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HPR Bericht Monat Dezember 2013

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Johanna Markl

HPR-Forderungen zum Nachtragshaushalt +++ Verbesserungen in der Ausbildung der 3. Qualifikationsebene +++ Trennungsgeldbearbeitung wird automatisiert +++ Pilotprojekte Neuorganisation Körperschaftssteuerstellen +++ „Lieferung“ von Personaldaten an den Betriebsärztlichen Dienst unvermeidlich +++ Verstärkung des Betriebsärztlichen Dienstes

HPR-Forderungen zum Nachtragshaushalt

In Kürze beginnen im Landtag die Beratungen über den Nachtragshaushalt für das Jahr 2014. Der Hauptpersonalrat hat gegenüber Finanzminister Dr. Söder weitere Anstrengungen im Personalbereich gefordert. Sein erfolgreicher Einsatz für Stellenverbesserungen im letzten Doppelhaushalt sei ein wichtiges Zeichen gewesen. Die Verbesserung der Personalsituation müsse aber auch im Nachtragshaushalt 2014 angegangen werden.

Weitere Stärkung der Finanzverwaltung notwendig

Als wichtiger Schritt müssten die im Jahr 2014 frei werdenden Stellen der KFZ-Steuer-Bearbeitung in die Betriebsprüfung überführt werden. Die Entscheidungen zur personellen Stärkung der GEWOK, der Gründung der Sondereinheit zentrale Steueraufsicht (SZS) und des Internationalen Steuerzentrums wurden vom HPR begrüßt und unterstützt. Der HPR hat aber auch deutlich gemacht, dass diese Maßnahmen nur dann zu einer Verstärkung der Finanzverwaltung führen, wenn dafür zusätzliche Stellen im Haushalt bereitgestellt werden. Anderenfalls käme es zu einer weiteren, nicht vertretbaren Schwächung des ohnehin massiv unterbesetzten Innendienstes.
Er hält es deshalb für dringend notwendig, für diese wichtigen Aufgaben, die sowohl der Steuergerechtigkeit dienen aber dem Haushalt auch zusätzliche Einnahmen brächten, im Nachtragshaushalt Stellen anzufordern.

Neue Aufgaben im Ressort

Nach der Landtagswahl wurde das Bayerische Staatsministerium der Finanzen zu einem „Superministerium“ aufgewertet und ist nun auch für Landesentwicklung und Heimat zuständig. 2014 wird ein zusätzlicher Dienstsitz unseres Ministeriums in Nürnberg installiert. Für die Umsetzung des Breitbandausbaus soll die Vermessungsverwaltung zuständig werden. Die organisatorischen Maßnahmen und neuen Projekte können nur dann erfolgreich werden, wenn hierfür ausreichend Personal vorhanden ist. Ein Umverteilen zu Lasten der Finanzverwaltung würde bei der schlechten Personalausstattung dieser Verwaltung lediglich zu neuen Problemen führen. Der HPR hat deshalb gefordert, für die neuen Aufgaben auch zusätzliche Stellen im Nachtragshaushalt zu beantragen.

Verbesserungen in der Ausbildung der 3. Qualifikationsebene

Eine Arbeitsgruppe aus Finanzministerium, Landesamt für Steuern, Fachhochschule und Personalvertretung hat sich nach der Sommerpause erneut getroffen, um Verbesserungen bei den hohen Verlustquoten während der Ausbildung der 3. Qualifikationsebene im Bereich der Steuerverwaltung zu erarbeiten.

Abteilungsleiter Hüllmantel vom Finanzministerium war es ein besonderes Anliegen, sich kurz vor seiner Ruhestandsversetzung dieser wichtigen Frage persönlich anzunehmen und Weichen zu stellen. Zum einen soll die Zahl der Prüfungsaufgaben erhöht werden, um eine echte Auswahl an Aufgabenauswahl zu haben. Dazu wird zum einen der Teilnehmerkreis für die Erstellung der Prüfungsaufgaben erweitert. Auch die Dozenten des Prüfungsjahrgangs werden in den Kreis der Aufgabensteller einbezogen. Darüber hinaus bestand Übereinstimmung, dass die seit Jahren unveränderten Vergütungssätze deutlich angehoben werden müssen, um Anreize zur Aufgabenerstellung zu geben und den Aufwand einigermaßen anerkennen zu können. In den Praxisphasen nach der Zwischenprüfung sollen die Studierenden durch verschiedene von der Schule vorgegebene Aufgabenstellungen an den Studieninhalten „dran bleiben“. Man plane Teile des EDV-Unterrichts von der Schule in die Praxis zu verlagern und die gewonnenen Stunden an der Schule zur Vertiefung zu nutzen. Schwächere Studierende sollen gezielt gefördert werden. Die Verwaltung machte auch deutlich, dass man die rechtlichen Möglichkeiten nutzen wolle, sich von Leistungsverweigerern zu trennen.

Die Forderung der Personalvertretung nach einheitlichen Skripten wurde aufgegriffen. Es werde entsprechendes, einheitliches Unterrichtsmaterial bereitgestellt werden.

Trennungsgeldbearbeitung wird automatisiert

Die bisher überwiegend manuell zu erledigende Bearbeitung von Trennungsgeldanträgen soll mit dem Verfahren VIVA-Trennungsgeld automationsgestützt werden. Das Verfahren ist derzeit im Beteiligungsverfahren mit dem HPR.

Der Hauptpersonalrat hat die beabsichtigte Einführung des Verfahrens VIVA-Trennungsgeld im Rahmen des Beteiligungsverfahrens mit dem Finanzministerium erörtert. Seitens der Verwaltung wurde verdeutlicht, dass eine Einbindung der Trennungsgeldbearbeitung in das SAP-System von großem Vorteil sei und daran kein Weg vorbei führe. Der HPR hat auf Befürchtungen hingewiesen, dass das neue Verfahren zwar auf der einen Seite zu höherem Komfort für die Trennungsgeldempfänger und aussagekräftigeren Bescheiden führen würde, auf der anderen Seite aber möglicherweise höheren Aufwand für die Bearbeiter bedeuten könne. Die Verwaltung hält diese Bedenken für unbegründet. Nach einer Einarbeitung ins neue Programm würde es zu Arbeitsvereinfachungen kommen. Es werde Schulungen geben, die die Eingewöhnung erleichterten und in denen die Möglichkeiten des Programmes erläutert würden. Es wurde vereinbart, das Verfahren zunächst für Fälle aus dem Polizeibereich in einem Probebetrieb freizugeben und nach der Erprobung über die flächendeckende Ausdehnung und Einführung zu entscheiden. In der Probephase sollen evtl. Schwachstellen usw. aufgedeckt werden.

Hauptpersonalrat und Finanzministerium verhandeln derweil über eine Dienstvereinbarung, in der spezielle Regelungen des Verfahrens VIVA-Trennungsgeld und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten vereinbart werden. Grundlage wird die bestehende Dienstvereinbarung zum Verfahren VIVA sein.

Pilotprojekte Neuorganisation Körperschaftssteuerstellen

Seit einigen Jahren werden zwei Modelle für eine Neuorganisation der Körperschaftsteuerstellen erprobt. Der HPR wurde nun über den aktuellen Stand der Erfahrungen und das vorgesehene weitere Vorgehen informiert. Mit den Modellen „Veranlagungsstelle Verbundene Unternehmen“ oder „Firmenstelle“ und „Veranlagungsspezifische Betriebsgrößenklasse“ ließe sich zwar grundsätzlich ein effektiverer Personaleinsatz erreichen. Optimal wäre eine Kombination beider Modelle. Allerdings setzten die schlechte Personalsituation, die mangelnde IT-Unterstützung, aber auch unterschiedliche Strukturen in den Finanzämtern (unterschiedliche Größe der Organisationseinheiten, unterschiedliche wirtschaftliche Verhältnisse) derzeit einer Ausweitung Grenzen. Darüber hinaus sei auch ein Selbstveranlagungsverfahren in die politischen Diskussionen eingebracht worden, dessen Ergebnisse abzuwarten seien. Der HPR wird das Thema in Kürze mit dem Ministerium erörtern und dabei auch die Frage nach dem weiteren Vorgehen bei den Pilotämtern ansprechen.

„Lieferung“ von Personaldaten an den Betriebsärztlichen Dienst unvermeidlich
Der HPR hat die angeordnete Erhebung von Personaldaten in den Dienststellen für die Arbeit des Betriebsärztlichen Dienstes wegen des Arbeitsaufwands und der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit in Frage gestellt. Nach den ersten Auskünften – wir haben darüber berichtet – hat er die Thematik nun auch mit dem Ministerium erörtert. Die Erhebung sei datenschutzrechtlich geprüft worden und, wie bereits im letzten HPR-Bericht ausgeführt, seien die genannten Daten und das Verschlüsselungsverfahren als unbedenklich freigegeben worden. Die Erhebung sei für die Überwachung der zeitgerechten Durchführung von vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen unverzichtbar, so das Minisierum. Der Forderung, auf die jetzige manuelle Erfassung zu verzichten und die in Aussicht gestellte maschinelle Unterstützung abzuwarten, könne man nicht nachkommen; der reibungslose Start für den neuen Betriebsarzt Angang 2014 stehe im Mittelpunkt und dafür sei eine aktuelle Datenlage erforderlich. Allerdings habe es wohl bei der Frage nach dem Arbeitsplatz der Beschäftigten teilweise Missverständnisse gegeben. Gefragt sei im Sinne des Betriebsärztlichen Dienstes nicht der einzelne aktuelle Arbeitsplatz eines Beschäftigten, sondern der Arbeitsplatz im Sinne der notwendigen Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Büroarbeitsplatz, Kraftfahrer, Hausarbeiter). Insofern ergebe sich eine Vereinfachung bei der Datenermittlung. Dies, so der HPR, müsse den Geschäftsstellen aber auch mitgeteilt werden. Weiter müsse die angekündigte Schnittstelle zum Personalverwaltungsverfahren VIVA-PSV zügig angegangen und zur Verfügung gestellt werden, damit im kommenden Jahr die Daten automatisiert bereit gestellt werden können und nicht erneut die Dienststellen manuelle Hilfestellung für den Betriebsärztlichen Dienst leisten müssten.

Verstärkung des Betriebsärztlichen Dienstes

Ab Februar nächsten Jahres soll ein Psychologe mit der Zusatzausbildung Psychologischer Psychotherapeut eingestellt und beim Betriebsärztlichen Dienst angesiedelt werden.
Seine Aufgabenstellung deckt sich weitgehend mit den Wünschen und Forderungen von nachgeordneten Dienststellen wie der Personalvertretung: Aufbau einer psychosozialen Beratungsstelle, Beratung, Schulung und Unterstützung von Führungskräften und Beschäftigten bei Konflikten am Arbeitsplatz sowie Mediation und Moderation, Unterstützung bei Suchtproblemen, psychischen Gefährdungslagen, Aufbau eines Gesundheitsmanagements, Entwicklung von Konzepten zur Prävention, Beteiligung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Der HPR sieht in all den Bereichen dringenden Handlungsbedarf, den eine Kraft alleine keinesfalls stemmen wird können und hat daher seine Forderung nach einer schnellen personellen Verstärkung und einem Aufbau einer echten Beratungsstelle erneut eingebracht.