gefordert, die aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind. Das Ministerium hat dem HPR nun eine umfassende Erhebung der ausgefallenen Lehrinhalte vorgelegt und erarbeitet ein Fortbildungskonzept, das die volle Einsatzfähigkeit der Kolleginnen und Kollegen, die im Jahr 2020 ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, sicherstellen soll.

Schwerbehinderten-Bericht

Der aktuelle jährliche Bericht über Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen des Ministeriums enthält im Wesentlichen folgende Feststellungen: Öffentliche Arbeitgeber müssen mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Die Beschäftigungsquote des Ressorts übertrifft diesen Wert erfreulicherweise deutlich und liegt bei 8,24 Prozent, wenngleich er im Vergleich zum Vorjahr um 0,10 Prozentpunkte gesunken ist.
Der Anteil schwerbehinderter Menschen an den Leistungskomponenten der Bezahlung ist in 2020 gegenüber dem Vorjahr angestiegen.
Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen waren in 2020 erneut rückläufig. Der HPR begrüßt daher die Bemühungen des Ministeriums, das Auftragsvolumen an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zu erhöhen.