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Verbesserung der Anerkennung der Kindererziehungszeiten für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder

Änderungen im Versorgungsrecht

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem das Bayerische Beamtenversorgungsrecht an die geplante Rentenreform der Bundesregierung angepasst wird. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, dass ab dem 1. Januar 2015 für alle Mütter und Väter eine doppelte Anrechnung der Kindererziehungszeiten erfolgt, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Damit ist Bayern das erste Bundesland, das die – auch vom BBB seit langem geforderte – Verbesserung bei der Anerkennung der Kindererziehungszeiten für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder auf seine Beamtinnen und Beamte überträgt. Der BBB sieht allerdings noch weiteren Handlungsbedarf bei der vollständigen Gleichstellung der Berücksichtigungszeiten von vor und nach 1992 geborenen Kindern. Auch die Bayerische Finanzgewerkschaft bfg setzt sich für die systemgerechte Übertragung der zusätzlichen Leistungen in das Beamtenversorgungsrecht ein und begrüßt, dass die Bayerische Staatsregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf diese Forderung aufgreift.

Nachfolgend haben wir ein Info des Bayerischen Beamtenbundes BBB zum Download bereitgestellt, das alle wichtigen Informationen enthält.

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