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Kindergeld

Verfassungsbeschwerde gegen Absenkung Altersgrenze erfolglos

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Absenkung der Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld von 27 auf 25 Jahre nicht zur Entscheidung angenommen. Die zugrunde liegende Klage ist damit abgewiesen, das Urteil des BFH ist rechtskräftig.

Wegen der unsicheren Rechtslage hatte die bfg betroffenen Kolleginnen und Kollegen empfohlen entsprechende Kindergeld- bzw. Steuerbescheide durch Rechtsmittel offen zu halten und bei ihrem Dienstherrn den höheren Familienzuschlag zu beantragen. Mittlerweile ergehen Zug um Zug Ablehnungsbescheide, die sich auf den höchstrichterlichen Beschluss vom 29. Juli 2015 beziehen. Ein weiteres Vorgehen gegen die Herabsetzung der Altersgrenze beim Kindergeld dürfte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aber nunmehr aussichtslos sein.