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Bericht aus dem HPR August-September 2021

Der monatliche Bericht aus dem HPR

Behördenverlagerung 2. Stufe +++ Ausbildung +++ Neue Auswahl- und Beförderungsgrundsätze +++ BayZeit +++ Einbeziehung der HföD in die Bayerische Impfkampagne für Studierende

Behördenverlagerung 2. Stufe

Am 29. Juni 2021 hat das Bayerische Kabinett die schon vor längerer Zeit vom CSU-Vorsitzenden Dr. Markus Söder verkündete 2. Stufe der geplanten Behördenverlagerungen beschlossen. Nunmehr wurde dem Hauptpersonalrat und der ARGE-HPR jeweils die Möglichkeit zu einer Stellungnahme eingeräumt. Beide Gremien haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Zunächst begrüßten beide Gremien, dass das sogenannte Personalrahmenkonzept der ersten Stufe der Behördenverlagerungen auch für die nun beschlossenen Maßnahmen gelten soll. Allerdings wies man darauf hin, dass die im Jahr 2015 beschlossene und auf zehn Jahre angelegte „Heimatstrategie“ noch nicht vollständig umgesetzt sei und deren dauerhafte Umsetzung noch weitere hundert Millionen Euro verschlingen werde.
Inzwischen habe die Corona-Pandemie den Haushalt des Freistaats Bayern mit 20 Milliarden belastet und die Steuereinnahmen seien zumindest gegenüber den früheren Prognosen und mittelfristigen Haushaltsplanungen zurückgefallen.
Vor diesem Hintergrund sieht man die Notwendigkeit, die zusätzlichen Verlagerungsmaßnahmen noch einmal kritisch zu hinterfragen!

Die Arbeit zu den Menschen bringen?

Beide Gremien halten es grundsätzlich für einen guten Ansatz, durch Aufgabenverlagerungen staatliche Aufgaben zu den Beschäftigten zu bringen. Es sei nicht erst unter Klimaschutzgesichtspunkten wünschenswert, Pendlerströme zu reduzieren und Versetzungsanträgen zu entsprechen; beides könne durch Aufgabenverlagerungen gelingen. Dies ist aus Sicht der Personalvertretung aber das entscheidende Kriterium für die Verlagerung von Aufgaben!
Die beiden Gremien brachten in ihrer Stellungnahme starke Zweifel zum Ausdruck, dass bei weitem nicht alle beabsichtigten Maßnahmen diese Anforderung erfüllen.

Personalreservoir vorhanden? Personalgewinnung verbessern!
Für eine gelungene Verlagerung sei zudem entscheidend, ob der neue Standort „lebensfähig“ sei und ob es gelingen könne, diese Dienststelle ohne zwangsweise Hinzuversetzungen aus anderen Gegenden und Regionen zu betreiben. Auch hier äußerten HPR und auch die ARGE-HPR erhebliche Zweifel, ob jeder beabsichtigte Standort diese Voraussetzungen erfüllen kann.

Zukunft Bayerns

Die ARGE-HPR und der HPR vertraten weiter die Auffassung, dass sich die Wirtschaft in Bayern in einem rasanten Wandel befinde. Die Corona-Pandemie habe diesen noch drastisch beschleunigt. Man könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielgenau voraussagen, wie sich Veränderungen in der Automobilindustrie und anderen Wirtschaftszweigen fortentwickeln werden. Vor allem stellt sich die Frage, ob nicht sehr bald die zunehmende Digitalisierung der Verwaltung (Stichwort Bayerisches Digitalgesetz) und die breite Inanspruchnahme von Homeoffice dazu führen wird, dass die „Dienststelle in der Heimat“ für den Einzelnen an Bedeutung verliert?
Es wird kritisch gesehen, dass vor diesem unsicheren Hintergrund bereits jetzt unwiderrufliche Fakten für viele Jahre geschaffen werden sollen.
Abschließend wiesen beide Gremien noch auf die Relevanz sogenannter kw-Stellen hin, um zwangsläufig notwendige Doppelstrukturen während des Aufbaus neuer Dienststellen ermöglichen zu können.

Verlagerung des Fachbereichs Finanzwesen

Wie die bfg wies auch der HPR darauf hin, dass man eine vollständige Verlagerung der Studienplätze von Herrsching nach Kronach kritisch sehe. Gerade die ohnehin schon komplizierte Gewinnung von nebenamtlichen Lehrkräften werde sich in Kronach noch schwieriger gestalten, weil im Umkreis von Kronach viel weniger Beamte und Beamtinnen ihren Dienst leisten und deshalb das potenzielle Dozentenreservoir kleiner sei. Der HPR befürwortet jedoch, wenn in Kronach anstelle der Komplettverlagerung des Fachbereichs Finanzwesen ein eigener Fachbereich IT gegründet würde. Dies wäre gerade im Hinblick auf die immer problematischere Nachwuchsgewinnung im IT-Bereich wünschenswert.

Ausbildung

Der HPR hat eine sehr ausführliche Erörterung mit Vertretern des StMFH, des LfSt und der HföD zum Thema Ausbildung geführt. Dabei wurde vor allem die weitere Studienplanung für die Ausbildung der 3. QE ab September 2021 besprochen. Nachdem das zuständige Gesundheitsamt eine erneute Einschätzung vorgenommen hatte, könne nun, gerade auch im Hinblick auf den guten Impffortschritt bei den Anwärtern/innen und den mit der Ausbildung Betrauten, wieder mit Präsenzunterricht begonnen werden. Der HPR sprach sich gerade auch im Hinblick auf die schlechten Prüfungsergebnisse für diesen Schritt aus. Die Vertreter des StMFH erläuterten, dass man im September im Hinblick auf die Urlaubsrückkehrer noch vorsichtig plane und kleine Lehrsaalgruppen einrichte. Ab Oktober müsse man die Lehrsäle aber mit der vom Gesundheitsamt erlaubten maximalen Personenanzahl (ohne Mindestabstand, mit Mund-Nase-Bedeckung) belegen, um die dann parallellaufenden Lehrgänge des G1 und G2a unterzubringen. In Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens könne es erforderlich werden, auf ein Wechselmodell (mit geteilter Gruppenstärke während der Präsenzphasen) oder einen volldigitalen Unterricht umzustellen, was mit einem gewissen Vorlauf jederzeit möglich sein soll.
Ein weiterer Diskussionspunkt in der Erörterung waren die extrem hohen Durchfallquoten bei der diesjährigen Steuerinspektorprüfung. Von den rund 700 Teilnehmern haben in der Erstprüfung knapp 200 nicht bestanden. Das StMFH sieht die Ursachen sowohl in der Corona-Pandemie, aber auch darin, dass man im Jahr 2018 nahezu bis zu Platzziffer 5.000 der LPA-Rangliste einstellen musste, während beispielsweise im Jahr 2008 nur bis zu einer Platzziffer von unter ca. 1.900 eingestellt wurde.
Auf Nachfrage erläuterten die Vertreter des StMFH, dass man den Prüfungsstoff wie zugesichert reduziert habe. In den Prüfungen sei auch nichts darüber Hinausgehendes enthalten gewesen. Die Studierenden hätten sich in der Endphase des Studiums mehrheitlich auch für die Beibehaltung des Digitalunterrichts ausgesprochen. Zweifelsohne stimme man mit dem HPR überein, dass der Jahrgang mit den Arbeitseinsätzen in den Gesundheitsämtern und den pandemiebedingten Änderungen sehr schwierige Voraussetzungen hatte. Der Bitte des HPR wolle man daher folgen und bei jedem der ursprünglich nicht zum Crashkurs zugelassenen Kolleginnen und Kollegen nun einzeln prüfen, inwiefern unter Würdigung der Vornoten doch noch die Möglichkeit einer erfolgreichen Wiederholungsprüfung besteht.

Neue Auswahl- und Beförderungsgrundsätze

Aufgrund einer Entscheidung des BayVGH (VGH München, Beschluss vom 12.05.2021 – 3 CE 21.141) wurde eine Neufassung der Auswahl- und Beförderungsgrundsätze hinsichtlich der Berücksichtigung der Schwerbehinderung erforderlich. Der HPR hat hierzu mit dem zuständigen Referat im StMFH eine Erörterung geführt.
Die Schwerbehinderung soll künftig als siebtes Auswahlkriterium im Sinne der Nr. 2.1.2.1 der Auswahl- und Beförderungsgrundsätze berücksichtigt werden. Die bisherige „Plus-eins-Regel“ bei den Superkriterien wird ersatzlos gestrichen. Demzufolge ergibt sich, dass bei Planstellen- und Dienstpostenkonkurrenz die Kriterien in der folgenden Reihenfolge entscheiden:
Gesamturteil der aktuellen Beurteilung,
Durchschnitt der Einzelpunktwerte der wesentlichen Beurteilungskriterien (Nr. 2.1.3) der aktuellen Beurteilung,
Gesamturteil der periodischen Vorbeurteilung,
Durchschnitt der Einzelpunktwerte der wesentlichen Beurteilungskriterien (Nr. 2.1.3) der periodischen Vorbeurteilung,
Gesamturteil der vorangegangenen periodischen Vorbeurteilung,
Durchschnitt der Einzelpunktwerte der wesentlichen Beurteilungskriterien (Nr. 2.1.3) der vorangegangenen periodischen Vorbeurteilung,
Schwerbehinderung (Art. 21 Abs. 1 Satz 3 und 4 LlbG),
bei Beamten oder Beamtinnen, die in der zweiten oder dritten Qualifikationsebene eingestiegen sind, oder die die Ausbildungsqualifizierung erfolgreich abgeschlossen haben, die Note in einer vergleichbaren Qualifikationsprüfung, sofern diese nicht länger als zehn Jahre zurückliegt,
Rangdienstalter,
allgemeiner Dienstzeitbeginn (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 LlbG).

BayZeit

Das zuständige Referat im StMFH hat den HPR über Performance-Probleme in BayZeit informiert, die sich seit April gehäuft haben. Insgesamt hätte man drei verschiedene Hauptursachen gefunden und mittlerweile beseitigt. Seit 12.07.2021 müsste das System wieder stabiler gelaufen sein. Das StMFH hat nunmehr wöchentliche Meetings zwischen StMFH, IT-DLZ, LfF und der Herstellerfirma des Programms anberaumt, um mögliche Performance-Probleme schnell zu erkennen und zu beseitigen.

Einbeziehung der HföD in die Bayerische Impfkampagne für Studierende

Das StMFH plant, die Studierenden an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern im Rahmen der Bayerischen Impfstrategie zu berücksichtigen. Mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) wurde nun folgende Verfahrensweise abgestimmt:
Die Studierenden können – unabhängig vom Erstwohnsitz – durch das für den Standort des jeweiligen Fachbereichs bzw. dessen Außenstelle zuständige Impfzentrum geimpft werden. Dies gilt auch für bereits Erstgeimpfte, die lediglich noch die Zweitimpfung benötigen. Die Impfung kann entweder als Reihenimpfung im Impfzentrum mit Sammelterminen oder als Reihenimpfung auf dem Gelände des Fachbereichs unter Einsatz mobiler Impfteams durchgeführt werden.
Auf Nachfrage während der Erörterung zur Ausbildung (siehe oben) hat das StMFH mitgeteilt, dass der Fachbereich zusammen mit dem LfSt mittlerweile begonnen habe, die Anzahl der Impfwilligen zu erheben und sich mit den jeweils zuständigen Impfzentren bezüglich der weiteren Detailplanungen (Zeitraum, Ort der Impfung, verwendeter Impfstoff, Meldung Impfwilliger etc.) in Verbindung zu setzen.