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Aufgaben- und Behördenverlagerungen

bfg heißt Verlagerungen nur dann gut, wenn diese im Interesse der betroffenen Beschäftigten sind

Die Bayerische Staatsregierung hat am 4. März das Konzept für die Verlagerung von über 2.225 Arbeitsplätzen aus den Ballungsräumen München und Nürnberg in strukturschwächere Regionen beschlossen. Danach sind in einem Zeitraum von bis zu 10 Jahren folgende Maßnahmen geplant ...

Steuerverwaltung:
1. Aufbau eines 3. Dienstsitzes des LfSt in Zwiesel. Dafür sollen 100 Arbeitsplätze aus dem Dienstsitz München der Steuerabteilung verlagert werden.
2. Verlagerung von 25 Arbeitsplätzen des RZ-Nord nach Neustadt/Aisch.
3. Verlagerung der Arbeitnehmerstellen der Finanzämter Nürnberg-Süd, Nürnberg-Nord und Erlangen als Bearbeitungsstellen in die Landkreise Cham, Miltenberg und nach Bad Neustadt/Saale mit insgesamt 121 Arbeitsplätzen.
4. Verlagerung der Grunderwerbsteuerstelle (13 Beschäftigte) des ZFA Nürnberg in den Landkreis Main-Spessart.
5.Verlagerung der Bewertungsstelle des Finanzamts München nach Höchstädt/Donau (derzeit 57 Beschäftigte).
6. Verlagerung von 25 Arbeitsplätzen aus dem Großraum München nach Nördlingen.

Landesamt für Finanzen:
1. Aufbau einer Zentralen Reiseservicestelle mit 40 Beschäftigten in Vohenstrauß.
2. Aufbau eines Abrechnungszentrums Arbeitnehmer Süd in Kaufbeuren. Hierfür Verlagerung von 50 Arbeitsplätzen aus München und
3. 50 Arbeitsplätzen aus Ingolstadt.
4. Verlagerung und Ausbau des Bayern-CERT (IT-Sicherheit) nach Bad Neustadt/Saale mit 15 Beschäftigten.

Bildungseinrichtungen:
1. Erweiterung des Fachhochschulstandorts Kaufbeuren um 70 Studienplätze.
2. Aufbau eines 3. Standorts des Fachbereichs Finanzen der Fachhochschule in Kronach mit 200 Studienplätzen.
3. Erweiterung der Landesfinanzschule um 260 Plätze zum Finanzcampus Ansbach.
4. Schaffung einer Außenstelle der LFS in Dinkelsbühl mit 100 Plätzen.

Sonstiges:
1. Verlagerung von 10 Arbeitsplätzen der Schlösserverwaltung aus München nach Garmisch-Partenkirchen.
2. Aufbau eines „Zentrum Staatsbäder“ mit 4 Beschäftigten in Bad Steben.

Die bfg spricht sich seit Jahren gegen Verlagerungen aus vermeintlich strukturpolitischen Gründen aus und heißt Verlagerungen nur dann gut, wenn diese im Interesse der betroffenen Beschäftigten sind, also insbesondere den Pendler- und Versetzungsströmen entsprechen. Wie Sie der bfg-Zeitung entnehmen konnten, hat die bfg diese Position in den letzten Monaten in vielen politischen Gesprächen verdeutlicht, jedoch auch erleben müssen, wie aus strukturschwächeren Gegenden ein immenser politischer Druck aufgebaut worden war. Dabei wurden aus Teilen der Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag sogar noch über den Umfang der Regierungsmaßnahmen hinausgehende Forderungen artikuliert.

Der bfg-Landesvorstand in seiner Sitzung am 12. März den Umfang der geplanten Maßnahmen für das Finanzressort kritisiert. Zu bedenken ist dabei auch, dass zusätzlich zu den im Konzept ausgewiesenen Arbeitsplätzen auch die Verlagerung von weiteren 90 Arbeitsplätzen aus dem Finanzamt München hinaus nach Donauwörth und Grafenau seit einiger Zeit bereits beschlossen, aber noch nicht umgesetzt ist.

Der bfg-Landesvorstand kritisiert, dass bei den meisten beabsichtigten Maßnahmen in der Steuer- und Staatsfinanzverwaltung die bestehenden Pendlerströme sowie die räumliche Ausrichtung der Versetzungsanträge keinen Niederschlag gefunden haben. Zudem entstehen bei der Umsetzung der Maßnahmen zum Teil äußerst kleinteilige Einheiten, die die Organisation vor große Herausforderungen stellen wird.

Der bfg-Landesvorstand erwartet daher vom Finanzministerium die zugesagte Einbindung des Personals bei der konkreten Planung der Maßnahmen. Als Ergebnis der Diskussionen müssen Veränderungen und Nachbesserungen des Konzepts möglich sein!

Insbesondere muss den Pendler- und Versetzungsströmen stärker Rechnung getragen werden. Auch scheint der Ausbau der Telearbeit notwendig, um sowohl bei den abgebenden Dienststellen, wie auch bei den neu entstehenden den Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht zu werden.

Der bfg-Landesvorstand begrüßt im Grundsatz die Maßnahmen des Personalrahmenkonzepts, stellt aber fest, dass Wesentliches davon noch einer haushalterischen Grundlage bedarf. Ein Nachtragshaushalt mit entsprechenden Verbesserungen sollte hier für klare Bedingungen für die Betroffenen von Anfang an sorgen.

Bei alledem dürfen, so der bfg-Landesvorstand, die Kolleginnen und Kollegen nicht vergessen werden, die ihre bisherige Tätigkeit im Rahmen der Verlagerungen verlieren. Sie müssen im Mittelpunkt der Bestrebungen nicht nur der Personalvertretungen, sondern der gesamten Verwaltung stehen.

Derzeit beschäftigen sich die Personalratsgremien aller betroffenen Dienststellen sowie der Stufenebenen mit den Vorschlägen der Staatsregierung. Bis 16. April wird der Hauptpersonalrat gegenüber dem Finanzministerium Stellung zu den beabsichtigten Maßnahmen und dem Personalrahmenkonzept nehmen.

Die Bayerische Finanzgewerkschaft wird sich in den nächsten Wochen mit Nachdruck für Verbesserungen einsetzen.