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Altersteilzeit im Blockmodell – Kindererziehungszeiten – Verbesserung der Zurechnungszeiten

Verbesserte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten weiterhin voraussichtlich zum 1.1.2015

Die Bayerische Finanzgewerkschaft hat sich in den bfg-Zeitungen 5-2014, 6-2014 und 10-2014 mit den obigen Themen beschäftigt. Dabei war auch die Rede davon, dass mit einem Inkrafttreten der Neuregelungen zum 1.1.2015 zu rechnen sei.

Für die verbesserte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten für vor dem 1.1.1992
geborene Kinder sowie die Verbesserung der Zuschlagszeiten bei Dienstunfähigkeit
gilt dies auch weiterhin. Diese beiden Punkte sind im Gesetzesentwurf zum
Doppelhaushalt 2015/2016 enthalten und werden im Dezember vom Bayerischen
Landtag abschließend beraten und voraussichtlich so beschlossen. Die tatsächliche
Besserstellung der Betroffenen erfordert erheblichen Aufwand und wird im Jahr 2015
rückwirkend zum 1.1.2015 erfolgen.

Dagegen ist für die beabsichtigten Verbesserungen bei der Altersteilzeitregelung und
weiterer familienpolitischer Regelungen ein Inkrafttreten nicht mehr zum 1.1.2015 zu
erwarten. Bei diesem Gesetzesvorhaben hat es Verzögerungen gegeben, die eine
erneute Ressortabstimmung erforderlich machten. Die Möglichkeit zur Kombination
der Altersteilzeit im Blockmodell mit dem Antragsruhestand scheint zwar nicht in
Gefahr, mit einem Inkrafttreten ist jedoch erst im Laufe des 1. Halbjahrs 2015 zu
rechnen.